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Wettbewerbsreglement (pdf)

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CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 3 <br />

Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, einen Liedtext unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Textpassagen aus <br />

bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Text-­‐Nachbearbeitung). Reichen die Wettbewerbsteilnehmenden <br />

innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />

ausgeschlossen. <br />

Der Liedtext muss im Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />

Der Liedtext ist in gut lesbarer Form einzureichen. <br />

Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5. <br />

c) Melodie <br />

Die melodische Linie der heutigen Nationalhymne soll vom Grundsatz her in der neuen Hymne beibehalten <br />

werden. Dies jedoch unter Wahrung der künstlerischen Freiheit. <br />

Die Melodie soll Geist und Herzen der Menschen berühren, Ausdruck der Schweizer Kultur sein, einfach zu <br />

singen und dennoch nicht banal sein. <br />

Sofern die Melodie der bisherigen Nationalhymne verändert wird, muss die entsprechende Melodie im <br />

Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />

Die Melodie (inklusive Harmonisierung) soll – wenn immer möglich – mit 4-­‐stimmigem Chorsatz gut lesbar <br />

auf einem Notenblatt notiert werden. Ist dies einem Wettbewerbsteilnehmenden nicht möglich, so kann er <br />

/ sie auch nur eine Melodieaufnahme einreichen. <br />

Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, eine Melodie unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Musikpassagen aus <br />

bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Melodie-­‐Nachbearbeitung). Reichen die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne <br />

weiteres aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. <br />

Enthält die Melodie eines Wettbewerbsbeitrags keinen 4-­‐stimmigen Chorsatz und kommt dieser Beitrag in <br />

die engere Auswahl, so kann die Jury unter Wahrung der Anonymität via Notariat den <br />

Wettbewerbsteilnehmenden auffordern, die weiteren Stimmen innert gesetzter Frist zu komponieren bzw. <br />

komponieren zu lassen (Chorsatz-­‐Nachbearbeitung). Reicht der Wettbewerbsteilnehmende innert der <br />

gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so wird er / sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />

ausgeschlossen. <br />

Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5.

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