Wettbewerbsreglement (pdf)
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CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 3 <br />
Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, einen Liedtext unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Textpassagen aus <br />
bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Text-‐Nachbearbeitung). Reichen die Wettbewerbsteilnehmenden <br />
innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />
ausgeschlossen. <br />
Der Liedtext muss im Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />
Der Liedtext ist in gut lesbarer Form einzureichen. <br />
Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5. <br />
c) Melodie <br />
Die melodische Linie der heutigen Nationalhymne soll vom Grundsatz her in der neuen Hymne beibehalten <br />
werden. Dies jedoch unter Wahrung der künstlerischen Freiheit. <br />
Die Melodie soll Geist und Herzen der Menschen berühren, Ausdruck der Schweizer Kultur sein, einfach zu <br />
singen und dennoch nicht banal sein. <br />
Sofern die Melodie der bisherigen Nationalhymne verändert wird, muss die entsprechende Melodie im <br />
Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />
Die Melodie (inklusive Harmonisierung) soll – wenn immer möglich – mit 4-‐stimmigem Chorsatz gut lesbar <br />
auf einem Notenblatt notiert werden. Ist dies einem Wettbewerbsteilnehmenden nicht möglich, so kann er <br />
/ sie auch nur eine Melodieaufnahme einreichen. <br />
Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, eine Melodie unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Musikpassagen aus <br />
bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Melodie-‐Nachbearbeitung). Reichen die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne <br />
weiteres aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. <br />
Enthält die Melodie eines Wettbewerbsbeitrags keinen 4-‐stimmigen Chorsatz und kommt dieser Beitrag in <br />
die engere Auswahl, so kann die Jury unter Wahrung der Anonymität via Notariat den <br />
Wettbewerbsteilnehmenden auffordern, die weiteren Stimmen innert gesetzter Frist zu komponieren bzw. <br />
komponieren zu lassen (Chorsatz-‐Nachbearbeitung). Reicht der Wettbewerbsteilnehmende innert der <br />
gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so wird er / sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />
ausgeschlossen. <br />
Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5.