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Haushaltsrede OKR Wolfram Friedrichs - Ev.-Luth. Kirche in ...

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6) Schlussbemerkungen<br />

Der Haushaltsplan steht <strong>in</strong> der bewährten Tradition, auch h<strong>in</strong>sichtlich der im laufenden und im<br />

nächsten Jahr zu erwartenden kurzfristigen positiven Entwicklung der <strong>Kirche</strong>nsteuere<strong>in</strong>nahmen<br />

den e<strong>in</strong>geschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen, da die mittelfristigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

unverändert s<strong>in</strong>d.<br />

Entsprechend me<strong>in</strong>er Ankündigung <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des letzten Haushaltes wurde für notwendige<br />

strukturelle Anpassungen der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e Rücklage <strong>in</strong> Höhe von rd. 2,3<br />

Mio. € gebildet (Anlage 10, Pos. 4.26). Hieraus können im Rahmen struktureller Konzepte Unterstützungsleistungen<br />

an die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den erfolgen.<br />

In Anbetracht des <strong>in</strong> den vergangenen Jahren stagnierenden bzw. gesunkenen Personalaufwandes<br />

ist mittelfristig wieder von steigenden Kosten auszugehen. Restrisiken bestehen für<br />

die Versorgung der Pfarrer und <strong>Kirche</strong>nbeamten. E<strong>in</strong> Lösungsvorschlag der NVK wird für Mai<br />

nächsten Jahres erwartet. Ke<strong>in</strong>e Risikorückstellungen s<strong>in</strong>d bisher für die bedeutsamer werdenden<br />

Beihilfen an Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pfarrer sowie die <strong>Kirche</strong>nbeamten vorgesehen.<br />

Der Anteil der <strong>Kirche</strong>ne<strong>in</strong>kommenssteuer im Verhältnis zur <strong>Kirche</strong>nlohnsteuer ist von 14 % auf<br />

23 % <strong>in</strong> 2006 gestiegen. Dieser Trend sche<strong>in</strong>t sich fortzusetzen. Dies bedeutet, dass die<br />

Gruppe der E<strong>in</strong>kommensstarken (Steuerpflichtige mit E<strong>in</strong>kommensteuererklärung) e<strong>in</strong>en immer<br />

größeren Anteil an den gesamten <strong>Kirche</strong>nsteuern trägt.<br />

7) Zu fassender Beschluss<br />

Den Beschluss über das Haushaltsgesetz 2008 sowie über den Landeskirchensteuerbeschluss<br />

2008 f<strong>in</strong>den Sie am Beg<strong>in</strong>n der Planung.<br />

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