Die E-Bilanz jetzt umsetzen Aprill 2013 - Kleeberg
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STEUER- UND BILANZPRAXIS<br />
Übersicht 6: Positionsarten und -felder<br />
<strong>Bilanz</strong>gliederung Taxonomie<br />
Mussfelder<br />
Sachanlagen<br />
Summenmussfeld<br />
Grundstücke, gründstückgleiche Summenmussfeld<br />
Rechte und Bauten auf fremden<br />
Grundstücken<br />
unbebaute Grundstücke<br />
Mussfeld, Kontennachweis<br />
erwünscht<br />
grundstückgleiche Rechte ohne<br />
Bauten<br />
Bauten auf eigenen Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten<br />
Bauten auf eigenen Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten,<br />
davon Grund- und Boden-Anteil<br />
Bauten auf fremden Grundstücken<br />
übrige Grundstücke,<br />
nicht zuordenbar<br />
technische Anlagen und Maschinen<br />
technische Anlagen<br />
…<br />
andere Anlagen, Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung<br />
…<br />
Geschäfts- und Vorführwagen<br />
geleistete Anzahlungen und Anlagen<br />
im Bau<br />
…<br />
sonstige Sachanlagen<br />
…<br />
Mussfeld, Kontennachweis<br />
erwünscht<br />
Mussfeld, Kontennachweis<br />
erwünscht<br />
Mussfeld<br />
Mussfeld, Kontennachweis<br />
erwünscht<br />
rechnerisch notwendig,<br />
soweit vorhanden<br />
Mussfeld<br />
Mussfeld, Kontennachweis<br />
erwünscht<br />
rechnerisch notwendig,<br />
soweit vorhanden<br />
Mussfeld, Kontennachweis<br />
erwünscht<br />
Mussfeld<br />
5.3.2 Mussfeld<br />
Beschreibung: <strong>Die</strong> Mussfelder bestimmen den Mindestumfang<br />
des amtlichen Datensatzes. Ihre Angabe ist zwingend<br />
erforderlich. Soweit die entsprechenden Posten nicht vorhanden<br />
sind, sind die entsprechenden Felder mit „NIL“ (not<br />
in list) zubefüllen.<br />
Beispiel Ô˘ Technische Anlagen und Maschinen stellen<br />
ein Mussfeld dar. Soweit diese vorhanden und aus der<br />
Buchhaltung ableitbar sind, ist deren Wert anzugeben.<br />
Bestehen keine derartigen Sachverhalte, ist ein NIL-Wert<br />
anzugeben.<br />
5.3.3 Mussfeld, Kontennachweis erwünscht<br />
Beschreibung: Es handelt sich hierbei um Mussfelder, bei<br />
denen zusätzlich eine Angabe der Kontonummer, der<br />
Kontobezeichnung und des Saldos zum Stichtag aller in die<br />
Position einfließenden Konten des Rechnungswesens bzw.<br />
ein Auszug aus der Summen- und Saldenliste angegeben<br />
werden soll. Zwar besteht keine zwingende Verpflichtung<br />
zur Abgabe eines Kontennachweises, jedoch wird die Finanzverwaltung<br />
diesen bei Nichtabgabe regelmäßig anfordern.<br />
Beispiel Ô˘ Das Feld „unbebaute Grundstücke“ kann beispielhaft<br />
für ein Mussfeld genannt werden, für das ein<br />
Kontennachweis erwünscht wird. <strong>Die</strong> Odenwald GmbH weist<br />
unter diesem Posten zum einen das Konto # 240000 (Grundstück<br />
Bergstraße) mit einem Betrag von 500 T€ und zum<br />
anderen das Konto # 240010 (Grundstück Lederstraße) mit<br />
einem Betrag von 250 T€ aus. Damit ist im Mussfeld<br />
unbebaute Grundstücke ein Betrag von 750 T€ auszuweisen.<br />
Zusätzlich sollten Angaben zu den oben stehenden Konten<br />
(Kontonummer und -bezeichnung sowie die entsprechenden<br />
Beträge) mitgeliefert werden.<br />
5.3.4 Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden<br />
Beschreibung: Auch hierbei handelt es sich um zwingend zu<br />
befüllende Felder. Folgewirkungen ergeben sich, soweit<br />
Posten der Unterebene vorhanden sind.<br />
Beispiel Ô˘ Im Bereich der Sachanlagen ist der Posten<br />
Geschäfts- und Vorführwagen als ein Mussfeld, welches<br />
rechnerisch notwendig ist, soweit es vorhanden ist, zu nennen.<br />
<strong>Die</strong>ser Posten ist als Folgewirkung weiterer Pflichtangaben<br />
erforderlich, damit eine korrekte Addition auf Ebene der<br />
nächst höheren Stufe (hier: andere Anlagen, Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung) erfolgen kann.<br />
5.3.5 Summenmussfeld<br />
Beschreibung: Es handelt sich um eine Oberposition, die mit<br />
den Feldern der darunter liegenden Ebene(n) rechnerisch<br />
verknüpft ist. Falls zu einem Posten keine Auffangposition<br />
vorhanden, jedoch keine oder nur eine teilweise Aufteilung<br />
der Unterpositionen möglich ist, dürfte u. U. ein Befüllen des<br />
Summenmussfelds erfolgen, während die darunter liegenden<br />
Positionen mit einem NIL-Wert befüllt werden. Ein<br />
solches Vorgehen wäre nur zulässig, wenn ein angabepflichtiger<br />
Wert sich aus der Buchführung bzw. dem Hauptbuch<br />
des Unternehmens nicht ableiten lässt.<br />
Beispiel Ô˘ Das Feld Sachanlagen stellt ein Summenmussfeld<br />
dar. <strong>Die</strong>ses muss sich durch Addition aller eine Stufe tiefer<br />
liegenden Posten ergeben. <strong>Die</strong> Schmierstoffe GmbH weist<br />
technische Anlagen und Maschinen i. H. von 300 T€ sowie<br />
sonstige Sachanlagen von 100 T€ aus. Alle weiteren Mussfelder<br />
werden mit NIL-Werten befüllt. Damit muss sich auf dem<br />
Summenmussfeld Sachanlagen ein Betrag von 400 T€ ergeben.<br />
Zusätzlich zu den zwingend vorgeschriebenen Feldern, deren<br />
Unterteilung in der Taxonomie gesondert angegeben wird,<br />
bestehen Posten, bei denen sich hierzu keine Angaben<br />
finden. Es handelt sich um freiwillige Angaben.<br />
5.3.6 Freiwillige Angabe<br />
Beschreibung: Neben den verpflichtend anzugebenden Feldern<br />
besteht die Möglichkeit, weitere Angaben zu den<br />
<strong>Bilanz</strong>posten zu machen. Hierzu sind die Stpfl. jedoch nicht<br />
verpflichtet.<br />
5.3.7 Mussfeld kann leer (NIL) übermittelt werden, wenn<br />
imAnlagespiegel enthalten<br />
Beschreibung: Im Bereich der Abschreibungen besteht bei<br />
Mussfeldern teilweise ein Zusatz; dieser erlaubt einen<br />
Verzicht auf diese Angaben, sofern ein Anlagespiegel freiwillig<br />
im XBRL-Format übermittelt wird. In diesem Fall ist bei<br />
diesen Positionen ein NIL-Wert anzugeben.<br />
Beilage zu Heft 7/<strong>2013</strong> 7