TIERVERSUCHE IN DER FORSCHUNG. HINTERGRUNDWISSEN ZU TIERVERSUCHEN Das Thema Tiersuche ist ein polarisierendes, gesell- um Versuche <strong>an</strong> Embryonen, <strong>an</strong> isolierten Org<strong>an</strong>en o<strong>der</strong> schaftlich kontrovers diskutiertes Thema. Um sich in tierischem Gewebe o<strong>der</strong> Versuche, die nicht mit Schmerzen, <strong>der</strong> Debatte um den Sinn und Unsinn von Tierexperi- Leiden o<strong>der</strong> Schäden für das Tier verbunden sind. menten zurecht zu finden, ist es nützlich, über Hinter- Angezeigt werden müssen dagegen Versuche <strong>an</strong> isolierten grundwissen über den Themenbereich zu verfügen. Um Org<strong>an</strong>en o<strong>der</strong> Gewebe, die aus einem narkotisierten Tier den Einstieg in das Thema zu erleichtern, soll dieser entnommen wurden, <strong>Tierversuche</strong>, die vom Gesetz o<strong>der</strong> Artikel einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbe- einer Rechtsverordnung vorgeschrieben sind, aber auch dingungen von Tierexperimenten in Deutschl<strong>an</strong>d geben. Experimente, die im Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung und Lehre Was sind <strong>Tierversuche</strong>? stattfinden und für die Tiere mit Schmerzen, Leiden o<strong>der</strong> Schäden verbunden sind. Gesetzlich werden <strong>Tierversuche</strong> in Paragraph 7<strong>–</strong>9 des deut- Einer schriftlichen Genehmigung seitens des LANUV schen Tierschutzgesetzes geregelt. bedürfen die Zucht und Haltung von Versuchstieren und Von <strong>Tierversuche</strong>n wird hier gesprochen, wenn es um Eingriffe o<strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlungen <strong>an</strong> Wirbeltieren zu Versuchs- „Eingriffe o<strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlungen zu Versuchszwecken“ geht, zwecken, die mit Schmerzen, Leiden o<strong>der</strong> Schäden verbun- die <strong>an</strong> lebenden Tieren o<strong>der</strong> aber ihrem Erbgut durchge- den sind. führt werden und wenn sie „mit Schmerzen, Leiden o<strong>der</strong> Schäden“ für die Tiere verbunden sind. Wo ist <strong>der</strong> Unterschied zwischen Tierversuch und -verbrauch? Was beinhaltet ein solcher Genehmigungs<strong>an</strong>trag? Ein Antrag auf die Genehmigung eines Tierversuchs muss wissenschaftlich begründen, warum es unerlässlich ist, Laut <strong>der</strong> Definition des deutschen Tierschutzgesetzes spricht den Versuch durchzuführen. Es muss erklärt werden, zu m<strong>an</strong> von einem Tierversuch, wenn er am lebendigen Tier welchem Zweck er durchgeführt und welche Methode <strong>an</strong>ge- durchgeführt wird. Wenn Eingriffe und Beh<strong>an</strong>dlungen <strong>an</strong> einem toten Tier beziehungsweise dessen Org<strong>an</strong>en erfolgen, w<strong>an</strong>dt wird. Darüber hinaus muss ein Nachweis erbracht werden, dass Vor <strong>der</strong> Tierversuchs<strong>an</strong>lage auf dem Campus <strong>der</strong> <strong>HHU</strong> h<strong>an</strong>delt es sich aber um einen sogen<strong>an</strong>nten Tierverbrauch eine fachliche Eignung <strong>der</strong> ausführenden Personen sowie Welche Versuche sind <strong>an</strong>zeigepflichtig und welche nicht? die Geräte und Mittel zur Durchführung des Versuchs vorh<strong>an</strong>den sind. Ebenfalls muss erklärt werden, dass die Betreuung und Unterbringung <strong>der</strong> Tiere den gesetzlichen werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmeregelungen für NaturwissenschaftlerInnen, StudentInnen und technische MitarbeiterInnen. Diese dürfen mit einer entsprechenden <strong>an</strong><strong>der</strong>e technische MitarbeiterInnen, TierarzthelferInnen und biologisch-technische AssistentInnen. (KaF) Wer Versuche <strong>an</strong> Wirbeltieren durchführen will, bedarf <strong>der</strong> Genehmigung des Forschungsvorhabens durch die zuständige Behörde. Das ist in diesem Fall das L<strong>an</strong>desamt für Vorschriften entspricht. Außerdem muss dargelegt werden, dass notwendige Kenntnisse <strong>der</strong> Anästhesie (Narkose) und Analgesie (Betäubung) vorh<strong>an</strong>den sind. Genehmigung ebenfalls Operationen <strong>an</strong> Tieren durchführen. Beh<strong>an</strong>dlungen ohne operative Eingriffe dürfen neben den zuvor gen<strong>an</strong>nten auch NaturwissenschaftlerIn- 1 Das Tierschutzgesetz ist nachzulesen unter: www.dejure.org/ gesetze/TierSchG Naturschutz, Verbraucherschutz und Umweltschutz (kurz LANUV). Im Tierschutzgesetz wird zwischen <strong>an</strong>zeigepflichti- Wer darf <strong>Tierversuche</strong> durchführen? nen, Biologielabor<strong>an</strong>tInnen und VersuchstierpflegerInnen durchführen. gen und genehmigungspflichtigen Versuchen unterschie- Operative Eingriffe <strong>an</strong> Wirbeltieren dürfen nur von Vete- Mit Ausnahmegenehmigungen dürfen dies aber auch den, es gibt aber auch Versuche, die we<strong>der</strong> einer Anzeige rinärmedizinerInen (TierärztInnen), Hum<strong>an</strong>medizinerIn- WissenschaftlerInnen <strong>an</strong><strong>der</strong>er Disziplinen, StudentInnen, noch einer Genehmigung bedürfen. Dabei h<strong>an</strong>delt es sich nen, ZahnmedizinerInnen und ZoologInnen durchgeführt 6 7