Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
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Geprüfte/r <strong>Wirtschaftsfachwirt</strong>/<strong>in</strong> (<strong>IHK</strong>)<br />
Die Prüfungen s<strong>in</strong>d wie folgt gegliedert:<br />
Schriftliche Prüfung<br />
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen<br />
Volks- und Betriebswirtschaft<br />
Rechnungswesen<br />
Recht und Steuern<br />
Unternehmensführung<br />
60 M<strong>in</strong>uten<br />
90 M<strong>in</strong>uten<br />
60 M<strong>in</strong>uten<br />
90 M<strong>in</strong>uten<br />
Handlungsspezifische Qualifikation<br />
Zwei aufe<strong>in</strong>ander abgestimmte<br />
betriebliche Situationsaufgaben á<br />
240 M<strong>in</strong>uten<br />
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Ausbildereignung ist möglich.<br />
Mündliche Prüfung<br />
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e mündliche<br />
Pflichtprüfung statt. Es wird e<strong>in</strong> situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation<br />
von 30 M<strong>in</strong>uten gefordert, <strong>in</strong> dem berufstypische Situationen zu erkennen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Die schriftlichen Prüfungen müssen m<strong>in</strong>destens mit „ausreichend“ abgeschlossen<br />
se<strong>in</strong>, ansonsten muss der Prüfl<strong>in</strong>g <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mündliche Ergänzungsprüfung. Pro<br />
Prüfungsfach beträgt diese 15 m<strong>in</strong>. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist zu versagen<br />
bei mehr als e<strong>in</strong>er nicht ausreichenden Prüfungsleistung je Prüfungsteil.<br />
Bestehen der Prüfung<br />
In jedem Prüfungsfach müssen m<strong>in</strong>destens „ausreichende“ Leistungen als Gesamtergebnis<br />
von schriftlicher und mündlicher Prüfung (Verhältnis 2:1) erzielt<br />
werden. E<strong>in</strong>e Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.<br />
SD KPKA, gepr. WFW Infomappe 2012-2014, ID 126714, 002-16.01.12 Seite 8