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Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)

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Geprüfte/r <strong>Wirtschaftsfachwirt</strong>/<strong>in</strong> (<strong>IHK</strong>)<br />

Die Prüfungen s<strong>in</strong>d wie folgt gegliedert:<br />

Schriftliche Prüfung<br />

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen<br />

Volks- und Betriebswirtschaft<br />

Rechnungswesen<br />

Recht und Steuern<br />

Unternehmensführung<br />

60 M<strong>in</strong>uten<br />

90 M<strong>in</strong>uten<br />

60 M<strong>in</strong>uten<br />

90 M<strong>in</strong>uten<br />

Handlungsspezifische Qualifikation<br />

Zwei aufe<strong>in</strong>ander abgestimmte<br />

betriebliche Situationsaufgaben á<br />

240 M<strong>in</strong>uten<br />

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Ausbildereignung ist möglich.<br />

Mündliche Prüfung<br />

Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e mündliche<br />

Pflichtprüfung statt. Es wird e<strong>in</strong> situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation<br />

von 30 M<strong>in</strong>uten gefordert, <strong>in</strong> dem berufstypische Situationen zu erkennen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Die schriftlichen Prüfungen müssen m<strong>in</strong>destens mit „ausreichend“ abgeschlossen<br />

se<strong>in</strong>, ansonsten muss der Prüfl<strong>in</strong>g <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mündliche Ergänzungsprüfung. Pro<br />

Prüfungsfach beträgt diese 15 m<strong>in</strong>. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist zu versagen<br />

bei mehr als e<strong>in</strong>er nicht ausreichenden Prüfungsleistung je Prüfungsteil.<br />

Bestehen der Prüfung<br />

In jedem Prüfungsfach müssen m<strong>in</strong>destens „ausreichende“ Leistungen als Gesamtergebnis<br />

von schriftlicher und mündlicher Prüfung (Verhältnis 2:1) erzielt<br />

werden. E<strong>in</strong>e Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.<br />

SD KPKA, gepr. WFW Infomappe 2012-2014, ID 126714, 002-16.01.12 Seite 8

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