26.03.2014 Aufrufe

Umstellung im Unternehmen - Kreissparkasse Augsburg

Umstellung im Unternehmen - Kreissparkasse Augsburg

Umstellung im Unternehmen - Kreissparkasse Augsburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kolumnentitel XXXXXXXX<br />

S<br />

<strong>Kreissparkasse</strong><br />

<strong>Augsburg</strong><br />

Titelzeile<br />

SEPA-<strong>Umstellung</strong> <strong>im</strong> <strong>Unternehmen</strong>.<br />

Überschrift BOLD<br />

Fließtext Flattertext<br />

Bildunterschrift


Vorwort<br />

SEPA – Einheitlicher Zahlungsverkehr.<br />

SEPA – Single Euro Payments Area (einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehr).<br />

Seit Anfang 2008 werden für den Euro-Zahlungsverkehrsraum einheitliche Regelungen<br />

für Überweisungen und Lastschriften eingeführt. Die Einführung findet in den EU-Staaten<br />

sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und in der Schweiz statt und wird den<br />

Zahlungsverkehr einfacher und schneller gestalten.<br />

Die SEPA-Funktionen werden zum 1. Februar 2014 alle derzeit genutzten nationalen<br />

Funktionen vollständig ablösen. Nationale als auch internationale Überweisungen und<br />

Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch <strong>im</strong> SEPA-XML-Format möglich.<br />

Als Kunde der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong> steht Ihnen die SEPA-Überweisung bereits seit<br />

Anfang 2008, die SEPA-Lastschrift sowie die daraus entstehenden Nutzungsmöglichkeiten<br />

mit der SparkassenCard seit 1. November 2010 zur Verfügung.<br />

Auf den nachfolgenden Seiten haben wir Ihnen Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr<br />

mit Hinweisen zu den jetzt notwendigen Änderungen bei Überweisungen und eine<br />

Anleitung <strong>im</strong> Umgang mit bestehenden Lastschriften zusammengestellt. Natürlich steht<br />

Ihnen auch Ihr Kundenberater gern zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

2


Inhalt<br />

Inhalt.<br />

Änderungen Kontodaten<br />

Änderungen Zahlungsverkehr<br />

Gläubiger-ID beantragen<br />

SEPA-Lastschrift-Mandat<br />

Umdeutung von<br />

Einzugsermächtigungen<br />

SEPA-Basis-Lastschrift<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

7<br />

8<br />

10<br />

3


SEPA Kontodaten<br />

Änderungen durch SEPA.<br />

Mit der Ablösung des bisherigen DTA-Verfahrens durch das neue SEPA-Verfahren ergeben sich Änderungen<br />

bei den Abläufen der bekannten Zahlungsverfahren sowie bei der Gestaltung der Kontoverbindungsdaten.<br />

Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für alle Kontakte und Geschäftspartner in den teilnehmenden<br />

Staaten.<br />

Stichtag für die Ablösung ist der 1. Februar 2014.<br />

1. Änderungen Kontodaten.<br />

B IBAN ersetzt Kontonummer.<br />

IBAN – International Bank Account Number<br />

(internationale Bank-Kontonummer)<br />

Für eine eindeutige Zuordnung von Kontodaten <strong>im</strong><br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum werden die nationalen<br />

in internationale Kontodaten angepasst.<br />

Die bisherige Kontonummer wird durch die standardisierte<br />

IBAN ersetzt. Diese enthält ebenfalls die Bankleitzahl<br />

des Institutes.<br />

In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Stellen.<br />

Beispiel für eine IBAN:<br />

DE98 7205 0101 0030 0059 53<br />

B Länderkennung DE<br />

B Zweistellige Prüfziffer<br />

B Kontoinformationen des Kontoinhabers<br />

(achtstellige BLZ sowie zehnstellige<br />

Kontonummer)<br />

B BIC ersetzt Bankleitzahl.<br />

BIC – Business Identifier Code<br />

Die bisherige Bankleitzahl (BLZ) wird durch den BIC<br />

abgelöst. Mit dem BIC ist eine eindeutige Identifizierung<br />

eines Kreditinstitutes weltweit möglich. Der oft<br />

auch als SWIFT-Code bezeichnete Code ist acht- bzw.<br />

elfstellig und enthält jeweils Angaben in Kurzform.<br />

Beispiel für einen BIC:<br />

BYLADEM1AUG<br />

B Institut<br />

B Länderkennung DE<br />

B Codierung von Ort/Filiale<br />

Nach dem Stichtag sind Überweisungen und Lastschriften<br />

nur noch mit IBAN und BIC möglich.<br />

4


SEPA Zahlungsverkehr<br />

2. Änderungen Zahlungsverkehr.<br />

B SEPA-Überweisung.<br />

Für eine SEPA-Überweisung sind, <strong>im</strong> Vergleich zur<br />

heutigen Überweisung, die Nutzung der IBAN und<br />

BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl sowie<br />

die Verwendung von entsprechenden Formularen<br />

bzw. Eingabemasken erforderlich.<br />

Ab dem 1. Februar 2014 sind nationale und internationale<br />

Überweisungen nur noch mit IBAN und BIC<br />

möglich. Eine <strong>Umstellung</strong> der internen Prozesse in<br />

<strong>Unternehmen</strong> und Organisationen auf IBAN und BIC<br />

ist für einen reibungslosen Zahlungsprozess ohne<br />

manuellen Eingriff bis zum Stichtag notwendig.<br />

Vorteile der SEPA-Überweisung:<br />

B Nationale und internationale Überweisungen<br />

sind identisch.<br />

B Beträge werden in voller Höhe gutgeschrieben.<br />

B Währung ist <strong>im</strong>mer Euro.<br />

B Ohne Betragsgrenze.<br />

B Schneller Zahlungsverkehr (1 Bank-Tag).<br />

B Anfallende Entgelte werden von beiden<br />

Beteiligten getragen.<br />

B Leicht zu verarbeiten <strong>im</strong> XML-Format.<br />

Hinweis: Achten Sie bei internationalen Überweisungen<br />

auf die Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung,<br />

sobald der Überweisungsbetrag<br />

mehr als 12.500 Euro beträgt.<br />

B SEPA-Lastschrift.<br />

Lastschriften werden in SEPA-Basis-Lastschrift<br />

(vergleichbar mit der Einzugsermächtigung) und<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift (vergleichbar mit dem<br />

Abbuchungsauftrag) unterschieden.<br />

Bestehende Einzugsermächtigungen können unter<br />

best<strong>im</strong>mten Umständen für die SEPA-Basis-Lastschrift<br />

umgedeutet werden und somit ihre Gültigkeit<br />

behalten (siehe Seite 7).<br />

Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift ist eine Umdeutung<br />

bestehender Abbuchungsaufträge nicht möglich.<br />

Hier müssen neue Mandate eingeholt werden.<br />

Außerdem ist eine SEPA-Firmen-Lastschrift nur noch<br />

zwischen <strong>Unternehmen</strong> zulässig, Verbraucher sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Wichtigster Bestandteil jeder SEPA-Lastschrift für<br />

Sie als Zahlungsempfänger ist der Besitz einer<br />

Gläubiger-ID, welche Sie bei der Deutschen Bundesbank<br />

erhalten. Nähere Informationen finden<br />

Sie auf Seite 6.<br />

Online-Banking und Banking Software<br />

In unserem Online-Banking sind die SEPA-Funktionen<br />

bereits eingebunden. Auch die von uns angebotene<br />

Banking-Software StarMoney 8.0 und SFirm<br />

(mit SEPA-Modul) sind bereits SEPA-fähig. Sollten<br />

Sie eine andere Banking-Software verwenden,<br />

informieren Sie sich bitte bei dem entsprechenden<br />

Hersteller.<br />

Hier finden Sie <strong>Umstellung</strong>shilfen:<br />

www.ksk-a.de/SEPA<br />

5


Gläubiger-ID<br />

Gläubiger-ID beantragen.<br />

Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen<br />

Sie <strong>im</strong> Besitz einer Gläubiger-Identifikationsnummer,<br />

kurz Gläubiger-ID, sein.<br />

Wichtig: Beantragen Sie schnellstmöglich die<br />

Gläubiger-ID. Nur mit dieser können Sie Einzugsermächtigungen<br />

in SEPA-Mandate umdeuten sowie<br />

neue SEPA-Lastschrift-Mandate abschließen.<br />

6. Kontrollieren Sie Ihre Angaben und bestätigen<br />

Sie die Richtigkeit. Klicken Sie auf Weiter<br />

Beantragung der Gläubiger-ID<br />

Die Gläubiger-ID können Sie ausschließlich elektronisch<br />

auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank<br />

beantragen:<br />

1. Gehen Sie auf die Internet-Seite<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />

2. Klicken Sie auf Antragsformular und Downloads<br />

und nachfolgend unter Antragsstellung auf<br />

Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-<br />

Identifikationsnummer.<br />

und <strong>im</strong> anschließend erscheinenden Feld auf OK,<br />

um die Beantragung abzuschließen.<br />

3. Sie werden automatisch auf die Beantragungsseite<br />

für die Gläubiger-ID geleitet. Klicken Sie in<br />

der linken Navigation auf Beantragung.<br />

4. Lesen Sie sich die Verfahrensbeschreibung und<br />

die Datenschutzhinweise durch und bestätigen<br />

Sie die Anerkennung mit Aktivierung des<br />

Kontrollkästchens. Anschließend klicken Sie auf<br />

Weiter.<br />

5. Füllen Sie auf den nachfolgenden Seiten die<br />

Formulare mit den Angaben zur Rechtsform Ihrer<br />

Firma sowie Anschrift und Ansprechpartner aus.<br />

Felder mit roten Sternchen müssen ausgefüllt<br />

werden.<br />

7. Per E-Mail erhalten Sie nun eine Aufforderung,<br />

die Daten für die weitere Verarbeitung freizuschalten.<br />

Wichtig: Folgen Sie den Anweisungen<br />

der E-Mail innerhalb von 10 Kalendertagen.<br />

8. Einige Stunden später erhalten Sie per E-Mail die<br />

Gläubiger-ID sowie ein Mitteilungsschreiben.<br />

Die Gläubiger-ID<br />

In Deutschland besteht die Gläubiger-ID aus<br />

18 Stellen. Beispiel für eine Gläubiger-ID:<br />

DE 01 ZZZ 09876543210<br />

B Länderkennung DE<br />

B Zweistellige Prüfziffer<br />

B Geschäftsbereichskennung (Diese ist standardmäßig<br />

mit ZZZ belegt, kann aber durch Sie<br />

individuell abgeändert werden, bspw. zur<br />

Kennzeichnung von Filialen oder Gruppen)<br />

B Nationales Identifikationsmerkmal<br />

6


SEPA-Lastschrift-Mandat<br />

SEPA-Lastschrift-Mandat.<br />

Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist die rechtliche<br />

Grundlage für eine SEPA-Lastschrift. Ohne ein<br />

eindeutiges Mandat können keine Lastschriften<br />

eingelöst werden.<br />

Details zum SEPA-Lastschrift-Mandat<br />

B Unterschriebenes Schriftstück mit Name und<br />

Adresse des Zahlungspflichtigen.<br />

B Mandatsreferenz (kann nachgetragen werden)<br />

und Gläubiger-ID.<br />

B Autorisierungstext des <strong>Unternehmen</strong>s mit Hinweis<br />

auf einmalige/wiederkehrende Zahlungen.<br />

B 14 Monate Aufbewahrungspflicht nach dem<br />

letzten Einzug.<br />

B Das Mandat verfällt 36 Monate nach Unterzeichnung,<br />

wenn kein Einzug vorgenommen<br />

wurde bzw. nach Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.<br />

Arten von SEPA-Lastschrift-Mandaten<br />

Bei den SEPA-Lastschrift-Mandaten unterscheidet<br />

man zwischen dem Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift<br />

und der SEPA-Firmen-Lastschrift.<br />

Das SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat darf nur<br />

zwischen Nicht-Verbrauchern abgeschlossen werden,<br />

während das SEPA-Lastschrift-Mandat für die<br />

SEPA-Basis-Lastschrift auch mit Verbrauchern, sowie<br />

zwischen Verbrauchern geschlossen werden darf.<br />

Mit dem Wechsel auf SEPA gibt es die Möglichkeit,<br />

bestehende Einzugsermächtigungen in ein SEPA-<br />

Basis-Lastschrift-Mandat umzudeuten. Weitere<br />

Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.<br />

Hingegen ist eine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen<br />

nicht möglich. Es empfiehlt sich daher,<br />

Kunden und Geschäftspartner frühzeitig anzuschreiben<br />

und ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat<br />

abzuschließen.<br />

Beispiel-Formulare für SEPA-Lastschrift-Mandate<br />

finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.<br />

7<br />

Umdeutung von bestehenden<br />

Einzugsermächtigungen.<br />

Voraussetzungen für eine Umdeutung von bestehenden<br />

Einzugsermächtigungen in ein SEPA-Lastschrift-<br />

Mandat sind:<br />

B Eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene<br />

Einzugsermächtigung liegt vor.<br />

B Sie haben eine Gläubiger-ID von der Deutschen<br />

Bundesbank erhalten.<br />

B Sie haben mit uns, der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong>,<br />

eine Vereinbarung zur Nutzung der SEPA-Basis-<br />

Lastschrift abgeschlossen.<br />

B Eine individuelle Mandatsreferenz für jede Lastschrift<br />

wurde durch Ihr <strong>Unternehmen</strong> vergeben.<br />

B Den Zahlungspflichtigen haben Sie mit Ihren<br />

Kontaktdaten, Ihrer Gläubiger-ID und der<br />

Mandatsreferenz über den Lastschrifteinzug<br />

informiert (Muster siehe Abbildung).<br />

B Erste bzw. letzte Lastschrift ist mit Hinweis <strong>im</strong><br />

Verwendungszweck deutlich zu machen.<br />

Beispiel für ein Informationsschreiben zur Umdeutung<br />

auf SEPA-Basis-Lastschrift.<br />

Muster GmbH, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 01 ZZZ 09876543210<br />

Mandatsreferenz: 123 4567 8900 54CB<br />

Wechsel Einzugsermächtigung in SEPA-Lastschrift<br />

Sehr geehrter Herr Mustermann,<br />

mit der <strong>Umstellung</strong> auf das SEPA-Verfahren in unserem<br />

<strong>Unternehmen</strong> möchten wir Sie darüber informieren, dass die<br />

bestehende Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift-Mandat<br />

weitergenutzt wird.<br />

Die Forderungen werden künftig wie folgt mit der SEPA-Basis-<br />

Lastschrift eingezogen:<br />

Betrag:<br />

22,00 Euro<br />

Mandatsreferenz: 123 4567 8900 54CB<br />

Ihr Konto (IBAN): DE98 7205 0101 0030 0059 53<br />

Kreditinstitut (BIC): <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

(BYLADEM1AUG)<br />

Nächste Fälligkeit: 01.04.2013<br />

Die Umdeutung erfolgt automatisch. Sollten die Kontodaten<br />

nicht richtig sein, bitten wir um eine kurze Information. Bitte<br />

sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre Muster GmbH<br />

Musterstadt, den 28.2.2013


SEPA-Basis-Lastschrift<br />

SEPA-Basis-Lastschrift.<br />

Die SEPA-Basis-Lastschrift ist mit der bekannten<br />

Einzugsermächtigung gleichzusetzen. Bestehende<br />

Einzugsermächtigungen sind durch eine Umdeutung<br />

weiterhin nutzbar (siehe Seite 7).<br />

Unterschiede<br />

SEPA-Basis-Lastschrift – Einzugsermächtigungen<br />

B Für die SEPA-Basis-Lastschrift muss ein eindeutiges<br />

Datum für den Einzug definiert sein.<br />

B Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss zwingend für<br />

neue Kunden vorliegen bzw. es muss eine<br />

Umdeutung von bestehenden Einzugsermächtigungen<br />

stattgefunden haben.<br />

B Vergabe einer eindeutigen Mandatsreferenz<br />

durch Ihr <strong>Unternehmen</strong>.<br />

B Unterrichtung des Zahlungspflichtigen mindestens<br />

14 Tage vor Einzug der Lastschrift über<br />

Betrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.<br />

Bei wiederkehrenden Lastschriften<br />

reicht eine Information aus.<br />

B 8 Wochen Rückgabemöglichkeit ohne Angabe<br />

von Gründen.<br />

B Vereinbarung zur Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift<br />

mit der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong>.<br />

SEPA-Lastschrift-Mandat für eine SEPA-Basis-Lastschrift<br />

Muster GmbH, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 01 ZZZ 09876543210<br />

Mandatsreferenz: 123 4567 8900 54CB<br />

SEPA-Lastschrift-Mandat<br />

Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften<br />

einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten<br />

Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl und Ort<br />

D E<br />

IBAN<br />

BIC<br />

Datum und Ort<br />

Unterschrift<br />

SEPA-Lastschrift-Mandate müssen in der Sprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein.<br />

Übersetzungen des offiziellen Mandatstextes finden Sie unter nachfolgendem Link:<br />

www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations<br />

8


SEPA-Basis-Lastschrift<br />

Anleitung <strong>Umstellung</strong> SEPA-Basis-Lastschrift.<br />

Erledigt<br />

1. Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten zur Koordination und Steuerung der <strong>Umstellung</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Unternehmen</strong>.<br />

2. Beantragen Sie umgehend die Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank unter<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />

Die genaue Vorgehensweise finden Sie auf Seite 6 erklärt.<br />

3. Wenden Sie sich anschließend mit der Gläubiger-ID an Ihren Kundenberater der<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong> und schließen Sie eine Vereinbarung zur Nutzung<br />

der SEPA-Basis-Lastschrift ab.<br />

4. Überprüfen Sie, ob Ihre Zahlungssoftware und Finanzbuchhaltung SEPA-fähig sind.<br />

Wenn nicht, spielen Sie entsprechende Updates ein.<br />

5. Analysieren Sie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Ihrem <strong>Unternehmen</strong>.<br />

6. Erstellen Sie für jedes Lastschrift-Mandat eine individuelle Mandatsreferenz. Diese<br />

kann aus bis zu 35 Zeichen bestehen und bspw. aus Kunden- sowie Vertragsnummer<br />

und weiteren Zusätzen zusammengesetzt sein.<br />

7. Unterrichten Sie Ihre Kunden mindestens 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-<br />

Einzugs schriftlich über die Lastschrift bzw. die Umdeutung der Einzugsermächtigung<br />

in das SEPA-Lastschrift-Mandat.<br />

Sie können diese Information auch <strong>im</strong> Verwendungszweck des letzten Einzugs vor der<br />

<strong>Umstellung</strong> vornehmen. Im Datensatz der SEPA-Einzüge ist das Datum der Unterrichtung<br />

als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.<br />

Wichtigste Informationen hierbei sind:<br />

BGläubiger-ID<br />

B Mandatsreferenz<br />

B Datum der SEPA-Abbuchung B Datum der Unterrichtung<br />

8. Passen Sie Ihre internen Prozesse an die SEPA-Einreichungsfristen an<br />

(Erst-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage vor Fälligkeit;<br />

Folge-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage vor Fälligkeit).<br />

9. Verwenden Sie nach <strong>Umstellung</strong> ausschließlich das SEPA-Lastschrift-Mandat. Passen<br />

Sie hierfür auch die Vordrucke Ihrer Unterlagen an.<br />

10. Geben Sie IBAN und BIC auf Briefen, Vorlagen und Rechnungen an. Stellen Sie evtl. vorhandene<br />

Zahlscheine auf SEPA-Zahlscheine um.<br />

11. SEPA-Mandate müssen bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug archiviert werden.<br />

12. Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung die Zahlung ohne<br />

Angaben von Gründen zurückgeben. Ohne vorliegendes SEPA-Mandat verlängert sich die<br />

Frist auf 13 Monate.<br />

9


SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift.<br />

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist mit dem heute<br />

verwendeten Abbuchungsauftrag gleichzusetzen.<br />

Eine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen ist<br />

nicht möglich. Aufträge dürfen nur mit dem SEPA-<br />

Firmen-Lastschriftverfahren zwischen Nicht-Verbrauchern<br />

(bspw. zwischen Firmen) abgeschlossen<br />

werden. Sollten Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern<br />

(z. B. Privat-Personen) bestehen, müssen<br />

diese bis zum Stichtag durch ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat<br />

ersetzt werden und ab sofort mit<br />

der SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen werden.<br />

Unterschiede<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift – Abbuchungsauftrag<br />

B Für die SEPA-Firmen-Lastschrift muss ein eindeutiges<br />

Datum für den Einzug definiert sein.<br />

B SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat muss vorliegen.<br />

B Vergabe einer eindeutigen Mandatsreferenz<br />

durch Ihr <strong>Unternehmen</strong>.<br />

B Keine Erstattungsansprüche.<br />

B Vereinbarung zur Nutzung der SEPA-Firmen-<br />

Lastschrift mit der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong>.<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat für eine SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

Muster GmbH, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 01 ZZZ 09876543210<br />

Mandatsreferenz: 123 4567 8900 54CB<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat<br />

Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften<br />

einzulösen.<br />

Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von <strong>Unternehmen</strong><br />

gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages<br />

zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht<br />

einzulösen.<br />

Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl und Ort<br />

D E<br />

IBAN<br />

BIC<br />

Datum und Ort<br />

Unterschrift<br />

SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandate müssen in der Sprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein.<br />

Übersetzungen des offiziellen Mandatstextes finden Sie unter nachfolgendem Link:<br />

www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations<br />

10


SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

Anleitung <strong>Umstellung</strong> SEPA-Firmen-Lastschrift.<br />

Erledigt<br />

1. Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten zur Koordination und Steuerung der <strong>Umstellung</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Unternehmen</strong>.<br />

2. Beantragen Sie umgehend die Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank unter<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />

Die genaue Vorgehensweise finden Sie auf Seite 6 erklärt.<br />

3. Wenden Sie sich anschließend mit der Gläubiger-ID an Ihren Kundenberater der<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong> und schließen Sie eine Vereinbarung zur Nutzung<br />

der SEPA-Firmen-Lastschrift ab.<br />

4. Überprüfen Sie, ob Ihre Zahlungssoftware und Finanzbuchhaltung SEPA-fähig sind.<br />

Wenn nicht, spielen Sie entsprechende Updates ein.<br />

5. Analysieren Sie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Ihrem <strong>Unternehmen</strong>.<br />

6. Prüfen Sie Ihre bestehenden Abbuchungsaufträge. Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern<br />

müssen Sie in SEPA-Basis-Lastschriften umwandeln – senden Sie den Kunden ein SEPA-<br />

Lastschrift-Mandat zu (siehe Seite 8-9).<br />

7. Erstellen Sie für jedes Lastschrift-Mandat eine individuelle Mandatsreferenz. Diese kann<br />

aus bis zu 35 Zeichen bestehen und bspw. aus Kunden- sowie Vertragsnummer und weiteren<br />

Zusätzen zusammengesetzt sein.<br />

8. Bestehende Abbuchungsaufträge können Sie ab <strong>Umstellung</strong> nicht mehr nutzen. Senden<br />

Sie frühzeitig allen Zahlungspflichtigen ein neues SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat mit<br />

Gläubiger-ID und Mandatsreferenz zu und bitten Sie um eine schnelle Rücksendung.<br />

9. Unterrichten Sie Ihre Kunden mindestens 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-<br />

Einzugs schriftlich über die Lastschrift. Im Datensatz der SEPA-Einzüge ist das Datum<br />

der Unterrichtung als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.<br />

Wichtigste Informationen hierbei sind:<br />

B Gläubiger-ID B Mandatsreferenz<br />

B Datum der SEPA-Abbuchung B Datum der Unterrichtung<br />

10. Passen Sie Ihre internen Prozesse an die SEPA-Einreichungsfristen an<br />

(Erst- und Folge-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag<br />

vor Fälligkeit).<br />

11. Verwenden Sie nach <strong>Umstellung</strong> ausschließlich das SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat.<br />

Passen Sie hierfür auch die Vordrucke Ihrer Unterlagen an.<br />

12. SEPA-Mandate müssen bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug archiviert werden.<br />

11


© e-liberate GmbH, Lüneburg<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

Telefon: 0821 3251-1500<br />

Telefax: 0821 3251-1461<br />

E-Mail: info@ksk-a.de<br />

Internet: www.ksk-a.de/SEPA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!