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Geschäftsbericht 2009 - Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

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ANHANG<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und<br />

Namensschuldverschreibungen) wurden zum Nennwert bilanziert.<br />

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter<br />

den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und<br />

kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der<br />

Festzinsvereinbarung.<br />

Für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden<br />

Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls gebildet. Dem latenten Kreditrisiko<br />

wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf den gefährdeten Forderungsbestand Rechnung<br />

getragen, die nach Erfahrungswerten (Ausfälle der vergangenen fünf Jahre) bemessen wurde.<br />

Bei der Angabe der durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen wurde erstmals ein umfassender<br />

Ansatz, d.h. insbesondere einschließlich KK-Kredite und sonstiger teilgesicherter Darlehen<br />

(sogenanntes unechtes Realkreditsplitting) gewählt. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder<br />

Ertragslage ergaben sich nicht.<br />

Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten oder niedrigeren Kurswerten oder beizulegenden<br />

Werten am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet, gegebenenfalls wurde auf diese<br />

Werte zugeschrieben. Da für die im Bestand befindlichen Wertpapiere hinreichend liquide Märkte<br />

vorlagen, wurden Bewertungsmodelle nicht angewendet. Die im Bestand befindlichen strukturierten<br />

Produkte wurden, ohne Abspaltung der Nebenrechte, als Einheit bewertet.<br />

Die Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu<br />

Anschaffungskosten bilanziert. Gegebenenfalls wurden Abschreibungen auf den niedrigeren<br />

beizulegenden Wert vorgenommen.<br />

Die Abschreibungen auf Gebäude erfolgen planmäßig überwiegend nach der linearen Methode. Linear<br />

abgeschrieben wurden die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Anlagewerte. Bei<br />

Einbauten in gemieteten Räumen erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wenn sie kürzer ist als die<br />

betriebsnotwendige Nutzungsdauer bzw. nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen.<br />

Geringwertige Vermögensgegenstände (bis 410,00 EUR Anschaffungskosten) wurden aus<br />

Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Wir haben entgeltlich erworbene<br />

Software nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards „Bilanzierung von Software beim<br />

Anwender“ (IDW RS HFA 11) vollständig unter dem Bilanzposten „Immaterielle Anlagewerte“<br />

ausgewiesen.<br />

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

dem Nennwert und dem niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

der Aktivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeitabhängig bzw. entsprechend der<br />

Zinsbindung und kapitalabhängig aufgelöst.<br />

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse<br />

Verpflichtungen. Die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen (Heubeck Richttafeln 2005 G). Der für die Abzinsung<br />

verwendete Zinssatz wird, abweichend von den steuerlichen Vorschriften (6 % gem. § 6a EStG), mit<br />

4 % p. a. angenommen.<br />

Für die subsidiären Einstandspflichten aus mittelbaren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der<br />

Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Sparkasse das<br />

Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Eine Quantifizierung<br />

möglicher Ausgleichsbeträge ist nicht möglich. Die Ausgestaltung der Verpflichtungen der Sparkasse<br />

aus ihrer Mitgliedschaft in der VBL stellt sich wie folgt dar: Die Sparkasse ist Mitglied bei der für sie<br />

zuständigen Zusatzversorgungskasse „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)“, deren<br />

Umlagesatz ab 01.01.2008 jeweils für einen Deckungsabschnitt von fünf Jahren festgelegt wird und<br />

sich an dem zu erwartenden Aufwand orientiert.<br />

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