Geschäftsbericht 2009 - Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
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ANHANG<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und<br />
Namensschuldverschreibungen) wurden zum Nennwert bilanziert.<br />
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter<br />
den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und<br />
kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der<br />
Festzinsvereinbarung.<br />
Für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden<br />
Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls gebildet. Dem latenten Kreditrisiko<br />
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf den gefährdeten Forderungsbestand Rechnung<br />
getragen, die nach Erfahrungswerten (Ausfälle der vergangenen fünf Jahre) bemessen wurde.<br />
Bei der Angabe der durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen wurde erstmals ein umfassender<br />
Ansatz, d.h. insbesondere einschließlich KK-Kredite und sonstiger teilgesicherter Darlehen<br />
(sogenanntes unechtes Realkreditsplitting) gewählt. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder<br />
Ertragslage ergaben sich nicht.<br />
Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten oder niedrigeren Kurswerten oder beizulegenden<br />
Werten am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet, gegebenenfalls wurde auf diese<br />
Werte zugeschrieben. Da für die im Bestand befindlichen Wertpapiere hinreichend liquide Märkte<br />
vorlagen, wurden Bewertungsmodelle nicht angewendet. Die im Bestand befindlichen strukturierten<br />
Produkte wurden, ohne Abspaltung der Nebenrechte, als Einheit bewertet.<br />
Die Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu<br />
Anschaffungskosten bilanziert. Gegebenenfalls wurden Abschreibungen auf den niedrigeren<br />
beizulegenden Wert vorgenommen.<br />
Die Abschreibungen auf Gebäude erfolgen planmäßig überwiegend nach der linearen Methode. Linear<br />
abgeschrieben wurden die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Anlagewerte. Bei<br />
Einbauten in gemieteten Räumen erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wenn sie kürzer ist als die<br />
betriebsnotwendige Nutzungsdauer bzw. nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen.<br />
Geringwertige Vermögensgegenstände (bis 410,00 EUR Anschaffungskosten) wurden aus<br />
Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Wir haben entgeltlich erworbene<br />
Software nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards „Bilanzierung von Software beim<br />
Anwender“ (IDW RS HFA 11) vollständig unter dem Bilanzposten „Immaterielle Anlagewerte“<br />
ausgewiesen.<br />
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen<br />
dem Nennwert und dem niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
der Aktivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeitabhängig bzw. entsprechend der<br />
Zinsbindung und kapitalabhängig aufgelöst.<br />
Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse<br />
Verpflichtungen. Die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen (Heubeck Richttafeln 2005 G). Der für die Abzinsung<br />
verwendete Zinssatz wird, abweichend von den steuerlichen Vorschriften (6 % gem. § 6a EStG), mit<br />
4 % p. a. angenommen.<br />
Für die subsidiären Einstandspflichten aus mittelbaren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der<br />
Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Sparkasse das<br />
Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Eine Quantifizierung<br />
möglicher Ausgleichsbeträge ist nicht möglich. Die Ausgestaltung der Verpflichtungen der Sparkasse<br />
aus ihrer Mitgliedschaft in der VBL stellt sich wie folgt dar: Die Sparkasse ist Mitglied bei der für sie<br />
zuständigen Zusatzversorgungskasse „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)“, deren<br />
Umlagesatz ab 01.01.2008 jeweils für einen Deckungsabschnitt von fünf Jahren festgelegt wird und<br />
sich an dem zu erwartenden Aufwand orientiert.<br />
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