Kraftfahrt-Bundesamt
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48231 nach §22 StVZO<br />
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55090110 (1. Ausfertigung)<br />
Prüfgegenstand<br />
Hersteller<br />
PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ AX4-85019<br />
Wheelworld GmbH<br />
Seite 7 von 10<br />
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende<br />
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.<br />
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.<br />
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine<br />
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter<br />
Radmitte vollständig umzulegen.<br />
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter<br />
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.<br />
K71 An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt<br />
nachzuarbeiten.<br />
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.<br />
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).<br />
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /<br />
Reifenkombination herzustellen.<br />
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit<br />
Allradlenkung (4WS).<br />
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen<br />
mit Allradlenkung (4WS).<br />
Lim<br />
M+S<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />
Nco Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />
Compact.<br />
R02<br />
R03<br />
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit<br />
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-<br />
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den<br />
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />
(siehe Seite 1) verwendet werden.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim