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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0774-A03-V01 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />

<strong>Nummer</strong><br />

Prüfgegenstand<br />

Fertiger/Zulieferer<br />

<strong>08</strong>-<strong>0774</strong>-<strong>A03</strong>-<strong>V01</strong><br />

PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RS2-7517<br />

Bay-Wheels GmbH<br />

Seite 9 von 12<br />

M+S<br />

Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte<br />

Fahrzeugausführungen.<br />

R03<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />

R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist<br />

(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).<br />

R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des<br />

Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende<br />

Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom<br />

Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />

R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten<br />

(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).<br />

R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit<br />

größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-<br />

Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />

R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den<br />

Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das<br />

serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit<br />

den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler<br />

zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />

(siehe Seite 1) verwendet werden.<br />

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />

(siehe Seite 1) verwendet werden.<br />

S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03<br />

(siehe Seite 1) verwendet werden.<br />

T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.<br />

16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.<br />

16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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