Allgemeine Wirtschaftslehre: Der Kaufvertrag - Peter Büche
Allgemeine Wirtschaftslehre: Der Kaufvertrag - Peter Büche
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• bei abgeändertem Angebot<br />
• bei verspätet angenommenem Angebot<br />
• wenn ohne Angebot bestellt wurde<br />
• bei freibleibendem Angebot<br />
• Wenn unverzüglich geliefert wird, kann eine Auftragsbestätigung entfallen.<br />
Abschluß eines <strong>Kaufvertrag</strong>s<br />
Durch Antrag und Annahme kommt ein <strong>Kaufvertrag</strong> zu stande. Durch diesen<br />
Vertragsabschluss gehen beide Vertragspartner eine Verpflichtung ein, ein<br />
Verpflichtungsgeschäft.<br />
Die Erfüllung des <strong>Kaufvertrag</strong>s<br />
Dem Verpflichtungsgeschäft (<strong>Kaufvertrag</strong>) muss das Erüffungsgeschäft zur<br />
ordentlichen Vertragsabwicklung folgen. Die Vertragspartner müssen ihre Pflichten<br />
Erfüllen:<br />
Pflichten des Verkäufers<br />
die Ware zur rechten Zeit, am richtigen<br />
Ort, in der richtigen Art und Weise<br />
übergeben und übereignen<br />
den Kaufpreis annehmen<br />
Pflichten des Käufers<br />
die ordnungsgemäß gelieferte Ware<br />
annehmen und prüfen<br />
den Kaufpreis vereinbarungsgemäß<br />
bezahlen<br />
Nach Abschluss des <strong>Kaufvertrag</strong>es vorgebrachte Verkaufsbedingungen, z. B. auf der<br />
Rückseite der Rechnung aufgedruckte Liefer- und Zahlungsbedingungen haben<br />
keine rechtliche Bedeutung. Nur der Vertragsinhalt ist maßgebend.<br />
Geschäfte mit nicht bestellten Waren<br />
Werden einer Privatperson nicht bestellte Waren geschickt, so ist kein <strong>Kaufvertrag</strong><br />
entstanden. Die Ware muss nur eine angemessene Zeit aufbewahrt werden.<br />
Werden einem Kaufmann Waren von einem Verkäufer zugesandt, mit dem er in<br />
regelmäßiger Geschäftverbindung steht, muss er Antworten. Schweigen gilt als<br />
Annahme.<br />
Haustürgeschäfte<br />
Verträge die bei Haustürgeschäften, Kaffeefahrten oder ähnlichem gemacht werden,<br />
sind erst rechtswirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche schriftlich<br />
widerspricht. Wird der Kunde nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, so verlängert<br />
sich die Widerrufsfrist bis eine Woche nach der Aufklärung.<br />
Besitz und Eigentum<br />
Besitzer einer Sache ist diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt hat.<br />
Eigentümer einer Sache ist diejenige Person, die die rechtliche Verfügungsgewalt<br />
hat.<br />
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