fort- und weiterbildung - Evangelische Landeskirche in Württemberg
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Bei der Fahrtkostenregelung haben sich seit 1. Juli 1994 Änderungen ergeben:<br />
FORT- UND WEITERBILDUNG 2007<br />
a bei e<strong>in</strong>er dienstlich angeordneten Teilnahme an Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsveranstaltungen werden<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich die entstehenden Kosten getragen (§ 26 Abs. 1 RKO).<br />
b Wurde die Teilnahme e<strong>in</strong>er Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsveranstaltung wegen überwiegendem<br />
dienstlichen Interesse genehmigt, können die notwendigen Kosten erstattet werden.<br />
c Wenn die Teilnahme an e<strong>in</strong>er Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsveranstaltung auch im dienstlichen Interesse liegt,<br />
kann e<strong>in</strong> Zuschuss zu den Kosten nicht mehr gewährt werden.<br />
In Anwendung dieser Rechtslage können nur noch Kosten zu dienstlich angeordneten Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />
gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet werden. Da unsere <strong>Landeskirche</strong> den größten Teil der<br />
Kosten abzüglich der Eigenbeteiligung bei den unter b. <strong>und</strong> c. genannten Veranstaltungen übernimmt, werden die Fahrtkosten<br />
anlässlich dieser Maßnahme nicht mehr erstattet.<br />
Auskunft zu Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen <strong>und</strong> Supervision<br />
Montag bis Freitag<br />
8.30 –16.00 Uhr<br />
Telefon (0711) 21 49-5 68<br />
Ganz herzlich laden wir zu den Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildungsveranstaltungen e<strong>in</strong> !<br />
ANFRAGEN · ANMELDUNG · KOSTENREGELUNG<br />
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