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Mimic®

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<strong>Mimic®</strong><br />

Insektizid<br />

Wirkstoff:<br />

Gefahrensymbol:<br />

Bienen:<br />

Packungsgröße:<br />

240 g Tebufenozid /l (22,5 Gew.-%)<br />

Suspensionskonzentrat (SC)<br />

entfällt<br />

nicht bienengefährlich (B4)<br />

1 l Flasche<br />

024270 -00<br />

Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und<br />

Frucht schalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und<br />

Sauer wurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm<br />

und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie<br />

frei fressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen<br />

und Erdbeerpflanzgut.<br />

Anwendung<br />

Wirkungsweise<br />

Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der In sektenwachstumsregulatoren<br />

(IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR’s anderen Wirkungs<br />

mechanismus.<br />

Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungsprozess<br />

eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium<br />

be ob achtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird.<br />

Auf grund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz<br />

vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh<br />

ge gen junge Larvenstadien.<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />

• Apfelwickler an Kernobst,<br />

• Fruchtschalenwickler an Kernobst,<br />

• Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben),<br />

• Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben).“<br />

„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungs gebiete:<br />

• Rhombenspanner an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)<br />

• Springwurm an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)<br />

• Freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche<br />

• Freifressende Schmetterlingsraupen an Sauerkirsche<br />

• Freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaume<br />

• Freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeere (Pflanzguterzeugung).“<br />

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<strong>Mimic®</strong><br />

Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:<br />

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen<br />

kön nen Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen<br />

verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.<br />

Anwendungsempfehlungen<br />

Gegen Apfelwickler an Kernobst<br />

0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxis üblichen Be stän den) bei<br />

Be fall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Lar ven in bis zu 500<br />

l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />

Maxi mal 3 Be handlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14<br />

Ta gen.<br />

Gegen Fruchtschalenwickler an Kernobst<br />

0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei<br />

Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500<br />

l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />

Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3<br />

Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.<br />

Gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)<br />

Ab Schlüpfen der ersten Larven mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen<br />

und der Basisaufwandmenge von 0,2 l/ha spritzen oder sprühen.<br />

Anwendung gegen Heuwurm<br />

ES 61<br />

0,4 l/ha<br />

ES 71<br />

0,6 l/ha.<br />

Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14<br />

Tagen.<br />

Anwendung gegen Sauerwurm<br />

ES 71<br />

0,6 l/ha<br />

ES 75<br />

0,8 l/ha.<br />

Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14<br />

Tagen.<br />

Für Indikationen Kernobst und Weinrebe (Traubenwickler) gilt folgende Kenn zeich nungsauflage:<br />

WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoff<br />

grup pe oder solcher mit Kreuzresistenzen können Wirkungsminderungen eintreten<br />

oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel<br />

mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenzen verwenden. Im Zweifel<br />

einen Beratungsdienst hinzuziehen.<br />

Gegen Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)<br />

0,2 l/ha zu Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der<br />

Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15) bei Befallsbeginn<br />

(Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den<br />

üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 400 l/ha) spritzen.<br />

Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />

je Jahr.<br />

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<strong>Mimic®</strong><br />

Gegen Springwurm an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)<br />

Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis „Gescheine“ (Inflo<br />

reszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt - bei Befallsbeginn (Lar venstadium)<br />

bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen<br />

stadien bedingten Wasseraufwandmengen (maximal 800 l/ha) spritzen oder sprühen.<br />

Basis aufwand:<br />

0,2 l/ha;<br />

ES 61:<br />

0,4 l/ha<br />

Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3<br />

Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.<br />

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume<br />

im Freiland<br />

0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe ab Schlüpfen der ersten Larven bei Befall, unter Beachtung<br />

der Schadensschwelle in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder<br />

sprühen.<br />

Süßkirsche und Pflaume: maximal 2 Behandlungen je Kultur und Jahr im Abstand von 12<br />

bis 14 Tagen.<br />

Sta di um der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis<br />

Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.<br />

Sauerkirsche: maximal 1 Behandlung je Kultur und Jahr.<br />

Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis<br />

ab gehen de Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen.<br />

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeeren in Beständen zur Pflanz guterzeugung<br />

0,8 l/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw.<br />

bei Sichtbarwerden der ersten Junglarven spritzen.<br />

Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 10<br />

bis 14 Tagen.<br />

VV600 - Erntegut nicht verzehren.<br />

Kulturverträglichkeit<br />

Die Kulturverträglichkeit von Mimic ist sehr gut.<br />

Anwendungstechnik<br />

Beim Ausbringen von Mimic ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten.<br />

Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der jeweiligen Pflanzdichte<br />

sowie der Entwicklung des Laubes anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu<br />

vermeiden.<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen; Rührwerk einschalten; Mimic zugeben und unter<br />

Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden; nur so viel Spritzbrühe<br />

ansetzen wie tatsächlich benötigt wird.<br />

Mischbarkeit<br />

Mimic zeigt nach den bisherigen Prüfungen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen<br />

keine spezifischen Unverträglichkeiten.<br />

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<strong>Mimic®</strong><br />

Gerätereinigung<br />

Nach der Anwendung von Mimic alle Teile der Spritz- und Sprühgeräte gut mit Wasser durchspülen.<br />

Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallende Spülflüssigkeit nach der<br />

Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />

Wartezeiten<br />

Kernobst:<br />

14 Tage<br />

Weinreben (Heuwurm, Sauerwurm): 21 Tage<br />

Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Erdbeere, Weinrebe (Rhombenspanner, Springwurm):<br />

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt,<br />

die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festlegung einer<br />

Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />

Hinweise für den sicheren Umgang<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer<br />

gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und<br />

Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober flächenge<br />

wäs sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri<br />

o disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das<br />

in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger<br />

Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängig<br />

keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten<br />

Ge räte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern ein zuhal<br />

ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, ne ben dem<br />

ge mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Ober flächenge<br />

wäs sern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können<br />

mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />

Kernobst, Süßkirsche, Pflaume - reduzierter Abstand: 90% 20 m<br />

Sauerkirsche - reduzierter Abstand: 75% 20 m, 90% 15 m.<br />

NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächen<br />

gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich<br />

peri o disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be wachsen<br />

er Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von<br />

Ar beitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.<br />

Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abge<br />

schwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein<br />

Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die An wendung<br />

im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Für die festgesetzten Anwendungsgebiete Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler<br />

in Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie für die genehmigten Anwendungsgebiete<br />

Rhombenspanner und Springwurm in Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben) gilt:<br />

NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was ser-<br />

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<strong>Mimic®</strong><br />

führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

“Verlust mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der<br />

jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten<br />

aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden<br />

genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten<br />

Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene<br />

Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

ES61 bis ES 71 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *<br />

ES71 bis ES 75 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m<br />

Rhombenspanner - reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *<br />

Springwurm - Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.<br />

NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der<br />

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern<br />

- aus genom men nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was serführender<br />

Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem<br />

Buß geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />

Weinrebe - 15 m.<br />

Für die Anwendung in Erdbeeren gilt:<br />

NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was serführender<br />

Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er folgen.<br />

Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand<br />

zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu widerhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden - 5m.”<br />

Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits<br />

schäden führen.<br />

SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.<br />

SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan zenschutz<br />

„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundes<br />

amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages<br />

wieder betreten.<br />

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung<br />

wechseln<br />

Nach Einatmen<br />

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.<br />

Nach Hautkontakt<br />

Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />

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<strong>Mimic®</strong><br />

Nach Augenkontakt<br />

Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).<br />

Nach Verschlucken<br />

Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen<br />

darf nichts eingeflößt werden.<br />

Gewässerorganismen<br />

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.<br />

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Bienen und andere Nützlinge<br />

NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf wandmen<br />

ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als<br />

nicht bienengefährlich eingestuft. (B4)<br />

NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri<br />

(Raubmilbe) eingestuft.<br />

NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella<br />

septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.<br />

NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus<br />

(Laufkäfer) eingestuft.<br />

NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea<br />

(Florfliege) eingestuft.<br />

NN184 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae<br />

und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.<br />

NN251-2 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Orius<br />

majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.<br />

Lagerung<br />

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.<br />

Entsorgung<br />

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />

Sam mel stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In formationen<br />

zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re gionalen<br />

Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben,<br />

son dern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.<br />

Wei tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:<br />

Kennzeichnungssymbol: entfällt<br />

R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern<br />

längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />

Sicherheits datenblatt<br />

S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen<br />

einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.<br />

SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt<br />

ist die Gebrauchsanleitung ein zuhalten.<br />

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />

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