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Amtsgericht Kassel - Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe

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<strong>Freundeskreise</strong> <strong>für</strong> <strong>Suchtkrankenhilfe</strong> - Bundesverband e.V.<br />

- Selbsthilfeorganisation -<br />

Zum Selbstverständnis<br />

<strong>Freundeskreise</strong> sind freiwillige Zusammenschlüsse zur Hilfe und Selbsthilfe <strong>für</strong><br />

Suchtkranke und deren Angehörige.<br />

<strong>Freundeskreise</strong> wirken an der Lösung von Sucht- und Abhängigkeitsproblemen im<br />

Rahmen eines zeitgemäßen Behandlungsgefüges mit.<br />

<strong>Freundeskreise</strong> orientieren sich in ihrer Arbeit an den christlichen Grundwerten.<br />

§ 1<br />

Name, Sitz und Rechtsform<br />

(1) Der Verein führt den Namen „<strong>Freundeskreise</strong> <strong>für</strong> <strong>Suchtkrankenhilfe</strong> -<br />

Bundesverband e.V.“.<br />

(2) Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation.<br />

(3) Sitz des Vereins ist <strong>Kassel</strong>. Der Verein ist in das Vereinsregister des<br />

<strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Kassel</strong> unter der Nr. VR 1837 eingetragen.<br />

(4) Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk Kurhessen-Waldeck e.V. in<br />

<strong>Kassel</strong>, im Gesamtverband <strong>für</strong> <strong>Suchtkrankenhilfe</strong> im Diakonischen Werk der<br />

Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. in Berlin sowie in der Deutschen<br />

Hauptstelle <strong>für</strong> Suchtfragen e.V. in Hamm.<br />

(5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2<br />

Zweck und Aufgaben<br />

(1) Der Verein betätigt sich im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und<br />

Lebensäußerung der im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland e.V. mitwirkenden Kirchen in Ausübung christlicher Nächstenliebe.<br />

Der Verein hat die Förderung der Arbeit <strong>für</strong> Suchtgefährdete, Suchtkranke und<br />

deren Angehörige sowie die Bekämpfung der Suchtgefahren zum Ziel.<br />

(2) Im Einzelnen ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:<br />

1. Vertretung und Koordinierung der Interessen der <strong>Freundeskreise</strong> auf<br />

Bundesebene. Das schließt die Entgegennahme von zweckgebundenen<br />

Mitteln <strong>für</strong> Landesverbände ein. Das Einverständnis muss vorliegen.<br />

2. Verbesserung der Information über die Tätigkeit der <strong>Freundeskreise</strong>.<br />

3. Informations- und Erfahrungsaustausch mit ihren Mitgliedern.<br />

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