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B21 9x20 5x130 ET55 71,6 N2.pdf

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Gutachten 366-0072-07-MURD/N2<br />

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46958<br />

ANLAGE: 18 Radtyp: <strong>B21</strong>-9020<br />

Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 05.03.2008<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite: 3 von 3<br />

berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten<br />

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen<br />

oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.<br />

<strong>71</strong>K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des<br />

Tiefbetts angebracht werden.<br />

723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den<br />

Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser<br />

von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />

Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann<br />

das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des<br />

Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die<br />

Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller<br />

verwendet werden.<br />

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.<br />

75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser<br />

Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls<br />

ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.<br />

AFK) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, AUDI-Teilenummer 7L8 422 127 O.Z., ist eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige<br />

Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei<br />

Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den<br />

Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der<br />

EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind.Bei<br />

Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten<br />

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen<br />

oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.<br />

PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau<br />

der Sonderräder entfernt werden.<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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