als pdf - Schweizer Franchise Verband
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SFV, Seite 2<br />
Die vorausgeschickt, verabschiedet die Generalversammlung des <strong>Schweizer</strong> <strong>Franchise</strong><br />
<strong>Verband</strong>s die folgende separate Regelung in Ergänzung zum Ehrenkodex:<br />
1. Die nachstehenden Regelungen finden Anwendung für Ordentliche und Assoziierte Mitglieder,<br />
nicht aber für Fördermitglieder des <strong>Schweizer</strong> <strong>Franchise</strong> <strong>Verband</strong>s. Ordentliche<br />
und Assoziierte Mitglieder werden nachstehend gemeinsam <strong>als</strong> „<strong>Franchise</strong>geber“ bezeichnet.<br />
2. Der <strong>Franchise</strong>geber ist verpflichtet, den angehenden <strong>Franchise</strong>nehmer angemessen<br />
schriftlich über folgende Bereiche zu informieren:<br />
- Für die <strong>Franchise</strong>tätigkeit massgeblicher Markt sowie Beschreibung der Produkte und<br />
Dienstleistungen, die Gegenstand der <strong>Franchise</strong> bilden.<br />
- Organisation des <strong>Franchise</strong>gebers und dessen Geschäftstätigkeit; insbesondere betreffend<br />
der Franchisierung.<br />
- <strong>Franchise</strong>angebot („<strong>Franchise</strong>paket“).<br />
- Erfahrung des <strong>Franchise</strong>gebers betreffend der franchisierten Tätigkeit.<br />
- Verpflichtungen, insbesondere finanzieller Art, des angehenden <strong>Franchise</strong>nehmers.<br />
- <strong>Franchise</strong>vertrag und etwaige weitere, mit der Tätigkeit des <strong>Franchise</strong>nehmers zusammenhängende<br />
Vereinbarungen.<br />
- Weitere Vertriebskanäle des <strong>Franchise</strong>gebers für die Vertragsprodukte und Vertragsdienstleistungen.<br />
3. Die Informationen sollen dem <strong>Franchise</strong>nehmer ermöglichen, eine angemessene Einschätzung<br />
der erforderlichen finanziellen, zeitlichen und persönlichen Ressourcen im Hinblick<br />
auf die franchisierte Tätigkeit vorzunehmen.<br />
4. Der <strong>Franchise</strong>geber ist verpflichtet, die Informationen mindestens 20 Tage vor Abschluss<br />
des <strong>Franchise</strong>vertrags, eines Vorvertrags oder einer Zahlung des angehenden <strong>Franchise</strong>nehmers<br />
an den <strong>Franchise</strong>geber zu erteilen.