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Alkohol in der Arbeitswelt Rechtssicher handeln im Akutfall

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<strong>Rechtssicher</strong> <strong>handeln</strong> <strong>im</strong> <strong>Akutfall</strong><br />

Muss ich den vermuteten <strong>Alkohol</strong>konsum<br />

des Mitarbeiters durch e<strong>in</strong>en <strong>Alkohol</strong>test<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Blutprobe beweisen ?<br />

Ne<strong>in</strong>! Der Mitarbeiter könnte sogar zu<br />

Recht <strong>der</strong>artige Maßnahmen verweigern.<br />

Es reicht zum Beweis vollkommen aus,<br />

wenn Sie nach „allgeme<strong>in</strong>er Lebenserfahrung“<br />

davon überzeugt s<strong>in</strong>d, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

zu viel getrunken hat und somit<br />

se<strong>in</strong>e arbeitsvertraglichen Pflichten nicht<br />

erfüllen kann. Ihr subjektiver E<strong>in</strong>druck genügt<br />

– auch vor Gericht. Sollten Sie dennoch<br />

unsicher se<strong>in</strong>, ziehen Sie Zeugen<br />

h<strong>in</strong>zu. Dies gilt <strong>im</strong> Übrigen für jede Art <strong>der</strong><br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit.<br />

Was passiert, wenn e<strong>in</strong> alkoholisierter<br />

Mitarbeiter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Arbeitsunfall verwickelt<br />

wird ?<br />

Der betroffene Mitarbeiter handelt fahrlässig<br />

und kann regresspflichtig gemacht<br />

werden. Bei suchtmittelbed<strong>in</strong>gten Unfällen<br />

endet <strong>der</strong> Versicherungsschutz <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Unfallversicherung (auch bei<br />

sehr niedrigen Promillewerten).<br />

Wenn bekannt wird, dass Sie als se<strong>in</strong> Vorgesetzter<br />

von <strong>der</strong> <strong>Alkohol</strong>isierung wussten<br />

und ihn nicht am Weiterarbeiten geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

haben, s<strong>in</strong>d auch Sie regresspflichtig. Sie<br />

können wegen eigener Pflichtverletzung,<br />

u. a. auch <strong>der</strong> Aufsichtspflicht, möglicherweise<br />

sogar strafrechtlich belangt und/<br />

o<strong>der</strong> zivilrechtlich haftbar gemacht werden.<br />

E<strong>in</strong>e rechtliche Verpflichtung zum<br />

Handeln ist somit gegeben.<br />

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