PDF Download - Kommunale Unfallversicherung Bayern
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» PRÄVENTION<br />
Lärm<br />
macht krank<br />
Lärmwertetabelle:<br />
30 – 140 dB(A)<br />
Gesundheitliche Auswirkungen<br />
des Lärms<br />
Das Ticken eines Weckers kann bereits<br />
mit 30 Dezibel (Maßeinheit für Schalldruckpegel)<br />
zu Schlafstörungen führen.<br />
Mit Hörschäden durch Lärmbelästigung<br />
ist jedoch erst ab einem Wert von 85<br />
Dezibel bei einer entsprechend langen<br />
Einwirkungsdauer zu rechnen. Der Lärm<br />
eines Presslufthammers mit 105 Dezibel<br />
oder Diskothekenmusik mit 110 Dezibel<br />
sind bereits als extrem gehörbelastend<br />
anzusehen. Ab 115 Dezibel wird der<br />
Lärm dann als schmerzhaft empfunden,<br />
bei 120 Dezibel können bereits nach<br />
kurzer Einwirkungszeit Hörschäden auftreten.<br />
Durch zu großen Lärm kann eine Reihe<br />
von Gesundheitsstörungen entstehen,<br />
die vorübergehender oder dauerhafter<br />
Natur sein können.<br />
Lärmtrauma<br />
Bei einem Lärmtrauma, bereits ab<br />
120 dB(A) möglich, können innerhalb<br />
von Sekunden dauerhafte Hörstörungen<br />
auftreten. Hierbei verursachen<br />
Schalldruckwellen Schädigungen im<br />
Innenohr, die sich in der Folge weiterentwickeln<br />
können.<br />
Polizistin mit Gehörschutz<br />
im Schießstand