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PDF Download - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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» PRÄVENTION<br />

Lärm<br />

macht krank<br />

Lärmwertetabelle:<br />

30 – 140 dB(A)<br />

Gesundheitliche Auswirkungen<br />

des Lärms<br />

Das Ticken eines Weckers kann bereits<br />

mit 30 Dezibel (Maßeinheit für Schalldruckpegel)<br />

zu Schlafstörungen führen.<br />

Mit Hörschäden durch Lärmbelästigung<br />

ist jedoch erst ab einem Wert von 85<br />

Dezibel bei einer entsprechend langen<br />

Einwirkungsdauer zu rechnen. Der Lärm<br />

eines Presslufthammers mit 105 Dezibel<br />

oder Diskothekenmusik mit 110 Dezibel<br />

sind bereits als extrem gehörbelastend<br />

anzusehen. Ab 115 Dezibel wird der<br />

Lärm dann als schmerzhaft empfunden,<br />

bei 120 Dezibel können bereits nach<br />

kurzer Einwirkungszeit Hörschäden auftreten.<br />

Durch zu großen Lärm kann eine Reihe<br />

von Gesundheitsstörungen entstehen,<br />

die vorübergehender oder dauerhafter<br />

Natur sein können.<br />

Lärmtrauma<br />

Bei einem Lärmtrauma, bereits ab<br />

120 dB(A) möglich, können innerhalb<br />

von Sekunden dauerhafte Hörstörungen<br />

auftreten. Hierbei verursachen<br />

Schalldruckwellen Schädigungen im<br />

Innenohr, die sich in der Folge weiterentwickeln<br />

können.<br />

Polizistin mit Gehörschutz<br />

im Schießstand

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