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Einestarke Verbindung... - Deutscher Alpenverein Sektion Kaufering

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36<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Bitte beachten<br />

(analog den Reisebedingungen für Veranstaltungen des Deutschen<br />

<strong>Alpenverein</strong>s)<br />

1. Teilnahmeberechtigung<br />

Voraussetzung zur Teilnahme am Fahrtenprogramm ist grundsätzlich<br />

eine gültige Mitgliedschaft im Deutschen <strong>Alpenverein</strong> e.V.<br />

2. Anmeldung<br />

Winter: bei der Vorstellung des Winterprogramms, in der Geschäftsstelle,<br />

jeden Donnerstag von 18:30 bis 20:00 Uhr oder beim jeweiligen<br />

Tourenleiter.<br />

Sommer: bei der Vorstellung des Sommerprogramms, in der Geschäftsstelle,<br />

jeden Donnerstag von 18:30 bis 20:00 Uhr oder beim<br />

jeweiligen Tourenleiter.<br />

3. Teilnehmerbeiträge<br />

Die Teilnehmerbeiträge der Tagesfahrten werden bei Fahrtantritt im<br />

Bus kassiert, bei Fahrten mit dem AV- Bus am Ende der Fahrt. Bei<br />

Mehrtagesfahrten werden die Teilnehmerbeiträge mittels Einzugsermächtigung<br />

- etwa drei Wochen vor der Fahrt - von Ihrem Konto abgebucht.<br />

Bei Abgabe der Einzugsermächtigung, erhält der Fahrteilnehmer<br />

den Sicherungsschein, der in der Geschäftsstelle (ELVIA- Insolvenz<br />

Versicherung (§ 651 K BGB) auf Verlangen ausgehändigt wird.<br />

4. Änderungen<br />

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von<br />

der im AV-Heft ausgedruckten Reisebeschreibung, die nach Anmeldung<br />

notwendig werden und von der <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong> nicht wider<br />

Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch<br />

der Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigt wird.<br />

Preiserhöhungen nach Anmeldung zur Fahrt sind bis zum 21.Tage vor<br />

Fahrtantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen<br />

(Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren. Abgaben,<br />

Tarife u. ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen<br />

dies rechtfertigen. Änderungen des Gesamtpreises sind allen angemeldeten<br />

unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5 % kann<br />

der Fahrtteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten<br />

und unverzüglich die Teilnahme in einer gleichwertigen Reise verlangen,<br />

sofern dies möglich ist.<br />

5. Rücktritt<br />

Bei Rücktritt von der Veranstaltung, der schriftlich erfolgen soll, werden<br />

als Bearbeitungsgebühr (Rücktrittskosten) folgende Beträge von<br />

dem Teilnehmerbeitrag einbehalten:<br />

Tagesfahrten:- grundsätzlich werden 5 Euro in Rechnung gestellt,- bei<br />

Rücktritt vom 7. Tag bis Veranstaltungsbeginn wird der volle Teilnehmerbetrag<br />

berechnet<br />

Mehrtagesfahrten:- vom 60. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%<br />

des Teilnehmerbetrages (min. 25 Euro) - vom 29. – 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />

50% des Teilnehmerbeitrages (min. 25 Euro) - vom<br />

07. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird der<br />

volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Ist eine Fahrt voll belegt und<br />

kann der Platz, der durch Rücktritt frei wird, durch Teilnehmer aus der<br />

Warteliste aufgefüllt werden, wird nur 15 Euro Bearbeitungsgebühr<br />

einbehalten.<br />

Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren),<br />

die von der <strong>Sektion</strong> an Dritte weiterzuleiten sind, können nur erstattet<br />

werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig<br />

vergeben wird.<br />

www.av-kaufering.de<br />

Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese<br />

vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen. Bis zum Fahrtbeginn<br />

kann der Fahrtteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in<br />

die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die <strong>Sektion</strong><br />

<strong>Kaufering</strong> kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser<br />

den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. keine Mitgliedschaft<br />

im DAV oder persönliche Leistungsfähigkeit) oder seine<br />

Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen<br />

entgegensteht.<br />

6. Persönliche Leistungsfähigkeit<br />

Sie müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit<br />

entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern<br />

oder gefährden. Vor Führungs- oder Gemeinschaftstouren ist der Leiter<br />

berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer<br />

zu überprüfen. Der Leiter kann Teilnehmer ausschließen, die den<br />

zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen<br />

erscheinen. Wer die Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung<br />

nicht befolgt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen<br />

werden.<br />

7. Absage durch die <strong>Sektion</strong><br />

Bei geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei kurzfristigem<br />

Ausfall des Tourenleiters, ist die <strong>Sektion</strong> berechtigt, die<br />

Verunstaltung abzusagen oder das Ziel zu verändern. Im Falle einer<br />

Absage werden die Teilnehmerbeiträge vollständig erstattet. Bei kurzfristigem<br />

Ausfall des Tourenleiters kann die <strong>Sektion</strong> einen qualifizierten<br />

Ersatz einsetzen. Der Wechsel des Tourenleiters berechtigt nicht<br />

zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum Ersatz der Teilnehmerbeiträge/Gebühren.<br />

Wird ein Teilnehmer aufgrund einer Testtour<br />

von der eigentlichen Tour ausgeschlossen, erhält der Teilnehmer den<br />

auf die eigentliche Gemeinschaftstour entfallenden Teilnehmerbetrag<br />

zurückerstattet.<br />

8. Abbruch der Veranstaltung<br />

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem<br />

besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der<br />

Beiträge. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht<br />

abgeleitet werden.<br />

9. Vorzeitige Abreise, Ausschluss<br />

Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin oder bei<br />

Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der<br />

Beiträge/Gebühren<br />

10. Haftung und Versicherung<br />

Bergtouren und Skifahrten sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die<br />

Teilnahme an einer Veranstaltung der <strong>Sektion</strong> auf eigene Gefahr und<br />

eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung<br />

von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter<br />

Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere <strong>Sektion</strong>smitglieder<br />

oder die <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong>, soweit nicht durch bestehende<br />

Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist.<br />

11. Ausrüstung<br />

Die Mitnahme und Funktionsfähigkeit der vom Leiter vorgeschriebenen<br />

Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an<br />

der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der<br />

Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die<br />

vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung<br />

teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.

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