Einestarke Verbindung... - Deutscher Alpenverein Sektion Kaufering
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36<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Bitte beachten<br />
(analog den Reisebedingungen für Veranstaltungen des Deutschen<br />
<strong>Alpenverein</strong>s)<br />
1. Teilnahmeberechtigung<br />
Voraussetzung zur Teilnahme am Fahrtenprogramm ist grundsätzlich<br />
eine gültige Mitgliedschaft im Deutschen <strong>Alpenverein</strong> e.V.<br />
2. Anmeldung<br />
Winter: bei der Vorstellung des Winterprogramms, in der Geschäftsstelle,<br />
jeden Donnerstag von 18:30 bis 20:00 Uhr oder beim jeweiligen<br />
Tourenleiter.<br />
Sommer: bei der Vorstellung des Sommerprogramms, in der Geschäftsstelle,<br />
jeden Donnerstag von 18:30 bis 20:00 Uhr oder beim<br />
jeweiligen Tourenleiter.<br />
3. Teilnehmerbeiträge<br />
Die Teilnehmerbeiträge der Tagesfahrten werden bei Fahrtantritt im<br />
Bus kassiert, bei Fahrten mit dem AV- Bus am Ende der Fahrt. Bei<br />
Mehrtagesfahrten werden die Teilnehmerbeiträge mittels Einzugsermächtigung<br />
- etwa drei Wochen vor der Fahrt - von Ihrem Konto abgebucht.<br />
Bei Abgabe der Einzugsermächtigung, erhält der Fahrteilnehmer<br />
den Sicherungsschein, der in der Geschäftsstelle (ELVIA- Insolvenz<br />
Versicherung (§ 651 K BGB) auf Verlangen ausgehändigt wird.<br />
4. Änderungen<br />
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von<br />
der im AV-Heft ausgedruckten Reisebeschreibung, die nach Anmeldung<br />
notwendig werden und von der <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong> nicht wider<br />
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch<br />
der Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigt wird.<br />
Preiserhöhungen nach Anmeldung zur Fahrt sind bis zum 21.Tage vor<br />
Fahrtantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen<br />
(Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren. Abgaben,<br />
Tarife u. ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen<br />
dies rechtfertigen. Änderungen des Gesamtpreises sind allen angemeldeten<br />
unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5 % kann<br />
der Fahrtteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten<br />
und unverzüglich die Teilnahme in einer gleichwertigen Reise verlangen,<br />
sofern dies möglich ist.<br />
5. Rücktritt<br />
Bei Rücktritt von der Veranstaltung, der schriftlich erfolgen soll, werden<br />
als Bearbeitungsgebühr (Rücktrittskosten) folgende Beträge von<br />
dem Teilnehmerbeitrag einbehalten:<br />
Tagesfahrten:- grundsätzlich werden 5 Euro in Rechnung gestellt,- bei<br />
Rücktritt vom 7. Tag bis Veranstaltungsbeginn wird der volle Teilnehmerbetrag<br />
berechnet<br />
Mehrtagesfahrten:- vom 60. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%<br />
des Teilnehmerbetrages (min. 25 Euro) - vom 29. – 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />
50% des Teilnehmerbeitrages (min. 25 Euro) - vom<br />
07. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird der<br />
volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Ist eine Fahrt voll belegt und<br />
kann der Platz, der durch Rücktritt frei wird, durch Teilnehmer aus der<br />
Warteliste aufgefüllt werden, wird nur 15 Euro Bearbeitungsgebühr<br />
einbehalten.<br />
Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren),<br />
die von der <strong>Sektion</strong> an Dritte weiterzuleiten sind, können nur erstattet<br />
werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig<br />
vergeben wird.<br />
www.av-kaufering.de<br />
Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese<br />
vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen. Bis zum Fahrtbeginn<br />
kann der Fahrtteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in<br />
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die <strong>Sektion</strong><br />
<strong>Kaufering</strong> kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser<br />
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. keine Mitgliedschaft<br />
im DAV oder persönliche Leistungsfähigkeit) oder seine<br />
Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen<br />
entgegensteht.<br />
6. Persönliche Leistungsfähigkeit<br />
Sie müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit<br />
entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern<br />
oder gefährden. Vor Führungs- oder Gemeinschaftstouren ist der Leiter<br />
berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer<br />
zu überprüfen. Der Leiter kann Teilnehmer ausschließen, die den<br />
zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen<br />
erscheinen. Wer die Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung<br />
nicht befolgt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen<br />
werden.<br />
7. Absage durch die <strong>Sektion</strong><br />
Bei geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei kurzfristigem<br />
Ausfall des Tourenleiters, ist die <strong>Sektion</strong> berechtigt, die<br />
Verunstaltung abzusagen oder das Ziel zu verändern. Im Falle einer<br />
Absage werden die Teilnehmerbeiträge vollständig erstattet. Bei kurzfristigem<br />
Ausfall des Tourenleiters kann die <strong>Sektion</strong> einen qualifizierten<br />
Ersatz einsetzen. Der Wechsel des Tourenleiters berechtigt nicht<br />
zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum Ersatz der Teilnehmerbeiträge/Gebühren.<br />
Wird ein Teilnehmer aufgrund einer Testtour<br />
von der eigentlichen Tour ausgeschlossen, erhält der Teilnehmer den<br />
auf die eigentliche Gemeinschaftstour entfallenden Teilnehmerbetrag<br />
zurückerstattet.<br />
8. Abbruch der Veranstaltung<br />
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem<br />
besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der<br />
Beiträge. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht<br />
abgeleitet werden.<br />
9. Vorzeitige Abreise, Ausschluss<br />
Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin oder bei<br />
Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der<br />
Beiträge/Gebühren<br />
10. Haftung und Versicherung<br />
Bergtouren und Skifahrten sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die<br />
Teilnahme an einer Veranstaltung der <strong>Sektion</strong> auf eigene Gefahr und<br />
eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung<br />
von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter<br />
Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere <strong>Sektion</strong>smitglieder<br />
oder die <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong>, soweit nicht durch bestehende<br />
Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist.<br />
11. Ausrüstung<br />
Die Mitnahme und Funktionsfähigkeit der vom Leiter vorgeschriebenen<br />
Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an<br />
der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der<br />
Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die<br />
vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung<br />
teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.