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MAGDALENSBERG Amtliches Mitteilungsblatt der Marktgemeinde

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Runde Geburtstage<br />

102 Jahre<br />

Christiandl Gertrud, Lassendorf<br />

90 Jahre<br />

Hudelist Elfriede, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Kandur Sofie, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Schuster Franziska, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Slup Pauline, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Kavelar Gerlinde, Leibnitz<br />

Kern Stefanie, Freudenberg<br />

Johann Waldhauser<br />

Ø 31.12.1910 – ✟ 25.10.2013<br />

Johann Waldhauser – Hanse wie wir<br />

ihn alle genannt haben – kann man<br />

wohl zu Recht als Magdalensberger,<br />

als St. Thomaser „Urgestein“ bezeichnen.<br />

In bescheidenen Verhältnissen<br />

kam er 1910 in Lassendorf auf die<br />

Welt, als Kaiser Franz Josef noch die K&K-Monarchie<br />

regierte. Dort wuchs er auf, ging in Timenitz zur Schule<br />

und erlernte den Beruf des Schnei<strong>der</strong>s in Lassendorf.<br />

1. Weltkrieg, Abwehrkampf und Volksabstimmung, 2.<br />

Weltkrieg, Staatsvertag und Wie<strong>der</strong>aufbau all das hat<br />

er miterlebt und daran mitgearbeitet. Er war ein großer<br />

Idealist, Sänger mit Leidenschaft, Feuerwehrmann<br />

mit Herz, er lenkte den ersten motorisierten Feuerwehrmannschaftswagen<br />

unserer Gemeinde.<br />

Mit ihm ist nicht nur <strong>der</strong> älteste Magdalensberger,<br />

son<strong>der</strong>n auch ein Stück St. Thomas, ein Stück <strong>der</strong> St.<br />

Thomaser Seele gestorben. Beson<strong>der</strong>er Dank gilt seiner<br />

Familie, seiner Tochter Elfi und Schwiegersohn<br />

Walter, die sich bis zuletzt aufopferungsvoll um ihn<br />

gekümmert haben.<br />

Wir werden unserem ältesten Magdalensberger, unserem<br />

Hanse ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />

In Memoriam<br />

85 Jahre<br />

Tröbacher Erich, Eixendorf<br />

Jannach Regina, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Wolbang Florian, Lassendorf<br />

Kleinberger Theresia, Haag<br />

Achatz Gregor, Geiersdorf<br />

Gradnik Erich, Pischeldorf<br />

80 Jahre<br />

Koller Susanne, Lassendorf<br />

Petek Franziska, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Kral Ludwig, Timenitz<br />

Kopeinig Johann, St. Thomas<br />

Sutterlüty Erwin, Pischeldorf<br />

Kulle Anton, Haag<br />

Sprachmann Christian, Eixendorf<br />

Kulle Stefanie, Magdalensberg<br />

Dörflinger Erwin, Lassendorf<br />

Strauss Agnes, (Pflegeheim St. Thomas)<br />

Kohlweg Ottilie, Magdalensberg<br />

Heinzi Pavluk<br />

Ø 29.5.1952 – ✟ 11.01.2014<br />

Heinzi Pavluk, die gute Seele unserer<br />

Gemeinde, ist nicht mehr. Allzu früh<br />

hat er nach schwerem Leiden seine<br />

Augen für immer geschlossen. Heinzi<br />

trat 1978 als Gemeindearbeiter in<br />

den Dienst <strong>der</strong> Gemeinde Magdalensberg<br />

und blieb seinem Arbeitgeber rund 30 Jahre<br />

bis zu seiner Pensionierung treu. In einer Zeit, als Gemeindeamt<br />

und Schule im Winter noch mit Holz und<br />

Kohle geheizt wurden, war Heinzi bereits um fünf Uhr<br />

früh auf den Beinen, damit die Kollegen bei Dienstantritt<br />

warme Büroräume vorfanden.<br />

Zu Fuß, mit einem Handwagerl ausgestattet, hat er die<br />

Gemeindestraßen betreut und in Schuss gehalten und<br />

war nicht nur in seiner Familie son<strong>der</strong>n überall, wo er<br />

gebraucht wurde, hilfsbereit zur Hand. Heinzi war ein<br />

guter Kamerad, eifriger Feuerwehrmann und bei den<br />

Einsätzen immer an vor<strong>der</strong>ster Stelle zu finden. Mit seiner<br />

Freundlichkeit und seiner Herzlichkeit hat er stets<br />

gute Laune verbreitet und war mit Freude und ganzem<br />

Herzen bei seiner Arbeit.<br />

Wir werden unserem Kameraden, Freund und Kollegen<br />

Heinzi Pavluk stets ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />

Aktueller Hinweis<br />

Frist für Anregungen zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes 2014 bis 31. März 2014<br />

Das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz besagt, dass<br />

<strong>der</strong> Flächenwidmungsplan einer Gemeinde bei Vorliegen<br />

<strong>der</strong> sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen<br />

nur einmal jährlich geän<strong>der</strong>t werden darf.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Magdalensberg ist bestrebt, das<br />

Widmungsverfahren rasch und bürgerfreundlich<br />

durchzuführen, dies kann jedoch nur gelingen, wenn<br />

die betroffenen Grundeigentümer ihrerseits mitwirken.<br />

Daher darf an dieser Stelle noch einmal erläutert werden,<br />

wie die Vorgangsweise für 2014 ist:<br />

Anregungen zur Än<strong>der</strong>ungen des Flächenwidmungsplanes<br />

müssen bis 31. März 2014 eingebracht werden.<br />

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es aufgrund<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen in ganz Kärnten keinen<br />

Rechtsanspruch auf eine (Bauland)Widmung gibt.<br />

In weiterer Folge werden die Anregungen <strong>der</strong> Gemeindeplanungsabteilung<br />

<strong>der</strong> Landesregierung zur<br />

Stellungnahme übermittelt. Von dieser Stellungnahme<br />

hängt es dann ab, welche ergänzenden Gutachten<br />

(Geologie, Naturschutz, Wasserbau, Verkehr,<br />

Raumordnung u. a.) beigebracht werden müssen;<br />

diese sind natürlich vom Umwidmungswerber zu bezahlen<br />

und garantieren noch immer keinen positiven<br />

Ausgang des Verfahrens.<br />

Sind alle Gutachten positiv, entspricht die beabsichtigte<br />

Umwidmung dem örtlichen Entwicklungskonzept<br />

<strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> Magdalensberg und liegt<br />

eine positive Stellungnahme <strong>der</strong> Landesplanung<br />

vor, wird die beabsichtigte Umwidmung durch vier<br />

Wochen öffentlich kundgemacht. Kommt es zu keinen<br />

berücksichtigungswürdigen Einwänden kann<br />

die Umwidmung dem Gemein<strong>der</strong>at zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Umwidmung<br />

sind zwei Vereinbarungen abzuschließen,<br />

nämlich 1. eine Vereinbarung über die widmungsgemäße<br />

Verwendung (= Bebauungsverpflichtung) und<br />

2. über die Aufschließung.<br />

Die Aufschließungsvereinbarung umfasst die Herstellung<br />

<strong>der</strong> Zufahrtsstraßen (einschließlich <strong>der</strong> Asphaltierung),<br />

etwaige Sickeranlagen o<strong>der</strong> Tagwasserkanäle<br />

und die Bezahlung je einer Bewertungseinheit<br />

pro 1.000 m 2 Grundfläche für den Kanal- und bei <strong>der</strong><br />

Gemeindewasserversorgung auch für den Wasseranschluss,<br />

wobei die Leitungen von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

errichtet werden. Diese bezahlten Aufschließungsbeiträge<br />

werden in weiterer Folge bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

eines Objektes auf den Kanal- und Wasseranschlussbeitrag<br />

in Anrechnung gebracht.<br />

Die Verpflichtungen des Grundeigentümers im<br />

Rahmen dieser Vereinbarungen sind mittels Bankgarantien,<br />

Sparbüchern o<strong>der</strong> grundbücherlichen<br />

Pfandrechten zu besichern. Erst bei Vorliegen aller<br />

Vorrausetzungen und unterschriebenen Vereinbarungen<br />

sowie Garantieleistungen können die vom<br />

Gemein<strong>der</strong>at beschlossenen Umwidmungsanträge<br />

<strong>der</strong> Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Bewilligung<br />

vorgelegt werden.<br />

Die durchschnittliche Dauer eines Umwidmungsverfahrens<br />

beträgt 12 bis 15 Monate und hängt in erster<br />

Linie davon ab, wir rasch seitens <strong>der</strong> Umwidmungswerber<br />

Gutachten und Garantieleistungen beigebracht<br />

werden.<br />

Für weitergehende Auskünfte stehen Ihnen Bauamtsleiter<br />

Herbert Juvan und Bgm. Andreas Scherwitzl<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Chat-Traume enden leicht im Albtraum<br />

Im Chatroom geht immer etwas ab, da wird diskutiert, geblödelt und heftig abgeflirtet. Aber weißt Du auch<br />

immer wer wirklich hinter seinem Nick wie beispielsweise „sexy16“ o<strong>der</strong> „schlank 15 steckt? Ist es tatsächlich ein<br />

Jugendlicher mit den gleichen Interessen wie Du o<strong>der</strong> vielleicht doch ein bierbäuchiger Perversling mit grausamen<br />

Absichten? Wer checkt das schon?!<br />

Lass Dich nicht anmachen!<br />

Du fühlst Dich in Chaträumen anonym und sicher? Lei<strong>der</strong> werden Kin<strong>der</strong> und Jugendliche immer öfter Opfer des<br />

„Cyber Groomings“, <strong>der</strong> gezielten Anmache im Netz. Die Täter sind meist ältere Männer, die versuchen Dich im<br />

realen Leben zu treffen und zu missbrauchen.<br />

Woher bekommst Du deine Infos?<br />

■ Die Polizei-App kannst Du in den App-Stores kostenlos für Ios, Android und Windows downloaden<br />

■ Die Polizei ist auch auf Facebook unter www.facebook.com/Bundeskriminalamt.<br />

■ Tipps bekommst Du auch unter wwwbundeskriminalamt.at<br />

■ Unter 059 133 ist die Polizei österreichweit für Dich erreichbar!<br />

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