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Umweltkalender 2014 komplett (PDF 3.3 MB) - Stadt Meerbusch

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Straßenreinigung<br />

Reinigung der Fahrbahnen<br />

und Radwege<br />

Die maschinelle Fahrbahnreinigung erfolgt<br />

im 14-täglichen oder wöchentlichen Rhythmus.<br />

Die Fußgängerzonen werden zweimal<br />

wöchentlich gereinigt. Eine 4-wöchentliche<br />

Nachreinigung von Hand erfolgt zum Beispiel<br />

an Parkstreifen, Verkehrsinseln, Bushaltestellen.<br />

Für viele Anliegerstraßen wurde die Reinigungspflicht<br />

<strong>komplett</strong> auf die Anlieger/innen<br />

übertragen.<br />

Die maschinelle Fahrbahnreinigung wird<br />

nach folgendem Kehrplan (der Reinigungstag<br />

kann sich durch Feiertage verschieben) durchgeführt:<br />

# montags Büderich<br />

(westlich der Neusser/Düsseldorfer/<br />

Moerser Straße außer Meererbusch),<br />

Strümp, Langst-Kierst, Nierst und Ilverich<br />

# dienstags Osterath<br />

# mittwochs Büderich<br />

(östlich der Neusser/Düsseldorfer/<br />

Moerser Straße und Meererbusch)<br />

# donnerstags Lank-Latum und<br />

Ossum-Bösinghoven<br />

Das Straßenreinigungsverzeichnis können<br />

Sie auf der Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerbusch</strong><br />

(www.meerbusch.de) einsehen.<br />

Die Radwege und die kombinierten Rad- und<br />

Gehwege werden in 4-wöchentlichem Rhythmus,<br />

jeweils freitags, gereinigt.<br />

Reinigung der Gehwege<br />

und Verbindungswege<br />

Ihnen obliegt im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet die<br />

Gehwegreinigung. Gibt es in Ihrer Straße keine<br />

Gehwege, sind auch unbefestigte Seitenstreifen<br />

von Ihnen zu reinigen. Hier beschränkt sich<br />

die Reinigungspflicht auf die Beseitigung von<br />

"Fremdkörpern" (z. B. Abfällen).<br />

In Fußgängerzonen bedeutet Gehwegreinigung,<br />

dass ein zwei Meter breiter Streifen<br />

gekehrt bzw.gestreut werden muss,falls kein<br />

schmalerer Gehweg erkennbar abgesetzt<br />

Radwege und gemeinsame<br />

Gehist.<br />

Grenzen Verbindungswege an Ihr Grundstück,<br />

müssen diese auch von Ihnen gereinigt<br />

werden.<br />

Überhänge<br />

Bitte schneiden Sie überhängende Bäume,<br />

Sträucher und Hecken so rechtzeitig und ausreichend<br />

zurück, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze<br />

hinausragen und eine freie Höhe<br />

über dem Geh- und Radweg von mindestens<br />

2,50 Meter,über der Fahrbahn von mindestens<br />

4,50 Meter freigehalten wird.<br />

Laubbeseitigung<br />

Alles Laub,das dort anfällt, wo Sie selbst reinigen<br />

müssen – also in der Regel auf den Gehwegen<br />

und natürlich auf Ihrem Privatgrundstück<br />

– müssen Sie auch selbst entsorgen. Es<br />

kommt nicht darauf an, ob es sich um Laub von<br />

städtischen oder privaten Bäumen handelt.<br />

Nutzen Sie hierfür bitte die Grünbündelsammlung<br />

(siehe Seite 6) oder Ihre Biotonne. Sie<br />

können das Laub auch zum Wertstoffhof bringen<br />

(kostenlose Annahme bis 1,5 Kubikmeter,<br />

siehe Seite 8).<br />

Bitte kehren Sie das Laub nicht auf die Fahrbahn,<br />

da es dort die Straßenreinigung behindert.<br />

Winterwartung<br />

Winterwartung auf<br />

Fahrbahnen<br />

Ähnlich wie die Straßenreinigung ist auch der<br />

Winterdienst auf Fahrbahnen abhängig von<br />

der Verkehrsbedeutung der Straße.Zuerst werden<br />

die Straßen mit inner- und überörtlicher<br />

Verkehrsbedeutung und die Fußgängerzonen<br />

geräumt bzw. gestreut.<br />

Anschließend werden<br />

bei extremen<br />

Witterungslagen<br />

auch die Anliegerstraßen<br />

wintergewartet.<br />

Wohnen<br />

Sie in einer Anliegerstraße,<br />

für deren<br />

Reinigung Sie<br />

selbst verantwortlich<br />

sind, so müssen<br />

Sie dort auch<br />

den Winterdienst<br />

sicherstellen.<br />

und Radwege werden von der <strong>Stadt</strong> wintergewartet.<br />

Winterwartung auf<br />

Gehwegen und<br />

Verbindungswegen<br />

Überall dort, wo Sie die (Sommer-)Reinigung<br />

vornehmen müssen, sind Sie auch zur Winterwartung<br />

verpflichtet. Dies umfasst die Gehwege<br />

und in der Regel auch Verbindungswege.<br />

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee<br />

und entstandene Glätte sind unverzüglich<br />

nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach<br />

Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20<br />

Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte<br />

müssen Sie bis zum Morgen des darauffolgenden<br />

Tages,und zwar werktags bis 7 Uhr,sonnund<br />

feiertags bis 9 Uhr, entfernen.<br />

Damit zwei Personen aneinander vorbeigehen<br />

können, muss der Schnee in einer Breite von<br />

1,20 Meter bis 1,50 Meter geräumt werden.<br />

Auch wenn eine Straße keinen erkennbar abgesetzten<br />

Gehweg besitzt, müssen Sie einen<br />

ausreichend breiten Seitenstreifen am Fahrbahnrand<br />

entlang der Grundstücksgrenze frei<br />

von Schnee und Eis halten.<br />

Streumittel<br />

Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen<br />

auftauenden Mitteln ist grundsätzlich verboten.<br />

Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen<br />

(z. B. Eisregen) oder an gefährlichen<br />

Stellen (beispielsweise an Treppen oder starken<br />

Gefällen) dürfen Sie ausnahmsweise Salz<br />

verwenden.<br />

Als Alternative bieten sich abstumpfende Mittel<br />

wie Sand, Asche, Granulat oder Splitt an.<br />

Straßenreinigung,Winterwartung<br />

Fachbereich 5 (Straßen und Kanäle)<br />

Wittenberger Straße 21, 40668 <strong>Meerbusch</strong><br />

Jana Vukotic 9 16-2 58<br />

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