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07/2013 als PDF - Nadorster Einblick

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Tipps von unseren Experte n<br />

Finanzfachmann Andree Buggel<br />

erklärt Anlageformen:<br />

Finanztipp:<br />

Aktien nicht kaufen!? – Teil 2<br />

Automobil Service<br />

Dieter Wilkens<br />

<strong>Nadorster</strong> Str. 184<br />

26123 Oldenburg,<br />

Tel. 0441 / 8 65 94<br />

BOOM-Vertragshändler seit 1993<br />

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- Trike-Vermietung<br />

- Zelt-Caravan<br />

- umfangreiches Zubehör u.v.m.<br />

www.trike-wilkens.de<br />

Kaufen oder nicht kaufen, war die Frage<br />

in der letzten Ausgabe – die Empfehlung<br />

meinerseits lautete „nicht kaufen“. Ein Kursverfall war programmiert. Aktuell ist genau das passiert, der Dax ver-<br />

vorlor<br />

in den letzten Tagen (25. KW) stark und rangiert im Moment<br />

bei ca. 7.800 Punkten. Er verlor damit ca. 8 %. Genau<br />

diese erheblichen Schwankungen im Kurs sind der Grund,<br />

warum sich Aktien <strong>als</strong> Anlageklasse für viele Anleger nicht<br />

eignen. Jetzt sind viele Anleger nervös und sehen das Minus<br />

auf Ihren Konten.<br />

Tipp 1: Ruhe bewahren. Solange Sie Ihre Aktien nicht verkaufen,<br />

haben Sie nur auf dem Papier einen Verlust. Jetzt<br />

heißt es durchhalten und die vorhandenen Aktien halten.<br />

Wenn Sie kaufen wollen, sollten Sie vorerst noch abwarten<br />

– die Kurse werden noch weiter fallen. Tipp 2: Machen Sie<br />

sich eine schöne Ferienzeit, fahren Sie in den Urlaub, und<br />

denken Sie nicht an Ihre Aktien. Normalerweise geht es<br />

nach dem Sommer wieder nach oben.<br />

(Quelle: www.finance-vision.de, Andree Buggel)<br />

Steuertipp:<br />

Splitting für eingetragene<br />

Lebenspartnerschaften<br />

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Grünteweg 27 | 26127 Oldenburg | Tel. 3 400 80 | www.willersdruck.de<br />

Die Ungleichbehandlung von Ehepartnern<br />

und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig.<br />

Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat entschieden, dass der Splitting-Tarif auch für<br />

eingetragene Lebenspartnerschaften gelten muss. Der<br />

Gesetzgeber ist verpflichtet, das Einkommensteuergesetz<br />

unverzüglich rückwirkend zum 1. August 2001 anzupassen.<br />

Für die Rückwirkung gelten die allgemeinen Regelungen<br />

des Einkommensteuergesetzes und der Rechtsprechung.<br />

Eine Änderung für frühere Bescheide kommt z.B. in Betracht,<br />

wenn Einspruch eingelegt wurde oder der Steuerbescheid<br />

unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder<br />

nur einer der Ehegatten eine Steuererklärung abgegeben<br />

hat. Sofern beide Ehegatten bisher noch keine Steuererklärung<br />

abgegeben haben, können sie oftm<strong>als</strong> noch für die<br />

Jahre bis 2008 rückwirkend eine gemeinsame Steuererklärung<br />

abgeben.<br />

(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost,<br />

Steuerberater in der <strong>Nadorster</strong> Straße 208)<br />

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