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Reformierter Studienplan Master NUWI (456) ab 1. Oktober ... - Boku

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(3.) Die im reformierten <strong>Studienplan</strong> vorgeschriebene Absolvierung von 9 ECTS<br />

fremdsprachiger LV gilt allerdings nur für jene Studierenden, die <strong>ab</strong> dem <strong>1.</strong>10.2013<br />

das reformierte Studium beginnen bzw. für jene, die nach Ablauf der Übergangsfrist<br />

(d.h. 30.1<strong>1.</strong>2016) auf den reformierten <strong>Studienplan</strong> zwangsumgestellt werden<br />

(siehe §11 Übergangsbestimmungen).<br />

(4.) Die bisherige Pflich-LV "Exkursion Tierische Produktion" ist im reformierten <strong>Studienplan</strong><br />

nur noch eine Wahl-LV im Wahlfachblock "W-4 Ergänzende Lehrveranstaltungen".<br />

Dies hat organisatorische Gründe, weil die steigende Anzahl <strong>NUWI</strong>-<br />

Studierender in den letzten Jahren es immer schwieriger machte, genügend Teilnehmerplätze<br />

anbieten zu können, damit alle <strong>NUWI</strong>-Studierenden diese Pflicht-LV<br />

auch rechtzeitig <strong>ab</strong>solvieren können.<br />

!! Deshalb ein Aufruf an alle <strong>NUWI</strong>-Studierenden (d.h. vor allem Langzeit-Studierende),<br />

die die Pflicht-LV "Exkursion Tierische Produktion" bisher noch nicht <strong>ab</strong>solviert<br />

h<strong>ab</strong>en: Steigen Sie freiwillig auf den reformierten <strong>Studienplan</strong> um und das<br />

Problem ist gelöst!!<br />

(5.) Die Struktur des <strong>Studienplan</strong>s hat sich nur wenig geändert:<br />

(5.1) 33 statt bisher 35 ECTS Pflicht-LV, 39 statt bisher 35 ECTS Wahl-LV und 18 statt<br />

bisher 20 ECTS freie Wahl-LV;<br />

(5.2) Die bisher als freie LV angebotenen LV "Nachhaltigkeit tierischer Produktionssysteme"<br />

und "Weide- und grünlandbasierte Rinderproduktionssysteme" sind im<br />

reformierten <strong>Studienplan</strong> als Wahl-LV in den Wahlblöcken "W-4 Ergänzenden Lehrveranstaltungen"<br />

bzw. "W-2 Tierernährung" enthalten;<br />

(5.3) Weitere 13 LV wurden in ihrem Stundenumfang und ihrer ECTS-Anzahl aus verschiedensten<br />

Gründen verändert bzw. angepasst (Details siehe Entwurf Äquivalenzliste).<br />

Ich hoffe, dass diese Informationen für Klarheit sorgen und sich die womöglich<br />

schon heftig brodelnde Gerüchteküche wieder beruhigen kann.<br />

Dr. Alfons Willam, Programbegleiter <strong>Master</strong> <strong>NUWI</strong> (<strong>456</strong>)

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