29.04.2014 Aufrufe

für den Bebauungsplanbereich Karcherstraße in Neunkirchen ...

für den Bebauungsplanbereich Karcherstraße in Neunkirchen ...

für den Bebauungsplanbereich Karcherstraße in Neunkirchen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

65.01-3<br />

§ 3<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt<br />

ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne des § 111 der Bauordnung <strong>für</strong> das Saarland.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis zu 20.000,00 DM geahndet wer<strong>den</strong>.<br />

§ 4<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes <strong>in</strong><br />

Kraft.<br />

<strong>Neunkirchen</strong>, <strong>den</strong> 06.07.1987<br />

Neuber, Oberbürgermeister<br />

veröffentlicht im Amtsblatt: 06.08.1987<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten am: 07.08.1987

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!