Abfall-ABC für Privathaushalte - Landkreis Oldenburg
Abfall-ABC für Privathaushalte - Landkreis Oldenburg
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So funktioniert die <strong>Abfall</strong>wirtschaft im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Oldenburg</strong><br />
<strong>Abfall</strong>behälter und<br />
Leerungsintervalle<br />
Für die Entsorgung von Restmüll, Bioabfall und Papier stellt<br />
Ihnen der <strong>Landkreis</strong> folgende Behältergrößen zur Verfügung.<br />
Es besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Abfuhrintervallen<br />
zu wählen.<br />
Behälter Größe Leerungsintervall<br />
Schwarze Restmülltonne 80 L 8-wöchentlich<br />
Schwarze Restmülltonne 80, 120, 240 2-wöchentlich,<br />
L<br />
4-wöchentlich<br />
Braune Biotonne 80, 120, 240<br />
L<br />
2-wöchentlich<br />
Grüne Papiertonne 240 L 4-wöchentlich<br />
Die 8-wöchentliche Leerung der Restmülltonne ist nur für<br />
Wohneinheiten mit max. zwei gemeldeten Personen möglich.<br />
Für Restabfall können vom <strong>Abfall</strong>erzeuger auch 1.100 L<br />
Container genutzt werden, die wöchentlich oder 2-wöchentlich<br />
geleert werden. Allerdings sind diese Großraumbehälter vom<br />
Anschlussnehmer zu stellen. Für die Restmülltonne soll grundsätzlich<br />
eine Behälterkapazität von 10 L pro Woche und pro<br />
Bewohner bereitstehen.<br />
Falls das Volumen der schwarzen Restmülltonne oder der<br />
braunen Biotonne ausnahmsweise nicht ausreicht, sind zusätzliche<br />
<strong>Abfall</strong>- und Gartenabfallsäcke bei der Kreis-, Stadt-, den<br />
Gemeindeverwaltungen und auf den Wertstoffhöfen erhältlich.<br />
In Wochenendhausgebieten gelten besondere Regeln, die wir<br />
oder die Gemeindeverwaltungen gerne telefonisch erläutern.<br />
Die <strong>Abfall</strong>behälter sind mit einer Gebührenmarke zu kennzeichnen.<br />
Diese soll sich auf dem Deckel befinden und wird in<br />
regelmäßigen Abständen nach 3 bis 4 Jahren durch eine neue<br />
Marke ersetzt. Die neuen Marken werden mit dem <strong>Abfall</strong>gebührenbescheid<br />
verschickt. Bei Mietobjekten ist der/die<br />
Eigentümer(in) für die Aufbringung der Marken verantwortlich.<br />
Die aktuellen Gebührensätze werden mit dem jährlich<br />
erscheinenden <strong>Abfall</strong>kalender veröffentlicht.<br />
Von den Dualen Systemen werden darüber hinaus Wertstoffsäcke<br />
für die Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoff,<br />
Metall und Verbundmaterialen angeboten. Die Wertstoffsäcke<br />
sind bei der Kreis-, Stadt- bzw. den Gemeindeverwaltungen,<br />
den Wertstoffhöfen, sowie ausgewählten Einzelhandelsgeschäften<br />
erhältlich. Darüber hinaus erhalten Sie die Säcke<br />
auch am Müllfahrzeug oder heften Sie einen Zettel an die<br />
Mülltonne, so dass der Fahrer ihn sehen kann. Die Höchstmenge<br />
ist auf 2 Rollen beschränkt. Der Abholintervall der<br />
„Wertstoffsäcke“ ist 2-wöchentlich.<br />
Zur Entsorgung von Altglas stehen Ihnen die zahlreichen<br />
Sammelcontainer zur Verfügung (s. Seite 7 und 35).<br />
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