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Jugendfeier - die humanistische Jugendweihe

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12. Im November / Dezember 2015 wird jedem angemeldeten Teilnehmer der Feiertermin<br />

mit dem ersten Weihnachtsbrief persönlich mitgeteilt.<br />

C<br />

Feiergebühr zur JugendFEIER<br />

13. Die FEIERGEBÜHR ist im Dezember 2015 fällig. Dies kann bar im Büro während der<br />

Sprechzeiten oder per Überweisung erfolgen. Die Zahlung muss vor dem Kartenkauf<br />

oder der Kartenbestellung erfolgt sein.<br />

14. In der FEIERGEBÜHR sind <strong>die</strong> Kosten für Saalmiete, Urkunde, Buch, Blumen,<br />

Ausgestaltung, Kultur, Veranstalterhaftpflicht, GEMA-Gebühren u.a. enthalten.<br />

15. Für ALLE Gäste der Veranstaltung – auch Eltern – müssen Karten erworben werden.<br />

Der Kartenpreis ist abhängig von der Sitznähe zur Bühne. Der JugendFEIER-<br />

Teilnehmer benötigt keine Eintrittskarte! Es gibt keine Mindestabnahmepflicht. Es<br />

können beliebig viele Karten gekauft werden, sofern vorher keine schriftliche Information<br />

erfolgt.<br />

16. Ab Januar des Feierjahres (genaues Datum wird im zweiten Weihnachtsbrief mitgeteilt)<br />

können Karten nur telefonisch bestellt oder im jeweiligen Büro gekauft werden.<br />

17. Die bestellten Karten sind 6 Wochen reserviert und müssen in <strong>die</strong>ser Zeit bezahlt<br />

werden. Nach 6 Wochen erlischt <strong>die</strong> Reservierung und nicht bezahlte Karten werden<br />

weiter vergeben.<br />

18. Auf Wunsch senden wir <strong>die</strong> bestellten Karten zu, sobald der Betrag des<br />

Gesamtkartenpreises plus 3,- € für <strong>die</strong> Verwaltung und Porto auf dem <strong>Jugendfeier</strong>konto<br />

gutgeschrieben ist.<br />

D<br />

Abmeldung von der JugendFEIER<br />

19. Die Abmeldung eines Jugendlichen von der JugendFEIER muss schriftlich (per Post,<br />

Fax oder E-Mail) erfolgen.<br />

20. Bei der Abmeldung vor dem 1. November 2015 werden 50% der ANMELDEGEBÜHR<br />

zurückgezahlt. Nach dem 1. November 2015 wird <strong>die</strong> ANMELDEGEBÜHR nicht<br />

zurückgezahlt.<br />

21. Von der FEIERGEBÜHR werden bei Abmeldung ab 1. Februar 2016 50%, bzw. ab 1.<br />

März 2016 <strong>die</strong> komplette FEIERGEBÜHR einbehalten.<br />

22. Bereits bezahlte Karten werden bei Rückgabe nur bis 1. März rückerstattet, es sei denn<br />

das Karten noch einmal durch den HRO e.V. verkauft werden können.<br />

E<br />

Teilnahme an den vorbereitenden Veranstaltungen<br />

23. Anmeldungen zu den Projekten, Gesprächsrunden und Workshops (infolge<br />

Veranstaltungen) sind verbindlich, wenn <strong>die</strong>se schriftlich oder online erfolgt sind.<br />

24. Diese Veranstaltungen finden statt, wenn der Aufwand der Organisation durch <strong>die</strong><br />

Teilnehmerzahl gerechtfertigt ist. Über <strong>die</strong> Durchführung entscheidet der HRO.<br />

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