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2 S 2938/08 - Eisenmann Wahle Birk . Rechtsanwälte . Stuttgart ...

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- Gesplittete Abwassergebühren sind in allen Gemeinden<br />

(von wenigen, wohl nur theoretischen Ausnahmen<br />

abgesehen) erforderlich<br />

- Gebührenrechtliche Teile der Abwassersatzungen ohne<br />

gesplittete Gebühren sind nichtig<br />

- Anpassung der Satzungen gegebenenfalls mit<br />

Rückwirkung und vorherigem Hinweis<br />

29. April 2010 Carola Pfuderer 51

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