2 S 2938/08 - Eisenmann Wahle Birk . Rechtsanwälte . Stuttgart ...
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- Gesplittete Abwassergebühren sind in allen Gemeinden<br />
(von wenigen, wohl nur theoretischen Ausnahmen<br />
abgesehen) erforderlich<br />
- Gebührenrechtliche Teile der Abwassersatzungen ohne<br />
gesplittete Gebühren sind nichtig<br />
- Anpassung der Satzungen gegebenenfalls mit<br />
Rückwirkung und vorherigem Hinweis<br />
29. April 2010 Carola Pfuderer 51