Bewegte Kinderreha - Ortho-Team
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Mietangebote<br />
Allgemeine Mietbedingungen<br />
1. Sorgfaltspflicht und Haftung<br />
Die Mietgegenstände werden dem Mieter in funktionstüchtigem<br />
Zustand überlassen. Der Mieter<br />
hat die Mietsachen mit angemessener Sorgfalt zu<br />
behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen<br />
stets in einwandfreiem Zustand zu halten.<br />
Allfällige Störungen sind der Vermieterin unverzüglich<br />
zu melden. Für Verlust oder Beschädigung der<br />
Mietsache haftet der Mieter.<br />
2. Unterhalt und Reparaturen<br />
Soweit die Mietgegenstände wartungsbedürftig<br />
sind, übernimmt die Vermieterin den technischen<br />
Unterhalt. Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen<br />
übernimmt die Vermietstelle in dem Umfang,<br />
wie es dem normalen Gebrauch entspricht. Wartungen<br />
und Reparaturen dürfen nur von der Vermieterin<br />
ausgeführt werden. Hat der Mieter für<br />
den Schaden einzustehen, wird die Reparatur zu<br />
branchenüblichen Preisen in Rechnung gestellt.<br />
3. Mietbeginn/Mindestmietdauer/<br />
Kündigung/Rückgabe<br />
Angefangene Monatsmieten werden wie folgt<br />
verrechnet:<br />
• Beginnt das Mietverhältnis vor dem 15. des<br />
Monats, wird der volle Monat verrechnet.<br />
• Bei Mietbeginn nach dem 15. des Monats werden<br />
50% der Monatsmiete verrechnet.<br />
• Bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 1. bis 15. Tag<br />
eines Monats werden 50% der Monatsmiete<br />
verrechnet.<br />
• Bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 15. Tag eines<br />
Monats werden 100% der Monatsmiete<br />
verrechnet.<br />
• Die Mindestmietdauer beträgt generell einen<br />
Monat.<br />
Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit<br />
gekündigt werden.<br />
Vorzeitige Vertragsauflösung durch <strong>Ortho</strong>-<strong>Team</strong><br />
Die vorzeitige Vertragsauflösung durch die Vermieterin<br />
wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt<br />
ausdrücklich vorbehalten.<br />
Das Hilfsmittel muss umgehend zurückgebracht<br />
werden.<br />
4. Allgemeine Regelungen<br />
Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen<br />
Obligationenrechts über den Mietvertrag<br />
(OR 253 ff.).<br />
(Diese Mietbedingungen sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages<br />
und werden beidseitig unterzeichnet.)<br />
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®<br />
HEALTHTEC.CH