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Bewegte Kinderreha - Ortho-Team

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Mietangebote<br />

Allgemeine Mietbedingungen<br />

1. Sorgfaltspflicht und Haftung<br />

Die Mietgegenstände werden dem Mieter in funktionstüchtigem<br />

Zustand überlassen. Der Mieter<br />

hat die Mietsachen mit angemessener Sorgfalt zu<br />

behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen<br />

stets in einwandfreiem Zustand zu halten.<br />

Allfällige Störungen sind der Vermieterin unverzüglich<br />

zu melden. Für Verlust oder Beschädigung der<br />

Mietsache haftet der Mieter.<br />

2. Unterhalt und Reparaturen<br />

Soweit die Mietgegenstände wartungsbedürftig<br />

sind, übernimmt die Vermieterin den technischen<br />

Unterhalt. Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen<br />

übernimmt die Vermietstelle in dem Umfang,<br />

wie es dem normalen Gebrauch entspricht. Wartungen<br />

und Reparaturen dürfen nur von der Vermieterin<br />

ausgeführt werden. Hat der Mieter für<br />

den Schaden einzustehen, wird die Reparatur zu<br />

branchenüblichen Preisen in Rechnung gestellt.<br />

3. Mietbeginn/Mindestmietdauer/<br />

Kündigung/Rückgabe<br />

Angefangene Monatsmieten werden wie folgt<br />

verrechnet:<br />

• Beginnt das Mietverhältnis vor dem 15. des<br />

Monats, wird der volle Monat verrechnet.<br />

• Bei Mietbeginn nach dem 15. des Monats werden<br />

50% der Monatsmiete verrechnet.<br />

• Bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 1. bis 15. Tag<br />

eines Monats werden 50% der Monatsmiete<br />

verrechnet.<br />

• Bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 15. Tag eines<br />

Monats werden 100% der Monatsmiete<br />

verrechnet.<br />

• Die Mindestmietdauer beträgt generell einen<br />

Monat.<br />

Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit<br />

gekündigt werden.<br />

Vorzeitige Vertragsauflösung durch <strong>Ortho</strong>-<strong>Team</strong><br />

Die vorzeitige Vertragsauflösung durch die Vermieterin<br />

wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt<br />

ausdrücklich vorbehalten.<br />

Das Hilfsmittel muss umgehend zurückgebracht<br />

werden.<br />

4. Allgemeine Regelungen<br />

Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen<br />

Obligationenrechts über den Mietvertrag<br />

(OR 253 ff.).<br />

(Diese Mietbedingungen sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages<br />

und werden beidseitig unterzeichnet.)<br />

158<br />

®<br />

HEALTHTEC.CH

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