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Antrag auf/ Vertrag Nutzung eines verschlüsselten LAN- /WLAN ...

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Datenschutzerklärung<br />

Zur Gewährleistung der Datenschutzbestimmungen stimme ich insbesondere folgenden Regelungen zu:<br />

1. Bestandsdaten:<br />

Bestandsdaten sind Daten <strong>eines</strong> Teilnehmers, die für die Begründung inhaltlicher Ausgestaltung,<br />

Änderung oder Beendigung <strong>eines</strong> <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses über Telekommunikationsdienste erforderlich<br />

sind und hierfür erhoben werden.<br />

In Fällen <strong>eines</strong> festgestellten Missbrauchs können von diesen Bestandsdaten die Angaben zu Name,<br />

Vorname, zugelassener Anschluss (Anschrift) und Benutzername und verwendete IP- Adresse<br />

an den Sicherheitsbe<strong>auf</strong>tragten des zuständigen HSN - Betreibers übermittelt werden. Eine weitergehende<br />

Übermittlung von Bestandsdaten an Dritte ist unzulässig. Für Belange der Forschung und<br />

Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden gelten die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes.<br />

Für einen Missbrauch müssen konkrete, nachvollziehbare und dokumentierte Anhaltspunkte vorliegen.<br />

Der betroffene Nutzer ist über den Vorfall sowie über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich<br />

zu unterrichten und vor der Vornahme weiterer Maßnahmen anzuhören.<br />

2. Verbindungsdaten:<br />

Als Verbindungsdaten im Sinne dieser Ordnung gelten Verkehrsdaten, die bei der Erbringung <strong>eines</strong><br />

Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.<br />

Diese sind:<br />

→ Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung,<br />

→ personenbezogene Berechtigungskennungen,<br />

→ Standortdaten,<br />

→ den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit<br />

Der zuständige Administrator ist in diesem Zusammenhang berechtigt, unter Wahrnehmung der Bestimmungen<br />

zum Datenschutz, die Inanspruchnahme der zentralen Datenverarbeitungssysteme<br />

durch die einzelnen Nutzer zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur soweit dies erforderlich<br />

ist:<br />

1. zur Gewährleistung <strong>eines</strong> ordnungsgemäßen Systembetriebs,<br />

2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,<br />

3. zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Nutzer,<br />

4. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie<br />

5. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher <strong>Nutzung</strong>.<br />

Für einen Missbrauch müssen konkrete, nachvollziehbare und dokumentierte Anhaltspunkte vorliegen.<br />

Der betroffene Nutzer ist über den Vorfall sowie über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich<br />

zu unterrichten und vor der Vornahme weiterer Maßnahmen anzuhören.<br />

3. Inhaltsdaten:<br />

Als Inhaltsdaten im Sinne dieser Ordnung gelten die Inhalte von Telekommunikationsvorgängen. Inhaltsdaten<br />

unterliegen grundsätzlich dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG.<br />

Ein Zugriff oder die Einsichtnahme <strong>auf</strong>/in Inhaltsdaten ist:<br />

a) nur <strong>auf</strong> Grund <strong>eines</strong> Gesetzes bzw. einer entsprechenden Rechtsvorschrift oder<br />

b) mit vorheriger Zustimmung des Nutzers zulässig.<br />

___________________ ____________________________________<br />

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