Antrag auf/ Vertrag Nutzung eines verschlüsselten LAN- /WLAN ...
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Datenschutzerklärung<br />
Zur Gewährleistung der Datenschutzbestimmungen stimme ich insbesondere folgenden Regelungen zu:<br />
1. Bestandsdaten:<br />
Bestandsdaten sind Daten <strong>eines</strong> Teilnehmers, die für die Begründung inhaltlicher Ausgestaltung,<br />
Änderung oder Beendigung <strong>eines</strong> <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses über Telekommunikationsdienste erforderlich<br />
sind und hierfür erhoben werden.<br />
In Fällen <strong>eines</strong> festgestellten Missbrauchs können von diesen Bestandsdaten die Angaben zu Name,<br />
Vorname, zugelassener Anschluss (Anschrift) und Benutzername und verwendete IP- Adresse<br />
an den Sicherheitsbe<strong>auf</strong>tragten des zuständigen HSN - Betreibers übermittelt werden. Eine weitergehende<br />
Übermittlung von Bestandsdaten an Dritte ist unzulässig. Für Belange der Forschung und<br />
Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden gelten die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes.<br />
Für einen Missbrauch müssen konkrete, nachvollziehbare und dokumentierte Anhaltspunkte vorliegen.<br />
Der betroffene Nutzer ist über den Vorfall sowie über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich<br />
zu unterrichten und vor der Vornahme weiterer Maßnahmen anzuhören.<br />
2. Verbindungsdaten:<br />
Als Verbindungsdaten im Sinne dieser Ordnung gelten Verkehrsdaten, die bei der Erbringung <strong>eines</strong><br />
Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.<br />
Diese sind:<br />
→ Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung,<br />
→ personenbezogene Berechtigungskennungen,<br />
→ Standortdaten,<br />
→ den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit<br />
Der zuständige Administrator ist in diesem Zusammenhang berechtigt, unter Wahrnehmung der Bestimmungen<br />
zum Datenschutz, die Inanspruchnahme der zentralen Datenverarbeitungssysteme<br />
durch die einzelnen Nutzer zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur soweit dies erforderlich<br />
ist:<br />
1. zur Gewährleistung <strong>eines</strong> ordnungsgemäßen Systembetriebs,<br />
2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,<br />
3. zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Nutzer,<br />
4. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie<br />
5. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher <strong>Nutzung</strong>.<br />
Für einen Missbrauch müssen konkrete, nachvollziehbare und dokumentierte Anhaltspunkte vorliegen.<br />
Der betroffene Nutzer ist über den Vorfall sowie über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich<br />
zu unterrichten und vor der Vornahme weiterer Maßnahmen anzuhören.<br />
3. Inhaltsdaten:<br />
Als Inhaltsdaten im Sinne dieser Ordnung gelten die Inhalte von Telekommunikationsvorgängen. Inhaltsdaten<br />
unterliegen grundsätzlich dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG.<br />
Ein Zugriff oder die Einsichtnahme <strong>auf</strong>/in Inhaltsdaten ist:<br />
a) nur <strong>auf</strong> Grund <strong>eines</strong> Gesetzes bzw. einer entsprechenden Rechtsvorschrift oder<br />
b) mit vorheriger Zustimmung des Nutzers zulässig.<br />
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Datum, Unterschrift