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Merkblatt Stilspringen und Stilspringen mit Standardanforderungen

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3. Bewertung<br />

Generell:<br />

Die Bewertung erfolgt gem. § 520 LPO<br />

Bei Ausschreibung der Stilspringprüfung <strong>mit</strong> Standardanforderung <strong>mit</strong> erlaubter Zeit<br />

(§ 520 3.f der LPO wird entsprechend geändert)<br />

ist für die Galoppstrecke Tempo 350 m/Min Freiland) in der Halle 325 m/Min., für die<br />

TrabstreckeTempo 200 m/Min. zu berechnen.<br />

Bewertung von verschiedenen <strong>Standardanforderungen</strong>:<br />

• Einhalten des in der Aufgabe vorgegebenen Weges <strong>mit</strong> „unkorrekter<br />

Ausführung“ (z.B. Galopp statt Trab; fehlender Übergang in der Gangart,<br />

Leichttraben statt Aussitzen, falsche Galoppsprungzahl in der vorgegebenen<br />

Distanz aber auch „Reiten der Volte z.B. nicht genau wie auf der Skizze“ oder<br />

auch „Grußaufstellung an falscher Stelle“) fließt negativ in die zu<br />

vergebende Wertnote ein.<br />

Einen festen Abzug gibt es jedoch nicht – Es kommt nach wie vor auf den<br />

„Gesamtritt“ (Sitz, Einwirkung, harmonische Erfüllung der Gesamtaufgabe) an.<br />

• Auslassen der vorgegebenen Volte <strong>und</strong> falsches Umreiten der<br />

„Wendemarken“ ohne „Korrektur“ führt zum Ausschluss. Bei der Beurteilung<br />

Stand Juni 2012 Seite 4

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