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Rheinisch Deutsches Kaltblut

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§ 19 Zuchtprogramm <strong>Rheinisch</strong>-<strong>Deutsches</strong> <strong>Kaltblut</strong><br />

§ 19e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen<br />

Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem der Abschnitte der<br />

Hauptabteilung (außer Anhang) eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZBO<br />

als Abstammungsnachweis ausgestellt.<br />

Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in der Besonderen Abteilung<br />

eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZBO als Abstammungsnachweis<br />

ausgestellt.<br />

Für alle anderen Pferde wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZBO als Geburtsbescheinigung<br />

ausgestellt.<br />

Vater<br />

Mutter<br />

Hauptabteilung<br />

Stutbuch I Stutbuch II Anhang<br />

Besondere<br />

Abteilung<br />

Vorbuch<br />

(Stuten)<br />

Haupt-<br />

Abteilung<br />

Hengstbuch I<br />

Hengstbuch II<br />

Abstammungsnachweis<br />

Abstammungsnachweis<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Abstammungsnachweis<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Anhang<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Besondere<br />

Abteilung<br />

Vorbuch<br />

(Hengste)<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

Geburtsbescheinigung<br />

§ 19f Hengstleistungsprüfungen<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie<br />

sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder als<br />

Feldprüfung durchgeführt werden.<br />

(1) Stations- und Feldprüfung<br />

Die Hengstleistungsprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen<br />

von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der ZVO<br />

durchgeführt.<br />

Für die Hengstleistungsprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen,<br />

Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen<br />

von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen.<br />

Für Hengste der Rasse <strong>Rheinisch</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Kaltblut</strong> sowie für Hengste der zugelassenen Rassen<br />

werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt:<br />

• Prüfung CIX - 21 Tage Stationsprüfung - Zuchtrichtung Ziehen und Fahren sowie<br />

• Prüfung EVI - Feldprüfung - Zuchtrichtung Ziehen und Fahren (Schwachholz).<br />

ZBO/M-V 20.04.2013 § 19 / 9

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