21.05.2014 Aufrufe

Promotionsordnung - Philosophische Fakultät - Universität Rostock

Promotionsordnung - Philosophische Fakultät - Universität Rostock

Promotionsordnung - Philosophische Fakultät - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 22<br />

Nachteilsausgleich<br />

Macht die Doktorandin/der Doktorand durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie/er wegen<br />

länger andauernder oder ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage<br />

ist, die Verteidigung in der vorgesehenen Form abzulegen, hat der Promotionsausschuss einen<br />

Nachteilsausgleich zu gewähren; ein Verzicht auf die mündliche Verteidigung ist jedoch nicht<br />

zulässig. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich zu stellen. Der Promotionsausschuss hat die<br />

Beauftragte/den Beauftragten für chronisch Kranke und Behinderte über den Antrag zu informieren<br />

und sie/ihn vor der Entscheidung anzuhören, es sei denn, die/der Beauftragte für chronisch<br />

Kranke und Behinderte verzichtet auf die Anhörung.<br />

§ 23<br />

Binationale Promotion<br />

Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion (Cotutelle) in gemeinsamer Betreuung<br />

mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Durchführung<br />

des gemeinsamen Promotionsverfahrens muss vertraglich geregelt werden. Die vertraglichen<br />

Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser <strong>Promotionsordnung</strong>. Es muss<br />

dabei einvernehmlich festgelegt werden, welche <strong>Promotionsordnung</strong> anzuwenden ist. Die Einzelheiten<br />

des Verfahrens sind von der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> und der beteiligten ausländischen<br />

Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung (Joint Agreement/Convention de Cotutelle de<br />

thèse) festzulegen, die insbesondere Angaben zur Betreuung, Prüfung, Benotung und Promotionsurkunde<br />

sowie zum Auslandsaufenthalt enthalten muss. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung<br />

des <strong>Fakultät</strong>srats.<br />

§ 24<br />

Ehrenpromotion<br />

(1) In Anerkennung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen auf Fachgebieten, die in der<br />

<strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> vertreten sind, kann der <strong>Fakultät</strong>srat mit einer Mehrheit von drei Vierteln<br />

seiner Mitglieder die Würde eines Doktors der Philosophie ehrenhalber (Doktor philosophiae<br />

honoris causa, Dr. phil. h. c.) verleihen. Der Akademische Senat der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

wird nach Maßgabe der Grundordnung beteiligt. Entsprechend begründete Anträge können von<br />

den Instituten der <strong>Fakultät</strong> oder von mindestens zwei Professorinnen/Professoren der <strong>Philosophische</strong>n<br />

<strong>Fakultät</strong> gestellt werden.<br />

(2) Die Voraussetzungen für die Verleihung werden von einer durch den <strong>Fakultät</strong>srat eingesetzten<br />

Ehrenpromotionskommission geprüft, die eine Beschlussvorlage erarbeitet.<br />

(3) Über die Ehrenpromotion wird eine Urkunde gefertigt, in der die Leistungen der Ehrendoktorin/des<br />

Ehrendoktors herausgestellt werden und die in würdiger Form überreicht wird.<br />

§ 25<br />

Entzug des Doktorgrades<br />

Der Doktorgrad wird aberkannt, wenn sich herausstellt, dass er durch Täuschung erworben<br />

worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrtümlich angenommen<br />

wurden beziehungsweise nicht mehr gegeben sind. Das mit der Promotion erworbene Recht zur<br />

Führung des Titels „Doctor philosophiae“ kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen<br />

(vgl. §§ 48, 49 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes) entzogen werden. Die Entscheidung<br />

darüber trifft der <strong>Fakultät</strong>srat mit zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!