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Anlage 4.8: Fachanhang Sportwissenschaft Inhaltsübersicht 1. Ziel ...

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Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Lehramt für<br />

Sonderpädagogik<br />

Kategorie<br />

Modulbezeichnung<br />

Modulbezeichnung<br />

(englisch)<br />

Leistungspunkte und<br />

Gesamtarbeitsaufwand<br />

Modulverantwortlich<br />

Sprache<br />

Modulniveau<br />

Zwingende<br />

Teilnahmevoraussetzung<br />

Empfohlene<br />

Teilnahmevoraussetzung<br />

Dauer des Moduls<br />

Termin/Angebotsturnus des<br />

Moduls<br />

Lern- und Qualifikationsziele<br />

(Kompetenzen)<br />

Inhalt<br />

Didaktik und Methodik: Technik und Leistung<br />

Didactics and Methods: Technique and Performance<br />

6<br />

180 Stunden<br />

PHF/ISW/Trainingswissenschaft / Theorie und Praxis der Sportarten<br />

Deutsch<br />

Staatsexamen - grundlagenorientiert<br />

keine<br />

keine<br />

2 Semester<br />

jedes Wintersemester (Beginn)<br />

Die Studierenden erwerben in diesem Modul grundlegende Sach- und<br />

Bewegungskompetenzen sowie Vermittlungskompetenzen im Sinne<br />

verschiedener methodisch-didaktischer Fähigkeiten zur Planung, Durchführung<br />

und Evaluation der jeweiligen Bewegungsfelder. Das Bewegungskönnen umfasst<br />

die Eigenrealisation und Demonstrationsfähigkeit. Darüber hinaus wird die<br />

Analyse grundlegender Fertigkeiten der Sportarten und der entsprechenden<br />

Bewegungsfelder vermittelt. In der sporttheoretischen und sportpraktischen<br />

Ausbildung werden Kompetenzen zur Bewertung von Fertigkeiten und Fähigkeiten<br />

sowie Sicherheits- und Regelkenntnisse als auch Kenntnisse über die<br />

entsprechenden Wettkampfsysteme der Sportarten erworben.<br />

Lehrzeit in SWS differenziert<br />

nach Form der<br />

Lehrveranstaltung<br />

Übung<br />

Gesamt<br />

6 SWS<br />

6 SWS<br />

Ggf.<br />

(Prüfungs)Vorleistungen<br />

(Art, Umfang)<br />

Prüfungsleistungen/<br />

Voraussetzungen für einen<br />

erfolgreichen<br />

Modulabschluss (Art,<br />

Umfang)<br />

Erfüllung der theoretisch-didaktischen und methodisch-praktischen Anforderungen<br />

in allen Lehrveranstaltungen, z. B. durch Erbringen einer Lehrprobe<br />

Bekanntgabe spätestens in der zweiten Vorlesungswoche.<br />

<strong>1.</strong> Prüfungsleistung: praktische Prüfung (15 Minuten)<br />

In den Übungen und Seminaren besteht Anwesenheitspflicht.<br />

Systemnummer

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