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Folder - Physio Austria

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STEIERMARK WEST – SÜD – OST<br />

SCHRITT<br />

3 Auswahl des/der <strong>Physio</strong>therapeutIn<br />

Bei der Wahl Ihrer/s <strong>Physio</strong>therapeutIn sollten Sie darauf<br />

achten, in welchem Fachbereich er oder sie tätig ist (z.B<br />

Orthopädie, Neurologie, Gynäkologie etc.), damit Sie so<br />

gezielt wie möglich behandelt werden können. Falls Sie<br />

Hausbesuche benötigen, sollten Sie auch speziell danach<br />

suchen, da nicht alle <strong>Physio</strong>therapeutInnen Hausbesuche<br />

anbieten. In der TherapeutInnenliste des Berufsverbandes<br />

der <strong>Physio</strong>therapeutInnen, <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong>, können Sie gezielt<br />

nach den oben genannten Kriterien suchen und auch<br />

nach Bezirken und Regionen filtern: www.physioaustria.at<br />

SCHRITT<br />

4 <strong>Physio</strong>therapeutischer<br />

Befund und Behandlungsplan<br />

Nach der physiotherapeutischen Befunderhebung wird<br />

von Ihrer/m <strong>Physio</strong>therapeutIn ein Behandlungsplan<br />

erstellt, auf dem die entsprechenden Maßnahmen angegeben<br />

werden. Der/die <strong>Physio</strong>therapeutIn vereinbart<br />

mit allen PatientInnen ein individuelles Therapieziel.<br />

Nach jeder Behandlung werden die Ergebnisse geprüft<br />

und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst.<br />

SCHRITT<br />

5 Kosten und Kostenrückerstattung<br />

Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung<br />

variieren nach der Dauer der Behandlung sowie der<br />

Behandlungsart. Ihr/e <strong>Physio</strong>therapeutIn informiert Sie<br />

vor Beginn der Behandlung über die Höhe des Honorars.<br />

Freiberufliche <strong>Physio</strong>therapeutInnen sind in der Steiermark<br />

als WahltherapeutInnen tätig. Während VertragstherapeutInnen<br />

direkt mit den zuständigen Krankenkassen<br />

verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten<br />

von den PatientInnen vorfinanziert werden.<br />

Die PatientInnen können einen Kostenzuschuss bei ihrer<br />

zuständigen Krankenkasse geltend machen. Informationen<br />

zur Höhe des Kostenzuschusses erhalten Sie bei Ihrer<br />

Krankenkasse.<br />

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