Folder - Physio Austria
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STEIERMARK WEST – SÜD – OST<br />
SCHRITT<br />
3 Auswahl des/der <strong>Physio</strong>therapeutIn<br />
Bei der Wahl Ihrer/s <strong>Physio</strong>therapeutIn sollten Sie darauf<br />
achten, in welchem Fachbereich er oder sie tätig ist (z.B<br />
Orthopädie, Neurologie, Gynäkologie etc.), damit Sie so<br />
gezielt wie möglich behandelt werden können. Falls Sie<br />
Hausbesuche benötigen, sollten Sie auch speziell danach<br />
suchen, da nicht alle <strong>Physio</strong>therapeutInnen Hausbesuche<br />
anbieten. In der TherapeutInnenliste des Berufsverbandes<br />
der <strong>Physio</strong>therapeutInnen, <strong>Physio</strong> <strong>Austria</strong>, können Sie gezielt<br />
nach den oben genannten Kriterien suchen und auch<br />
nach Bezirken und Regionen filtern: www.physioaustria.at<br />
SCHRITT<br />
4 <strong>Physio</strong>therapeutischer<br />
Befund und Behandlungsplan<br />
Nach der physiotherapeutischen Befunderhebung wird<br />
von Ihrer/m <strong>Physio</strong>therapeutIn ein Behandlungsplan<br />
erstellt, auf dem die entsprechenden Maßnahmen angegeben<br />
werden. Der/die <strong>Physio</strong>therapeutIn vereinbart<br />
mit allen PatientInnen ein individuelles Therapieziel.<br />
Nach jeder Behandlung werden die Ergebnisse geprüft<br />
und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst.<br />
SCHRITT<br />
5 Kosten und Kostenrückerstattung<br />
Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung<br />
variieren nach der Dauer der Behandlung sowie der<br />
Behandlungsart. Ihr/e <strong>Physio</strong>therapeutIn informiert Sie<br />
vor Beginn der Behandlung über die Höhe des Honorars.<br />
Freiberufliche <strong>Physio</strong>therapeutInnen sind in der Steiermark<br />
als WahltherapeutInnen tätig. Während VertragstherapeutInnen<br />
direkt mit den zuständigen Krankenkassen<br />
verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten<br />
von den PatientInnen vorfinanziert werden.<br />
Die PatientInnen können einen Kostenzuschuss bei ihrer<br />
zuständigen Krankenkasse geltend machen. Informationen<br />
zur Höhe des Kostenzuschusses erhalten Sie bei Ihrer<br />
Krankenkasse.<br />
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