AH-Salz Lösung - BASF Plastics Portal
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<strong>BASF</strong> Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<br />
Datum / überarbeitet am: 19.12.2013 Version: 1.0<br />
Produkt: <strong>AH</strong>-<strong>Salz</strong> <strong>Lösung</strong><br />
(ID Nr. 30214804/SDS_GEN_DE/DE)<br />
Druckdatum 21.12.2013<br />
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Berührung mit der Haut, Augen, Kleidung vermeiden. Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.<br />
Nach Hautkontakt:<br />
Sofort mit viel Wasser gründlich abwaschen, steriler Schutzverband, Hautarzt.<br />
Nach Augenkontakt:<br />
Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich<br />
ausspülen, Augenarzt.<br />
Nach Verschlucken:<br />
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.<br />
4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen<br />
Symptome: Besondere Reaktionen des menschlichen Körpers auf das Produkt sind uns bis dato<br />
nicht bekannt.<br />
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung<br />
Behandlung: Symptomatisch behandeln.<br />
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
5.1. Löschmittel<br />
Geeignete Löschmittel:<br />
Löschpulver, Schaum, Kohlendioxid, Wassersprühstrahl<br />
5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren<br />
Siehe SDB Abschnitt 7 - Handhabung und Lagerung.<br />
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung<br />
Weitere Angaben:<br />
Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Im Brandfall<br />
Bildung von gefährlichen Gasen möglich. Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer<br />
giftiger Stoffe wie Blausäure nicht auszuschließen.<br />
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen<br />
anzuwendende Verfahren<br />
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Informationen<br />
zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.<br />
6.2. Umweltschutzmaßnahmen<br />
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.