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Produkt- und Preisverzeichnis zu AGB Brief International Plus

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<strong>Produkt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> <strong>zu</strong> den <strong>AGB</strong> <strong>Brief</strong> interNational<br />

Zusätzliche Leistung <strong>Brief</strong><br />

Nachnahme<br />

(nur mit Einschreiben) *<br />

Rückführungsentgelt *<br />

(je Rückführung des Nachnahmebetrages<br />

in das Ausland vom<br />

Empfänger einer Auslandsnach<br />

nahmesendung <strong>zu</strong> entrichten.)<br />

Bearbeitungsentgelt der P.S.K.*<br />

(je aus dem Ausland einlangen<br />

dem Nachnahmebetrag vom<br />

Empfänger des Nachnahmebetrages<br />

<strong>zu</strong> entrichten)<br />

- bei Kontogutschrift<br />

- bei Barauszahlung<br />

1<br />

ausschließlich bei Priority Versand<br />

*<br />

Universaldienst<br />

EUR<br />

4,50<br />

9,70<br />

4,00<br />

6,80<br />

Zusätzliche Leistung M-Bag 1 EUR<br />

Einschreiben 10,20<br />

(netto 8,50)<br />

Rückschein<br />

3,42<br />

(nur mit Einschreiben)<br />

(netto 2,85)<br />

Eigenhändig<br />

3,42<br />

(nur mit Einschreiben)<br />

(netto 2,85)<br />

1<br />

Bruttopreise inkl. 20% USt bei Versand in EU, Nettopreise in<br />

Klammer. Nähere Informationen <strong>zu</strong>r USt unter Punkt 2 des<br />

PPV<br />

11.2 Einschreiben<br />

(Universaldienst – in Verbindung mit einem Universaldienstprodukt)<br />

Die Aufgabe wird bescheinigt. Die Abgabe erfolgt<br />

gegen Übernahmebestätigung. Die maximale Entschädigung<br />

bei Beschädigung oder Verlust beträgt<br />

50,- EUR. Der Versand von Wertpapieren <strong>und</strong><br />

Wertgegenständen ist nur in Wertbriefen, nicht in<br />

Einschreiben <strong>zu</strong>lässig. Einschreiben in das Ausland<br />

sind mit dem entsprechenden Klebezettel der Post<br />

(Muster siehe Punkt 13.) <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

Bei Aufgabe via Post-Abgabebox wird automatisch<br />

auf Basis der vom Absender gescannten Sendungsnummer<br />

ein Beleg ausgedruckt.“<br />

11.3 Rückschein<br />

(Universaldienst – in Verbindung mit einem Universaldienstprodukt)<br />

Bei der Abgabe der Sendung wird der Rückschein<br />

unterzeichnet <strong>und</strong> als Bestätigung an den Absender<br />

<strong>zu</strong>rück gesendet. Der Rückschein (Muster siehe<br />

Punkt 13.) ist der Sendung ausgefüllt bei<strong>zu</strong>fügen,<br />

die Sendung auf der Anschriftseite mit dem Vermerk<br />

„A.R.“ <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

11.4 Eigenhändig<br />

Die Abgabe der Sendung erfolgt nur an die in der<br />

Anschrift genannte Person oder an einen besonders<br />

Bevollmächtigten. Nach einigen Destinationen nur<br />

in Verbindung mit Rückschein möglich. Die Sendung<br />

ist mit dem Vermerk „Eigenhändig - deliver<br />

to addressee in person“ auf der Anschriftseite <strong>zu</strong><br />

kennzeichnen.<br />

11.5 Wertbrief *<br />

Eingeschriebene Priority <strong>Brief</strong>sendungen können in<br />

Destinationen, die diesen Service anbieten (nähere<br />

Informationen da<strong>zu</strong> erteilt das Postk<strong>und</strong>enservice<br />

unter 0810 010 100, max. 10 Cent/Minute aus ganz<br />

Österreich), als Wertbriefe versendet werden, wobei<br />

die Sendungen, die Sachen mit einem Wert von<br />

über EUR 50,- enthalten, als Wertbrief aufgegeben<br />

werden müssen. Eine den Wert des Inhalts übersteigende<br />

Wertangabe ist un<strong>zu</strong>lässig. Bei Beschädigung<br />

oder Verlust entspricht die maximale Entschädigung<br />

dem deklarierten Wert. Die Zusatzleistung kann nur<br />

in Verbindung mit <strong>Brief</strong> <strong>International</strong> Priority <strong>und</strong> der<br />

Zusatzleistung Einschreiben in Anspruch genommen<br />

werden. Wertbriefe werden mit dem Label für<br />

Einschreiben <strong>International</strong> gekennzeichnet. Es ist<br />

keine weitere Kennzeichnung, die auf den wertvollen<br />

Inhalt der Sendung schließen lässt, noch eine Versiegelung<br />

<strong>zu</strong>lässig. Die Aufgabe als Wertbrief durch<br />

Einwurf in den <strong>Brief</strong>kasten ist nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

11.6 Nachnahme<br />

Die Abgabe der Sendung erfolgt nur gegen Einziehung<br />

des angegebenen Nachnahmebetrages.<br />

Über <strong>zu</strong>lässige Destinationen <strong>und</strong> Höchstbeträge<br />

geben die Post-Geschäftsstellen Auskunft.<br />

Für Nachnahmesendungen wird ein entsprechendes<br />

Entgelt eingehoben. Im jeweiligen Bestimmungsland<br />

der <strong>Brief</strong>sendung können <strong>zu</strong>sätzlich Entgelte für den<br />

internationalen Transfer des Nachnahmebetrages<br />

anfallen.<br />

Der Sendung ist ein ausgefülltes Formblatt „Auslands-Nachnahmepostanweisung“<br />

(Muster siehe<br />

Punkt 13.) bei<strong>zu</strong>fügen. Die Kennzeichnung der Sendung<br />

erfolgt mit dem Klebezettel der Post (Muster<br />

siehe Punkt 13.).<br />

Die Anschrift muss derart beschaffen sein, dass<br />

der Empfänger zweifelsfrei bezeichnet wird. Als<br />

Empfänger ist nur eine einzige natürliche oder<br />

juristische Person an<strong>zu</strong>geben. Die Verwendung von<br />

Anfangsbuchstaben, Chiffren, bloßen Vornamen,<br />

Decknamen oder verabredeten Zeichen ist un<strong>zu</strong>lässig.<br />

Fiktive Anschriften sind un<strong>zu</strong>lässig.<br />

8

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