Produkt- und Preisverzeichnis zu AGB Brief International Plus
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<strong>Produkt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preisverzeichnis</strong> <strong>zu</strong> den <strong>AGB</strong> <strong>Brief</strong> interNational<br />
Zusätzliche Leistung <strong>Brief</strong><br />
Nachnahme<br />
(nur mit Einschreiben) *<br />
Rückführungsentgelt *<br />
(je Rückführung des Nachnahmebetrages<br />
in das Ausland vom<br />
Empfänger einer Auslandsnach<br />
nahmesendung <strong>zu</strong> entrichten.)<br />
Bearbeitungsentgelt der P.S.K.*<br />
(je aus dem Ausland einlangen<br />
dem Nachnahmebetrag vom<br />
Empfänger des Nachnahmebetrages<br />
<strong>zu</strong> entrichten)<br />
- bei Kontogutschrift<br />
- bei Barauszahlung<br />
1<br />
ausschließlich bei Priority Versand<br />
*<br />
Universaldienst<br />
EUR<br />
4,50<br />
9,70<br />
4,00<br />
6,80<br />
Zusätzliche Leistung M-Bag 1 EUR<br />
Einschreiben 10,20<br />
(netto 8,50)<br />
Rückschein<br />
3,42<br />
(nur mit Einschreiben)<br />
(netto 2,85)<br />
Eigenhändig<br />
3,42<br />
(nur mit Einschreiben)<br />
(netto 2,85)<br />
1<br />
Bruttopreise inkl. 20% USt bei Versand in EU, Nettopreise in<br />
Klammer. Nähere Informationen <strong>zu</strong>r USt unter Punkt 2 des<br />
PPV<br />
11.2 Einschreiben<br />
(Universaldienst – in Verbindung mit einem Universaldienstprodukt)<br />
Die Aufgabe wird bescheinigt. Die Abgabe erfolgt<br />
gegen Übernahmebestätigung. Die maximale Entschädigung<br />
bei Beschädigung oder Verlust beträgt<br />
50,- EUR. Der Versand von Wertpapieren <strong>und</strong><br />
Wertgegenständen ist nur in Wertbriefen, nicht in<br />
Einschreiben <strong>zu</strong>lässig. Einschreiben in das Ausland<br />
sind mit dem entsprechenden Klebezettel der Post<br />
(Muster siehe Punkt 13.) <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />
Bei Aufgabe via Post-Abgabebox wird automatisch<br />
auf Basis der vom Absender gescannten Sendungsnummer<br />
ein Beleg ausgedruckt.“<br />
11.3 Rückschein<br />
(Universaldienst – in Verbindung mit einem Universaldienstprodukt)<br />
Bei der Abgabe der Sendung wird der Rückschein<br />
unterzeichnet <strong>und</strong> als Bestätigung an den Absender<br />
<strong>zu</strong>rück gesendet. Der Rückschein (Muster siehe<br />
Punkt 13.) ist der Sendung ausgefüllt bei<strong>zu</strong>fügen,<br />
die Sendung auf der Anschriftseite mit dem Vermerk<br />
„A.R.“ <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />
11.4 Eigenhändig<br />
Die Abgabe der Sendung erfolgt nur an die in der<br />
Anschrift genannte Person oder an einen besonders<br />
Bevollmächtigten. Nach einigen Destinationen nur<br />
in Verbindung mit Rückschein möglich. Die Sendung<br />
ist mit dem Vermerk „Eigenhändig - deliver<br />
to addressee in person“ auf der Anschriftseite <strong>zu</strong><br />
kennzeichnen.<br />
11.5 Wertbrief *<br />
Eingeschriebene Priority <strong>Brief</strong>sendungen können in<br />
Destinationen, die diesen Service anbieten (nähere<br />
Informationen da<strong>zu</strong> erteilt das Postk<strong>und</strong>enservice<br />
unter 0810 010 100, max. 10 Cent/Minute aus ganz<br />
Österreich), als Wertbriefe versendet werden, wobei<br />
die Sendungen, die Sachen mit einem Wert von<br />
über EUR 50,- enthalten, als Wertbrief aufgegeben<br />
werden müssen. Eine den Wert des Inhalts übersteigende<br />
Wertangabe ist un<strong>zu</strong>lässig. Bei Beschädigung<br />
oder Verlust entspricht die maximale Entschädigung<br />
dem deklarierten Wert. Die Zusatzleistung kann nur<br />
in Verbindung mit <strong>Brief</strong> <strong>International</strong> Priority <strong>und</strong> der<br />
Zusatzleistung Einschreiben in Anspruch genommen<br />
werden. Wertbriefe werden mit dem Label für<br />
Einschreiben <strong>International</strong> gekennzeichnet. Es ist<br />
keine weitere Kennzeichnung, die auf den wertvollen<br />
Inhalt der Sendung schließen lässt, noch eine Versiegelung<br />
<strong>zu</strong>lässig. Die Aufgabe als Wertbrief durch<br />
Einwurf in den <strong>Brief</strong>kasten ist nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
11.6 Nachnahme<br />
Die Abgabe der Sendung erfolgt nur gegen Einziehung<br />
des angegebenen Nachnahmebetrages.<br />
Über <strong>zu</strong>lässige Destinationen <strong>und</strong> Höchstbeträge<br />
geben die Post-Geschäftsstellen Auskunft.<br />
Für Nachnahmesendungen wird ein entsprechendes<br />
Entgelt eingehoben. Im jeweiligen Bestimmungsland<br />
der <strong>Brief</strong>sendung können <strong>zu</strong>sätzlich Entgelte für den<br />
internationalen Transfer des Nachnahmebetrages<br />
anfallen.<br />
Der Sendung ist ein ausgefülltes Formblatt „Auslands-Nachnahmepostanweisung“<br />
(Muster siehe<br />
Punkt 13.) bei<strong>zu</strong>fügen. Die Kennzeichnung der Sendung<br />
erfolgt mit dem Klebezettel der Post (Muster<br />
siehe Punkt 13.).<br />
Die Anschrift muss derart beschaffen sein, dass<br />
der Empfänger zweifelsfrei bezeichnet wird. Als<br />
Empfänger ist nur eine einzige natürliche oder<br />
juristische Person an<strong>zu</strong>geben. Die Verwendung von<br />
Anfangsbuchstaben, Chiffren, bloßen Vornamen,<br />
Decknamen oder verabredeten Zeichen ist un<strong>zu</strong>lässig.<br />
Fiktive Anschriften sind un<strong>zu</strong>lässig.<br />
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