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A 2.15 A 2.15 Einsteigen und Einfahren in Silos

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A<br />

A <strong>2.15</strong> <strong>E<strong>in</strong>steigen</strong> <strong>und</strong> <strong>E<strong>in</strong>fahren</strong> <strong>in</strong> <strong>Silos</strong><br />

A <strong>2.15</strong><br />

<strong>E<strong>in</strong>steigen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>E<strong>in</strong>fahren</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Silos</strong><br />

Arbeiten oberhalb des Schüttguts<br />

• E<strong>in</strong> <strong>E<strong>in</strong>steigen</strong> ist unabhängig von der Höhe erlaubt,<br />

solange e<strong>in</strong> Vers<strong>in</strong>ken im Schüttgut ausgeschlossen<br />

ist, bzw. das Schüttgut nicht betreten<br />

werden muss.<br />

• Der Sicherungsposten muss Kontakt zu dem<br />

E<strong>in</strong>gestiegenen halten, er bedient die W<strong>in</strong>de <strong>und</strong><br />

leitet ggf. Rettungsmaßnahmen e<strong>in</strong>.<br />

• Das <strong>E<strong>in</strong>steigen</strong> ist mit e<strong>in</strong>er fest angebrachten<br />

Leiter bzw. Steigeisengängen erlaubt.<br />

• Die Benutzung von Strickleitern ist verboten.<br />

• Die Personen s<strong>in</strong>d während des <strong>E<strong>in</strong>steigen</strong>s <strong>und</strong><br />

während des Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>Silos</strong> bis zu ihrem<br />

Ausstieg mit e<strong>in</strong>er Rettungsw<strong>in</strong>de durch e<strong>in</strong><br />

straffes Seil zu verb<strong>in</strong>den.<br />

2<br />

Arbeiten auf dem Schüttgut<br />

• Wenn e<strong>in</strong> Vers<strong>in</strong>ken droht, muss unabhängig von<br />

der E<strong>in</strong>fahrtiefe e<strong>in</strong>e Siloe<strong>in</strong>fahre<strong>in</strong>richtung nach<br />

BGR 159 oder e<strong>in</strong>e feste Arbeitsbühne benutzt<br />

werden.<br />

• E<strong>in</strong> Sicherungsposten hat die W<strong>in</strong>de des<br />

E<strong>in</strong>fahrgerätes zu bedienen <strong>und</strong> Kontakt zu der<br />

e<strong>in</strong>gefahrenen Person zu halten.<br />

• Muss der Mitarbeiter im Silo das E<strong>in</strong>fahrgerät<br />

verlassen, hat er sich mit kurzem Seil an der Siloe<strong>in</strong>fahre<strong>in</strong>richtung<br />

anzuschlagen, das Seil muss<br />

durch dosiertes Anheben der E<strong>in</strong>richtung straff gehalten<br />

werden.<br />

Schriftliche Erlaubnis<br />

• Der Unternehmer muss:<br />

– e<strong>in</strong>e Unterweisung der beim <strong>E<strong>in</strong>steigen</strong>/<strong>E<strong>in</strong>fahren</strong><br />

beteiligten Personen vornehmen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

schriftliche Erlaubnis ausstellen,<br />

– e<strong>in</strong>e für die Durchführung verantwortliche<br />

Person (Aufsichtsführer) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Sicherungsposten<br />

bestellen.<br />

3<br />

StBG A <strong>2.15</strong>/ Stand: 11/2005<br />

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