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A 4.6 A 4.6 Lagern, Stapeln, Verladen

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A<br />

A <strong>4.6</strong> <strong>Lagern</strong>, <strong>Stapeln</strong>, <strong>Verladen</strong><br />

A <strong>4.6</strong><br />

<strong>Lagern</strong>,<br />

<strong>Stapeln</strong>,<br />

<strong>Verladen</strong><br />

Betrieb<br />

• Verkehrswege und Lagerplätze müssen regelmäßig<br />

gereinigt werden<br />

• mögliche Fehlstellen im Bodenbelag sofort<br />

markieren und schnellstens beseitigen<br />

• ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort<br />

entfernen<br />

• Verkehrs- und Fußwege freihalten<br />

• Feuerlöscher, Fluchttüren, Elektroschaltschränke<br />

freihalten<br />

2<br />

Prüfungen<br />

• Lagereinrichtungen, z. B. Paletten, Gitterboxen,<br />

sind vor jeder Benutzung und in regelmäßigen<br />

Abständen zu prüfen.<br />

Betriebsanweisungen<br />

• Betriebsanweisungen erstellen über:<br />

– die Lagerplätze der einzelnen Produkte und die<br />

Art der Lagerung<br />

– die maximalen Stapelhöhen<br />

– die zu benutzenden Einrichtungen<br />

– die maximal zulässigen Gesamtgewichte<br />

3<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

• Geräteführer sollten nach G 25 „Fahr, Steuer- und<br />

Überwachungstätigkeiten“ untersucht werden.<br />

Persönliche Schutzausrüstungen<br />

• Sicherheitsschuhe<br />

• Schutzhelm bei Kranbetrieb<br />

Weitere Informationen<br />

StBG A <strong>4.6</strong>/ Stand: 11/2005<br />

• Arbeitsstättenverordnung<br />

• BGR 234 „Lagereinrichtungen und -geräte“<br />

• BGI 869 „Betriebliches <strong>Lagern</strong> und Transportieren“<br />

• A 1.20<br />

2

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