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AGB pure - Pure Rendering GmbH

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Ansprüchen Dritter frei, wenn <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers<br />

gehandelt hat, obwohl dem Auftraggeber von <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> Bedenken im Hinblick auf die<br />

Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt wurden. Die Anmeldung solcher Bedenken durch <strong>pure</strong> rendering<br />

<strong>GmbH</strong> beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.<br />

7.6 <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> haftet in keinem Fall wegen der in den Aufträgen enthaltenen Sachaussagen über<br />

Produkte und Leistungen des Auftraggebers. <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> haftet auch nicht für die patent-, urheberund<br />

markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen,<br />

Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.<br />

7.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks<br />

schriftlich bei <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung der Rüge.<br />

8. Rechte Dritter<br />

Sofern <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> nicht ausdrücklich zusichert, dass auf seinen Darstellungen abgebildete<br />

Personen oder Inhaber von Rechten an dort abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Verwertung<br />

erteilt haben, hat der Auftraggeber etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmungen dieser Dritten selber<br />

einzuholen.<br />

9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen<br />

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen<br />

Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion<br />

Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.<br />

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so<br />

kann <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines<br />

weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.<br />

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> übergebenen<br />

Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt<br />

der Auftraggeber <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.<br />

10. Auftragsdauer, Vertragsauflösung<br />

10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält <strong>pure</strong> rendering <strong>GmbH</strong> die vereinbarte<br />

Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene<br />

Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis<br />

zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn:<br />

10% der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen<br />

möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen<br />

vorbehalten.

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