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Mittelschule und das Goethe-Gymnasium - Reichenbach

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<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 2/13, 25.02. 2013<br />

7<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

in Vorbereitung der Wahl zum Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estag 2013<br />

Widerspruchsrecht zu<br />

Gruppenauskunft vor Wahlen<br />

Entsprechend § 33 Abs. 1 des Sächsischen<br />

Meldegesetzes (SächsMG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 04.07.2006 (Sächs.<br />

GVBl. Nr. 9 vom 31.07.2006, S. 388) darf die<br />

Meldebehörde Parteien, Wählergruppen <strong>und</strong><br />

anderen Trägern von Wahlvorschlägen im<br />

Zusammenhang mit Wahlen zu<br />

parlamentarischen <strong>und</strong> kommunalen<br />

Vertretungskörperschaften in den sechs der<br />

Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag<br />

Gruppenauskunft aus dem Melderegister über<br />

die in § 32 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten<br />

von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen.<br />

Zulässig ist die Übermittlung folgender Daten:<br />

Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad,<br />

Anschriften.<br />

Bei Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen, an denen<br />

auch ausländische Unionsbürger teilnehmen<br />

können, darf die Meldebehörde außerdem<br />

Angaben über die Staatsangehörigkeiten<br />

dieser Unionsbürger nutzen, um ihnen<br />

Informationen von Parteien <strong>und</strong> anderen<br />

Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.<br />

Eine Datenübermittlung erfolgt nicht,<br />

· wenn der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt,<br />

ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche<br />

Einrichtung im Sinne § 20 Abs. 1 des Sächsischen<br />

Meldegesetzes gemeldet ist,<br />

· wenn eine Auskunftssperre besteht oder<br />

· wenn der Betroffene der Auskunftserteilung<br />

widersprochen hat oder widerspricht.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift bei der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

im Vogtland, Bürgerbüro, Markt 7, in 08468<br />

<strong>Reichenbach</strong> im Vogtland während der<br />

üblichen Öffnungszeiten einzulegen. Bereits<br />

früher eingelegte Widersprüche gelten fort,<br />

sofern sie nicht an eine bestimmte Wahl<br />

geb<strong>und</strong>en waren.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den 30. Januar 2013<br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2015<br />

Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der<br />

Aufstellung<br />

Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan (BVWP) ist die<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Entwicklung <strong>und</strong> den Ausbau<br />

der B<strong>und</strong>esfernstraßen <strong>und</strong> wird vom<br />

B<strong>und</strong>eskabinett beschlossen. Er enthält alle von<br />

der B<strong>und</strong>esregierung beabsichtigten<br />

Investitionsprojekte für Straßen, Schienen <strong>und</strong><br />

Wasserstraßen, ist jedoch kein Finanzierungsplan.<br />

Die Entscheidung über den Bedarf <strong>und</strong> die<br />

Dringlichkeit eines Projektes im BVWP markiert für<br />

den Planungsprozess <strong>und</strong> die dazugehörige<br />

Einbindung der Öffentlichkeit einen zentralen<br />

Baustein. Um dieser Bedeutung <strong>und</strong> den<br />

gewachsenen Ansprüchen nach mehr Teilhabe an<br />

Infrastrukturentscheidungen nachzukommen,<br />

organisiert <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau<br />

<strong>und</strong> Stadtentwicklung (BMVBS) die<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des<br />

BVWP 2015 neu. Im Sinne der<br />

Akzeptanzverbesserung für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen<br />

soll eine angemessene <strong>und</strong><br />

frühzeitige Diskussion über die Verkehrsprojekte in<br />

Deutschland ermöglicht werden.<br />

Mit dem im Juni 2012 veröffentlichten „Konzept zur<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung<br />

des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 2015“ hat <strong>das</strong> BMVBS<br />

frühzeitig die Voraussetzungen für einen fairen <strong>und</strong><br />

sachgerechten Austausch der beteiligten Akteure<br />

geschaffen. Entsprechend dem Konzept werden alle<br />

Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt<br />

der Arbeiten <strong>und</strong> Zwischenergebnisse informiert.<br />

Mit dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung schafft<br />

<strong>das</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung die Voraussetzungen für ein<br />

gemeinsames Verständnis von den wichtigen<br />

Infrastrukturinvestitionen der Zukunft <strong>und</strong> deren<br />

Ausgestaltung.<br />

Sitzungstermine städtischer Gremien<br />

Stadtrat<br />

Montag, 04. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Verwaltungsausschuss<br />

Montag, 11. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Technischer Ausschuss<br />

Montag, 18. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Sozial-, Bildungs-, Kultur- <strong>und</strong> Sportausschuss<br />

Montag, 25. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Länder<br />

aufgefordert, bis zum September 2013 die<br />

Straßenbauprojekte des Fernstraßenbaus zu<br />

benennen, die aus Sicht des Landes einer<br />

Bewertung im Rahmen der Aufstellung des<br />

BVWP unterzogen werden sollen. Die<br />

Bewertung der Projekte <strong>und</strong> die Festlegung,<br />

welche dieser Projekte dann tatsächlich in<br />

den BVWP 2015 aufgenommen werden, trifft<br />

<strong>das</strong> BMVBS.<br />

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Arbeit <strong>und</strong> Verkehr (SMWA) bietet der<br />

interessierten Öffentlichkeit online die<br />

Möglichkeit, sich in die Projektanmeldung des<br />

Freistaates Sachsen im Rahmen der Aufstellung<br />

des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 2015, Bereich<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßen, einzubinden.<br />

Über die Internetadresse:<br />

http://www.smwa.sachsen.de/de/Verkehr/<br />

Aufstellung_des_B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans_2015_BVWP_2015/<br />

174881.html<br />

können die vorläufigen Listen mit Maßnahmen,<br />

welche bezüglich einer Anmeldung untersucht<br />

werden sollen, eingesehen werden.<br />

Es besteht bis zum 15. März 2013 die Gelegenheit,<br />

eine Stellungnahme zu den Listen abzugeben.<br />

Die Stellungnahme kann abgegeben werden per<br />

Post an:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit<br />

<strong>und</strong> Verkehr, Abteilung Verkehr; Referat 62,<br />

Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden<br />

Des weiteren werden zur Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

über die Adresse des BMVBS:<br />

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/<br />

UI/b<strong>und</strong>esverkehrswegeplan-2015-<br />

oeffentlichkeitsbeteiligung.html?nn=38976<br />

vielfältige Informationen gegeben.<br />

Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung hängt<br />

sieben Tage vor dem Termin der Sitzung im<br />

Schaukasten am Rathaus, Markt 1, öffentlich aus.<br />

Interessierte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sind zu<br />

öffentlichen Sitzungen des Stadtrates <strong>und</strong> seiner<br />

Gremien sowie zu Ortschaftsratssitzungen herzlich<br />

eingeladen.<br />

Mehr unter: www.reichenbach-vogtland.de/ Unsere<br />

Stadt/ Rat <strong>und</strong> Verwaltung/ Ratsinformationssystem<br />

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