Mittelschule und das Goethe-Gymnasium - Reichenbach
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<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 2/13, 25.02. 2013<br />
7<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
in Vorbereitung der Wahl zum Deutschen<br />
B<strong>und</strong>estag 2013<br />
Widerspruchsrecht zu<br />
Gruppenauskunft vor Wahlen<br />
Entsprechend § 33 Abs. 1 des Sächsischen<br />
Meldegesetzes (SächsMG) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 04.07.2006 (Sächs.<br />
GVBl. Nr. 9 vom 31.07.2006, S. 388) darf die<br />
Meldebehörde Parteien, Wählergruppen <strong>und</strong><br />
anderen Trägern von Wahlvorschlägen im<br />
Zusammenhang mit Wahlen zu<br />
parlamentarischen <strong>und</strong> kommunalen<br />
Vertretungskörperschaften in den sechs der<br />
Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag<br />
Gruppenauskunft aus dem Melderegister über<br />
die in § 32 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten<br />
von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen.<br />
Zulässig ist die Übermittlung folgender Daten:<br />
Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad,<br />
Anschriften.<br />
Bei Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen, an denen<br />
auch ausländische Unionsbürger teilnehmen<br />
können, darf die Meldebehörde außerdem<br />
Angaben über die Staatsangehörigkeiten<br />
dieser Unionsbürger nutzen, um ihnen<br />
Informationen von Parteien <strong>und</strong> anderen<br />
Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.<br />
Eine Datenübermittlung erfolgt nicht,<br />
· wenn der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt,<br />
ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche<br />
Einrichtung im Sinne § 20 Abs. 1 des Sächsischen<br />
Meldegesetzes gemeldet ist,<br />
· wenn eine Auskunftssperre besteht oder<br />
· wenn der Betroffene der Auskunftserteilung<br />
widersprochen hat oder widerspricht.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich<br />
zur Niederschrift bei der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />
im Vogtland, Bürgerbüro, Markt 7, in 08468<br />
<strong>Reichenbach</strong> im Vogtland während der<br />
üblichen Öffnungszeiten einzulegen. Bereits<br />
früher eingelegte Widersprüche gelten fort,<br />
sofern sie nicht an eine bestimmte Wahl<br />
geb<strong>und</strong>en waren.<br />
<strong>Reichenbach</strong>, den 30. Januar 2013<br />
Dieter Kießling<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2015<br />
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der<br />
Aufstellung<br />
Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan (BVWP) ist die<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Entwicklung <strong>und</strong> den Ausbau<br />
der B<strong>und</strong>esfernstraßen <strong>und</strong> wird vom<br />
B<strong>und</strong>eskabinett beschlossen. Er enthält alle von<br />
der B<strong>und</strong>esregierung beabsichtigten<br />
Investitionsprojekte für Straßen, Schienen <strong>und</strong><br />
Wasserstraßen, ist jedoch kein Finanzierungsplan.<br />
Die Entscheidung über den Bedarf <strong>und</strong> die<br />
Dringlichkeit eines Projektes im BVWP markiert für<br />
den Planungsprozess <strong>und</strong> die dazugehörige<br />
Einbindung der Öffentlichkeit einen zentralen<br />
Baustein. Um dieser Bedeutung <strong>und</strong> den<br />
gewachsenen Ansprüchen nach mehr Teilhabe an<br />
Infrastrukturentscheidungen nachzukommen,<br />
organisiert <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau<br />
<strong>und</strong> Stadtentwicklung (BMVBS) die<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des<br />
BVWP 2015 neu. Im Sinne der<br />
Akzeptanzverbesserung für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen<br />
soll eine angemessene <strong>und</strong><br />
frühzeitige Diskussion über die Verkehrsprojekte in<br />
Deutschland ermöglicht werden.<br />
Mit dem im Juni 2012 veröffentlichten „Konzept zur<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung<br />
des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 2015“ hat <strong>das</strong> BMVBS<br />
frühzeitig die Voraussetzungen für einen fairen <strong>und</strong><br />
sachgerechten Austausch der beteiligten Akteure<br />
geschaffen. Entsprechend dem Konzept werden alle<br />
Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt<br />
der Arbeiten <strong>und</strong> Zwischenergebnisse informiert.<br />
Mit dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung schafft<br />
<strong>das</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />
Stadtentwicklung die Voraussetzungen für ein<br />
gemeinsames Verständnis von den wichtigen<br />
Infrastrukturinvestitionen der Zukunft <strong>und</strong> deren<br />
Ausgestaltung.<br />
Sitzungstermine städtischer Gremien<br />
Stadtrat<br />
Montag, 04. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Verwaltungsausschuss<br />
Montag, 11. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Technischer Ausschuss<br />
Montag, 18. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Sozial-, Bildungs-, Kultur- <strong>und</strong> Sportausschuss<br />
Montag, 25. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />
Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Länder<br />
aufgefordert, bis zum September 2013 die<br />
Straßenbauprojekte des Fernstraßenbaus zu<br />
benennen, die aus Sicht des Landes einer<br />
Bewertung im Rahmen der Aufstellung des<br />
BVWP unterzogen werden sollen. Die<br />
Bewertung der Projekte <strong>und</strong> die Festlegung,<br />
welche dieser Projekte dann tatsächlich in<br />
den BVWP 2015 aufgenommen werden, trifft<br />
<strong>das</strong> BMVBS.<br />
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft,<br />
Arbeit <strong>und</strong> Verkehr (SMWA) bietet der<br />
interessierten Öffentlichkeit online die<br />
Möglichkeit, sich in die Projektanmeldung des<br />
Freistaates Sachsen im Rahmen der Aufstellung<br />
des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 2015, Bereich<br />
B<strong>und</strong>esfernstraßen, einzubinden.<br />
Über die Internetadresse:<br />
http://www.smwa.sachsen.de/de/Verkehr/<br />
Aufstellung_des_B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans_2015_BVWP_2015/<br />
174881.html<br />
können die vorläufigen Listen mit Maßnahmen,<br />
welche bezüglich einer Anmeldung untersucht<br />
werden sollen, eingesehen werden.<br />
Es besteht bis zum 15. März 2013 die Gelegenheit,<br />
eine Stellungnahme zu den Listen abzugeben.<br />
Die Stellungnahme kann abgegeben werden per<br />
Post an:<br />
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit<br />
<strong>und</strong> Verkehr, Abteilung Verkehr; Referat 62,<br />
Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden<br />
Des weiteren werden zur Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
über die Adresse des BMVBS:<br />
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/<br />
UI/b<strong>und</strong>esverkehrswegeplan-2015-<br />
oeffentlichkeitsbeteiligung.html?nn=38976<br />
vielfältige Informationen gegeben.<br />
Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung hängt<br />
sieben Tage vor dem Termin der Sitzung im<br />
Schaukasten am Rathaus, Markt 1, öffentlich aus.<br />
Interessierte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sind zu<br />
öffentlichen Sitzungen des Stadtrates <strong>und</strong> seiner<br />
Gremien sowie zu Ortschaftsratssitzungen herzlich<br />
eingeladen.<br />
Mehr unter: www.reichenbach-vogtland.de/ Unsere<br />
Stadt/ Rat <strong>und</strong> Verwaltung/ Ratsinformationssystem<br />
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