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30. September 2013 - Reichenbach

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<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 12/13, <strong>30.</strong>09. <strong>2013</strong><br />

9<br />

Die Immobile ist als langfristige Investition mit<br />

entsprechender Vermietung über einen Zeitraum<br />

von mind. 15 Jahren ausgelegt.<br />

Insgesamt erstreckt sich das Vorhaben (incl.<br />

Grünflächengestaltung, Stellplätze) auf einer<br />

Fläche von ca. 9200 m².<br />

Im Zuge des Vorhabens sollen<br />

- die Umgestaltung der Verkehrsführung für den<br />

Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Dr.-Külz-Straße/<br />

Goethestraße (Kreisverkehr)<br />

- die Deckenerneuerung Dr.-Külz-Straße vom<br />

Kreisverkehr bis zur geplanten Marktzufahrt<br />

durch den Investor im Rahmen eines<br />

Durchführungsvertrages realisiert werden.<br />

Planziel des Bebauungsplanes ist insbesondere<br />

die Ausweisung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel im Sinne § 11 Abs. 3<br />

der Baunutzungsverordnung.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten<br />

Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt, da es sich<br />

um eine Maßnahme der Innenentwicklung und<br />

um die Wiedernutzbarmachung von Flächen<br />

handelt. Von einer Innenentwicklung kann<br />

ausgegangen werden, wenn sich der<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes im<br />

Siedlungsbereich befindet.<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.<br />

3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem<br />

Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der<br />

Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche<br />

Arten umweltbezogener Informationen verfügbar<br />

sind, abgesehen wird.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit über Ziele und<br />

Zwecke der Planung gemäß §3 BauGB erfolgt in<br />

der Zeit<br />

vom 08.10.<strong>2013</strong> bis zum 08.11.<strong>2013</strong><br />

mittels öffentlicher Auslegung in der<br />

Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> in 08468<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Rathaus Markt 1, Fachbereich 3<br />

Bau und Stadtentwicklung, Zimmer 223 während<br />

der Dienststunden in Papierform.<br />

Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Während dieser Zeiten liegt der vorliegende Entwurf<br />

des B-Plans Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt<br />

Goethe-Straße/Dr.-Külz-Straße“ in der Fassung vom<br />

15.08.<strong>2013</strong> bestehend aus Planzeichnung (Teil<br />

A), Textlichen Festsetzungen (Teil B),<br />

Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften<br />

(Teil C) und Hinweisen sowie der Begründung vom<br />

15.08.<strong>2013</strong> inklusive Anlagen aus.<br />

Während dieser Zeit können zur o.g. Planung<br />

Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift<br />

abgegeben werden; nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(Normenkontroll-antrag) ist unzulässig, wenn mit ihm<br />

nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b<br />

BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung<br />

des Verfahrens beauftragt wurde.<br />

Gleichzeitig wird die Beteiligung der berührten<br />

Behörden und sonstigen Trägern nach §4 BauGB<br />

durchgeführt.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den 18.09.<strong>2013</strong><br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

Ortsübliche Bekanntmachung nach § 3<br />

Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland<br />

hat am 09.09.<strong>2013</strong> im öffentlichen Teil der Sitzung<br />

1. den Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Ruppelteteich“ Stand 07-<br />

<strong>2013</strong>, bestehend aus Planzeichnung, Teil A<br />

(Planungsrechtliche Festsetzungen), Teil B<br />

(Bauordnungsrechtliche Festsetzungen), Teil C<br />

(Hinweise) sowie der Begründung mit<br />

Umweltbericht,<br />

2. die Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange, Behörden, Nachbargemeinden gemäß<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum<br />

Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Ruppelteteich“ in der<br />

Fassung 07-<strong>2013</strong>,<br />

3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Ruppelteteich“ vom 07-<strong>2013</strong> und<br />

4. die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß<br />

§ 12 Abs. 1, S. 1 BauGB zwischen dem Oberbürgermeister<br />

und dem Vorhabenträger beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung:<br />

Herr Frank Bittermann hat einen Antrag über die<br />

Einleitung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens<br />

zur Entwicklung des Flurstück Nummer 39/17 der<br />

Gemarkung Friesen als Wohnbaustandort gestellt.<br />

Am 01.10.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> im Vogtland den Aufstellungsbeschluss<br />

zum entsprechenden verbindlichen Bauleitplan.<br />

Es wurde der vorliegenden Planungsstand 07/<strong>2013</strong><br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Ruppelteteich“, bestehend aus Planzeichnung, Teil<br />

A (Planungsrechtliche Festsetzungen), Teil B<br />

(Bauordnungsrechtliche Festsetzungen), Teil C<br />

(Hinweise) sowie der Begründung mit<br />

Umweltbericht erarbeitet. Der Durchführungsvertrag<br />

liegt im Entwurf vor.<br />

Dieser Planentwurf wird für die Dauer eines Monats<br />

öffentlich ausgelegt, § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

Gleichzeitig erhalten die Träger öffentlicher<br />

Belange, Behörden und Nachbargemeinden<br />

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, innerhalb eines Monats<br />

die Möglichkeit, Stellungnahmen bezogen auf<br />

Ihren zuständigen Aufgabenbereich, zu erarbeiten<br />

und einzureichen.<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit:<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit über Ziele und<br />

Zwecke der Planung erfolgt in der Zeit<br />

vom 09.10.<strong>2013</strong> bis 15.11.<strong>2013</strong><br />

mittels öffentlicher Auslegung in der<br />

Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> im Rathaus Markt<br />

1, 08468 <strong>Reichenbach</strong>, Zimmer 223, 2.<br />

Obergeschoss während der Dienstzeiten<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch:<br />

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr<br />

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung. Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

zu den Zielen der Planung können von jedermann an<br />

den Fachbereich 3, SG Stadtplanung der<br />

Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland schriftlich<br />

oder während der genannten Dienststunden im o. g.<br />

Amt der Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>, zur<br />

Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen<br />

können nach § 3 Abs. 2 BauGB bei<br />

Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />

unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig wird die<br />

Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen<br />

Trägern durchgeführt.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den 16.09.<strong>2013</strong><br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

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