30. September 2013 - Reichenbach
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<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 12/13, <strong>30.</strong>09. <strong>2013</strong><br />
9<br />
Die Immobile ist als langfristige Investition mit<br />
entsprechender Vermietung über einen Zeitraum<br />
von mind. 15 Jahren ausgelegt.<br />
Insgesamt erstreckt sich das Vorhaben (incl.<br />
Grünflächengestaltung, Stellplätze) auf einer<br />
Fläche von ca. 9200 m².<br />
Im Zuge des Vorhabens sollen<br />
- die Umgestaltung der Verkehrsführung für den<br />
Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Dr.-Külz-Straße/<br />
Goethestraße (Kreisverkehr)<br />
- die Deckenerneuerung Dr.-Külz-Straße vom<br />
Kreisverkehr bis zur geplanten Marktzufahrt<br />
durch den Investor im Rahmen eines<br />
Durchführungsvertrages realisiert werden.<br />
Planziel des Bebauungsplanes ist insbesondere<br />
die Ausweisung eines Sondergebietes mit der<br />
Zweckbestimmung großflächiger<br />
Lebensmitteleinzelhandel im Sinne § 11 Abs. 3<br />
der Baunutzungsverordnung.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten<br />
Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt, da es sich<br />
um eine Maßnahme der Innenentwicklung und<br />
um die Wiedernutzbarmachung von Flächen<br />
handelt. Von einer Innenentwicklung kann<br />
ausgegangen werden, wenn sich der<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes im<br />
Siedlungsbereich befindet.<br />
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.<br />
3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem<br />
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der<br />
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche<br />
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar<br />
sind, abgesehen wird.<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit über Ziele und<br />
Zwecke der Planung gemäß §3 BauGB erfolgt in<br />
der Zeit<br />
vom 08.10.<strong>2013</strong> bis zum 08.11.<strong>2013</strong><br />
mittels öffentlicher Auslegung in der<br />
Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> in 08468<br />
<strong>Reichenbach</strong>, Rathaus Markt 1, Fachbereich 3<br />
Bau und Stadtentwicklung, Zimmer 223 während<br />
der Dienststunden in Papierform.<br />
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />
sowie nach Vereinbarung.<br />
Während dieser Zeiten liegt der vorliegende Entwurf<br />
des B-Plans Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt<br />
Goethe-Straße/Dr.-Külz-Straße“ in der Fassung vom<br />
15.08.<strong>2013</strong> bestehend aus Planzeichnung (Teil<br />
A), Textlichen Festsetzungen (Teil B),<br />
Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften<br />
(Teil C) und Hinweisen sowie der Begründung vom<br />
15.08.<strong>2013</strong> inklusive Anlagen aus.<br />
Während dieser Zeit können zur o.g. Planung<br />
Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift<br />
abgegeben werden; nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(Normenkontroll-antrag) ist unzulässig, wenn mit ihm<br />
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b<br />
BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung<br />
des Verfahrens beauftragt wurde.<br />
Gleichzeitig wird die Beteiligung der berührten<br />
Behörden und sonstigen Trägern nach §4 BauGB<br />
durchgeführt.<br />
<strong>Reichenbach</strong>, den 18.09.<strong>2013</strong><br />
Dieter Kießling<br />
Oberbürgermeister<br />
Ortsübliche Bekanntmachung nach § 3<br />
Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland<br />
hat am 09.09.<strong>2013</strong> im öffentlichen Teil der Sitzung<br />
1. den Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Ruppelteteich“ Stand 07-<br />
<strong>2013</strong>, bestehend aus Planzeichnung, Teil A<br />
(Planungsrechtliche Festsetzungen), Teil B<br />
(Bauordnungsrechtliche Festsetzungen), Teil C<br />
(Hinweise) sowie der Begründung mit<br />
Umweltbericht,<br />
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange, Behörden, Nachbargemeinden gemäß<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum<br />
Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Ruppelteteich“ in der<br />
Fassung 07-<strong>2013</strong>,<br />
3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Ruppelteteich“ vom 07-<strong>2013</strong> und<br />
4. die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß<br />
§ 12 Abs. 1, S. 1 BauGB zwischen dem Oberbürgermeister<br />
und dem Vorhabenträger beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung:<br />
Herr Frank Bittermann hat einen Antrag über die<br />
Einleitung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens<br />
zur Entwicklung des Flurstück Nummer 39/17 der<br />
Gemarkung Friesen als Wohnbaustandort gestellt.<br />
Am 01.10.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt<br />
<strong>Reichenbach</strong> im Vogtland den Aufstellungsbeschluss<br />
zum entsprechenden verbindlichen Bauleitplan.<br />
Es wurde der vorliegenden Planungsstand 07/<strong>2013</strong><br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Ruppelteteich“, bestehend aus Planzeichnung, Teil<br />
A (Planungsrechtliche Festsetzungen), Teil B<br />
(Bauordnungsrechtliche Festsetzungen), Teil C<br />
(Hinweise) sowie der Begründung mit<br />
Umweltbericht erarbeitet. Der Durchführungsvertrag<br />
liegt im Entwurf vor.<br />
Dieser Planentwurf wird für die Dauer eines Monats<br />
öffentlich ausgelegt, § 3 Abs. 2 BauGB.<br />
Gleichzeitig erhalten die Träger öffentlicher<br />
Belange, Behörden und Nachbargemeinden<br />
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, innerhalb eines Monats<br />
die Möglichkeit, Stellungnahmen bezogen auf<br />
Ihren zuständigen Aufgabenbereich, zu erarbeiten<br />
und einzureichen.<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit:<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit über Ziele und<br />
Zwecke der Planung erfolgt in der Zeit<br />
vom 09.10.<strong>2013</strong> bis 15.11.<strong>2013</strong><br />
mittels öffentlicher Auslegung in der<br />
Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> im Rathaus Markt<br />
1, 08468 <strong>Reichenbach</strong>, Zimmer 223, 2.<br />
Obergeschoss während der Dienstzeiten<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch:<br />
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr<br />
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung<br />
und Erörterung. Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />
zu den Zielen der Planung können von jedermann an<br />
den Fachbereich 3, SG Stadtplanung der<br />
Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland schriftlich<br />
oder während der genannten Dienststunden im o. g.<br />
Amt der Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>, zur<br />
Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen<br />
können nach § 3 Abs. 2 BauGB bei<br />
Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />
unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig wird die<br />
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen<br />
Trägern durchgeführt.<br />
<strong>Reichenbach</strong>, den 16.09.<strong>2013</strong><br />
Dieter Kießling<br />
Oberbürgermeister<br />
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