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Pferdesportverband Westfalen e.v. - Reiterverein Gelsenkirchen eV

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Ergebnisrückmeldung zur l K <strong>Westfalen</strong><br />

Der Veranstalter hat eine Datensicherung aus TORIS (= ausgelagerte Veranstaltung; bitte nicht<br />

die Ergebnisausgabe für die FN) per Post (Datenträger) oder per Mail bei der KLW, z. Hd. Frau<br />

Editha Ludewig (Email: ludewig@pv-muenster.de) binnen 14 Tage nach Beendigung der PLS<br />

bei der Geschäftsstelle der KLWeinzureichen.<br />

Falls kein P.ustausch mit einer Datenträger möglich ist, sind die bisher üblichen Unterlagen<br />

(Ergebniszettel gem. § 58.1 LPO, Programmheft (falls vorhanden), Formulare für Pferde-/<br />

Teilnehmer-·/Startplatznachträge, TORIS-Nennungsstatistik, Mitteilungen über evtl. Änderungen<br />

der Ausschreibung) bei der KLWeinzureichen.<br />

Achtung!!!!<br />

Gern. Allgemeiner Beitrags- und Gebührenordnung 201 3 des <strong>Pferdesportverband</strong>es<br />

<strong>Westfalen</strong> e, V_ wird für Ergebnisrückmeldungen, die nicht durch eine ausgelagerte<br />

TORIS-Datei erfolgen, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben ,<br />

Ergebnisrückmeldung zur FN<br />

Die Ergebnisrückmeldung an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Warendorf ist gem. § 37<br />

LPO geregelt. 1. FUr die Meldung der Ergebnisse gem. Richterspruch nationaler und internationaler<br />

LP ist grundsätzlich nur der dem Veranstalter von der FN gem. § 35 zur Verfügung gestellte Datensatz<br />

zu verwenden. Innerhalb von 2 Werktagen nach Beendigung der PLS ist die TORIS-Ergebnis-Datei<br />

(entweder per E-mail oder Datenträger) bei der FN einzureichen . 2. Innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Beendigung der PLS sind je eine Kopie der Ergebniszettel gem. § 58.1 LPO, die Zeit- und<br />

Richtereinteilung, die Formulare für Pferde-/Teilnehmer-/Startplatznachträge sowie Mitteilungen über<br />

evtl. Änderungen der Ausschreibung bei der FN (ggf. auch per E-Mail) einzureichen).<br />

Bei Formularen und Hilfsunterlagen ist zu beachten, dass diese mit den geltenden Bestimmungen der<br />

LPO, dem Aufgabenheft 2012 bZ\!11. der KLW übel-einstimmen.<br />

Für alle Veranstaltungen in <strong>Westfalen</strong>-lippe gelten die LPO und WBO 2013 mit allen Ergänzungen und<br />

Bekanntmachungen, das Aufgabenheft 2.012, die jeweils gültigen Bestimmungen der KLW, die<br />

"Allgemeinen Bestimmungen" (siehe "Reiter und Pferde in <strong>Westfalen</strong>"/1. der Gelben Seiten) und die<br />

"Besonderen Bestimmungen" des Veranstalters.<br />

Falls Sie zur Bearbeitung der Nennungen oder bei der Erstellung der Richter- bzw. Zeiteinteilung<br />

Rückfragen haben sollten, sind Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern behilflich.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

iA<br />

\I~<br />

(KO~ aUS) 1<br />

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