Erwachsene - CVJM in Nürnberg
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Reisebed<strong>in</strong>gungen<br />
Diese Reisebed<strong>in</strong>gungen gelten ausschließlich für<br />
Reisen und Freizeiten (im folgenden »Reisen«) des<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> e.V. (im folgenden »<strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong>«)<br />
und die Reisen FN 20618 der CBKV.<br />
1. Vorbemerkung<br />
Unseren Reisen kann sich jedermann anschließen, sofern für<br />
das jeweilige Programm ke<strong>in</strong>e Teilnahmebeschränkungen für<br />
das Alter oder Geschlecht gegeben s<strong>in</strong>d.<br />
Sie fahren mit e<strong>in</strong>er <strong>CVJM</strong>-Gruppe und s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>bezogen <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e christliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaft mit Gebet und Bibelgesprächen.<br />
Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Dazu<br />
erbitten wir Ihre Mithilfe.<br />
2. Teilnahmevertrag und Anmeldung<br />
Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung<br />
von uns schriftlich bestätigt wurde. Anmeldungen<br />
nehmen wir nur schriftlich entgegen. Bedienen Sie sich bitte<br />
der Anmeldeformulare <strong>in</strong> diesem Heft. Mit der Unterschrift<br />
unter der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. se<strong>in</strong><br />
gesetzlicher Vertreter die Reisebed<strong>in</strong>gungen und vorgenannten<br />
Ziele an. Um- und Abmeldungen können ebenfalls nur<br />
schriftlich entgegengenommen werden.<br />
3. Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Bitte überweisen Sie umgehend nach Erhalt der Anmeldebestätigung<br />
die Anzahlung von 10 % des Reisepreises,<br />
soweit bei der E<strong>in</strong>zelausschreibung nichts anderes angegeben<br />
ist, auf unser Konto Nr. 350 70 17 bei der EKK Kassel,<br />
BLZ 520 604 10. Bitte geben Sie bei allen Überweisungen<br />
und im Schriftverkehr den Namen des Teilnehmers und die<br />
Freizeitnummer der jeweiligen Reise an. Die Restsumme des<br />
Reisepreises ist unaufgefordert 4 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />
zu zahlen.<br />
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie e<strong>in</strong>en Sicherungssche<strong>in</strong><br />
im S<strong>in</strong>ne von § 651 k Abs. 3 BGB.<br />
Wenn der Reisepreis bis Reisebeg<strong>in</strong>n nicht vollständig<br />
bezahlt ist, kann der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> vom Teilnahmevertrag<br />
zurücktreten und als Entschädigung e<strong>in</strong> Rücktrittsentgelt<br />
gemäß Ziffer 4.1 dieser Reisebed<strong>in</strong>gungen verlangen.<br />
4. Reiserücktritt durch Teilnehmer,<br />
Umbuchung<br />
4.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />
von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu<br />
erfolgen und wird am Tag des E<strong>in</strong>gangs beim <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />
wirksam. Bei Reiserücktritt bzw. Nichtantreten der Reise<br />
ohne Rücktritt ist der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> berechtigt, e<strong>in</strong>en<br />
angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen zu<br />
verlangen. Der Ersatzanspruch wird für alle Reisearten wie<br />
folgt pauschaliert: Bei e<strong>in</strong>em Rücktritt bis zum 50. Tag vor<br />
Reiseantritt 15 €, vom 49. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %<br />
des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />
des Reisepreises und ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />
des Reisepreises, jeweils pro Person. Bleibt der Teilnehmer<br />
der Freizeit ohne Abmeldung der Reise fern, ist der gesamte<br />
Reisepreis zu bezahlen. Vorstehende Regelung gilt auch<br />
bei komb<strong>in</strong>ierten Flug-/ Schiffsreisen und sonstigen An-/<br />
Abreisearrangements.<br />
4.2 Nehmen wir auf Ihren Wunsch e<strong>in</strong>e Umbuchung vor und<br />
erfolgt diese bis zum 50. Tag vor Reiseantritt, wird dafür e<strong>in</strong><br />
Umbuchungsentgelt von jeweils 15 € pro Person erhoben.<br />
Umbuchungswünsche nach Ablauf dieser Frist können nur<br />
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bed<strong>in</strong>gungen gem.<br />
Ziff. 4.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
werden. Als Umbuchung gelten Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des<br />
Reiseterm<strong>in</strong>s, der Unterkunft und der Beförderung.<br />
Tritt für den Reisenden e<strong>in</strong>e Ersatzperson <strong>in</strong> den Vertrag<br />
e<strong>in</strong>, erhebt der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> e<strong>in</strong> Bearbeitungsentgelt<br />
von 15 €.<br />
4.3 Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte s<strong>in</strong>d<br />
jeweils sofort fällig.<br />
5. Leistungs- und Preisänderungen<br />
5.1 Leistungsänderung: Änderungen von Reiseleistungen<br />
und sonstigen Angaben <strong>in</strong> diesem Prospekt vor Vertragsabschluss<br />
behalten wir uns vor. Änderungen und Abweichungen<br />
e<strong>in</strong>zelner Reiseleistungen von dem vere<strong>in</strong>barten Inhalt<br />
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig<br />
werden und die vom <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> nicht wider Treu und<br />
Glauben herbeigeführt werden, s<strong>in</strong>d gestattet, soweit sie<br />
nicht erheblich s<strong>in</strong>d und den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />
Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />
bleiben unberührt, soweit die geänderten<br />
Leistungen mit Mängeln behaftet s<strong>in</strong>d.<br />
5.2 Preisänderung: Preisänderungen s<strong>in</strong>d nach Abschluss des<br />
Reisevertrages im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten<br />
oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder<br />
Flughafengebühren, zusätzliche Sicherheitsgebühren,<br />
Versicherungszuschläge, Erhöhung der Treibstoffkosten oder<br />
e<strong>in</strong>er Änderung der für die betreffende Reise geltenden<br />
Wechselkurse <strong>in</strong> dem Umfang möglich, wie sich deren<br />
Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis<br />
auswirkt. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen<br />
Vertragsabschluss und dem vere<strong>in</strong>barten Reiseterm<strong>in</strong> mehr<br />
als vier Monate liegen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor<br />
Reiseantritt s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />
5.3. Bei e<strong>in</strong>er erheblichen Änderung der Reiseleistung und<br />
bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reiseteilnehmer<br />
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten oder die Teilnahme an e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens<br />
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />
<strong>in</strong> der Lage ist, e<strong>in</strong>e solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer<br />
aus se<strong>in</strong>em Angebot anzubieten. Der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />
ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über bevorstehende<br />
Änderungen oder Abweichungen unverzüglich <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />
setzen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der<br />
Erklärung diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
5.4. Wird die Reise <strong>in</strong>folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet<br />
oder bee<strong>in</strong>trächtigt, so können sowohl der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />
als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird<br />
der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für<br />
die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise<br />
noch zu erbr<strong>in</strong>genden Reiseleistungen e<strong>in</strong>e angemessene<br />
Entschädigung verlangen. Weiterh<strong>in</strong> ist der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,<br />
den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die Mehrkosten<br />
für die Rückbeförderung s<strong>in</strong>d für die Parteien je zur Hälfte zu<br />
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer<br />
zur Last.<br />
6. Beschränkung der Haftung<br />
Die vertragliche Haftung des <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> für Schäden, die<br />
nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt,<br />
1. soweit e<strong>in</strong> Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />
2. soweit der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> für e<strong>in</strong>en dem Reiseteilnehmer<br />
entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens<br />
e<strong>in</strong>es Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
Dem Reiseteilnehmer wird <strong>in</strong> diesem Zusammenhang im<br />
eigenen Interesse der Abschluss e<strong>in</strong>er Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung<br />
empfohlen. Bei Schäden durch höhere<br />
Gewalt und E<strong>in</strong>zelunternehmungen ohne E<strong>in</strong>verständnis der<br />
Reiseleitung übernimmt der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> ke<strong>in</strong>e Haftung.<br />
Bei groben Verstößen gegen die Geme<strong>in</strong>schaft und ihre<br />
Ordnung kann die Reiseleitung e<strong>in</strong>e Rückfahrt des Reiseteilnehmers<br />
auf dessen Kosten verlangen.<br />
7. Mitwirkungspflicht<br />
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen<br />
zu vermeiden oder ger<strong>in</strong>g zu halten. Der Reiseteilnehmer ist<br />
<strong>in</strong>sbesondere verpflichtet, se<strong>in</strong>e Beanstandungen unverzüglich<br />
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese<br />
ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.<br />
Unterlässt der Reisende schuldhaft e<strong>in</strong>en Mangel anzuzeigen,<br />
so tritt e<strong>in</strong> Anspruch auf M<strong>in</strong>derung nicht e<strong>in</strong>.<br />
8. Fotos und Daten<br />
Der Reisende willigt e<strong>in</strong>, dass er Fotos von se<strong>in</strong>er Person, die<br />
im Rahmen der Reise aufgenommen werden, dem <strong>CVJM</strong><br />
<strong>Nürnberg</strong> zur weiteren Nutzung überlässt (Recht am eigenen<br />
Bild). Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Reisende<br />
ke<strong>in</strong>e weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Dieser<br />
E<strong>in</strong>willigung kann nur vor Antritt der Reise widersprochen<br />
werden.<br />
Der Reisende willigt e<strong>in</strong>, dass se<strong>in</strong>e Daten <strong>in</strong> der EDV des<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> aufgenommen und gespeichert werden.<br />
9. Verjährung<br />
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB<br />
verjähren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr. Die Verjährung beg<strong>in</strong>nt mit dem<br />
Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.<br />
10. M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />
Der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> kann vom Vertrag ganz oder teilweise<br />
bis 2 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n zurücktreten, wenn die im<br />
Prospekt genannte M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl nicht spätestens<br />
bis zum 20. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n erreicht wird.<br />
11. Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Reisevertrages zur Folge.<br />
12. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für Kaufleute und Personen, die ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en<br />
Gerichtsstand <strong>in</strong> der Bundesrepublik Deutschland<br />
haben, ist <strong>Nürnberg</strong>.<br />
13. Informationsbrief<br />
Rechtzeitig vor Reisebeg<strong>in</strong>n erhalten Sie e<strong>in</strong>en Informationsbrief,<br />
der alle E<strong>in</strong>zelheiten der Reise enthält sowie alle<br />
erforderlichen Reiseunterlagen.<br />
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