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Erwachsene - CVJM in Nürnberg

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Reisebed<strong>in</strong>gungen<br />

Diese Reisebed<strong>in</strong>gungen gelten ausschließlich für<br />

Reisen und Freizeiten (im folgenden »Reisen«) des<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> e.V. (im folgenden »<strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong>«)<br />

und die Reisen FN 20618 der CBKV.<br />

1. Vorbemerkung<br />

Unseren Reisen kann sich jedermann anschließen, sofern für<br />

das jeweilige Programm ke<strong>in</strong>e Teilnahmebeschränkungen für<br />

das Alter oder Geschlecht gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

Sie fahren mit e<strong>in</strong>er <strong>CVJM</strong>-Gruppe und s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>bezogen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e christliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaft mit Gebet und Bibelgesprächen.<br />

Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Dazu<br />

erbitten wir Ihre Mithilfe.<br />

2. Teilnahmevertrag und Anmeldung<br />

Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung<br />

von uns schriftlich bestätigt wurde. Anmeldungen<br />

nehmen wir nur schriftlich entgegen. Bedienen Sie sich bitte<br />

der Anmeldeformulare <strong>in</strong> diesem Heft. Mit der Unterschrift<br />

unter der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. se<strong>in</strong><br />

gesetzlicher Vertreter die Reisebed<strong>in</strong>gungen und vorgenannten<br />

Ziele an. Um- und Abmeldungen können ebenfalls nur<br />

schriftlich entgegengenommen werden.<br />

3. Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Bitte überweisen Sie umgehend nach Erhalt der Anmeldebestätigung<br />

die Anzahlung von 10 % des Reisepreises,<br />

soweit bei der E<strong>in</strong>zelausschreibung nichts anderes angegeben<br />

ist, auf unser Konto Nr. 350 70 17 bei der EKK Kassel,<br />

BLZ 520 604 10. Bitte geben Sie bei allen Überweisungen<br />

und im Schriftverkehr den Namen des Teilnehmers und die<br />

Freizeitnummer der jeweiligen Reise an. Die Restsumme des<br />

Reisepreises ist unaufgefordert 4 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

zu zahlen.<br />

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie e<strong>in</strong>en Sicherungssche<strong>in</strong><br />

im S<strong>in</strong>ne von § 651 k Abs. 3 BGB.<br />

Wenn der Reisepreis bis Reisebeg<strong>in</strong>n nicht vollständig<br />

bezahlt ist, kann der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> vom Teilnahmevertrag<br />

zurücktreten und als Entschädigung e<strong>in</strong> Rücktrittsentgelt<br />

gemäß Ziffer 4.1 dieser Reisebed<strong>in</strong>gungen verlangen.<br />

4. Reiserücktritt durch Teilnehmer,<br />

Umbuchung<br />

4.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu<br />

erfolgen und wird am Tag des E<strong>in</strong>gangs beim <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

wirksam. Bei Reiserücktritt bzw. Nichtantreten der Reise<br />

ohne Rücktritt ist der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> berechtigt, e<strong>in</strong>en<br />

angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen zu<br />

verlangen. Der Ersatzanspruch wird für alle Reisearten wie<br />

folgt pauschaliert: Bei e<strong>in</strong>em Rücktritt bis zum 50. Tag vor<br />

Reiseantritt 15 €, vom 49. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %<br />

des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />

des Reisepreises und ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

des Reisepreises, jeweils pro Person. Bleibt der Teilnehmer<br />

der Freizeit ohne Abmeldung der Reise fern, ist der gesamte<br />

Reisepreis zu bezahlen. Vorstehende Regelung gilt auch<br />

bei komb<strong>in</strong>ierten Flug-/ Schiffsreisen und sonstigen An-/<br />

Abreisearrangements.<br />

4.2 Nehmen wir auf Ihren Wunsch e<strong>in</strong>e Umbuchung vor und<br />

erfolgt diese bis zum 50. Tag vor Reiseantritt, wird dafür e<strong>in</strong><br />

Umbuchungsentgelt von jeweils 15 € pro Person erhoben.<br />

Umbuchungswünsche nach Ablauf dieser Frist können nur<br />

nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bed<strong>in</strong>gungen gem.<br />

Ziff. 4.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

werden. Als Umbuchung gelten Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Reiseterm<strong>in</strong>s, der Unterkunft und der Beförderung.<br />

Tritt für den Reisenden e<strong>in</strong>e Ersatzperson <strong>in</strong> den Vertrag<br />

e<strong>in</strong>, erhebt der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> e<strong>in</strong> Bearbeitungsentgelt<br />

von 15 €.<br />

4.3 Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte s<strong>in</strong>d<br />

jeweils sofort fällig.<br />

5. Leistungs- und Preisänderungen<br />

5.1 Leistungsänderung: Änderungen von Reiseleistungen<br />

und sonstigen Angaben <strong>in</strong> diesem Prospekt vor Vertragsabschluss<br />

behalten wir uns vor. Änderungen und Abweichungen<br />

e<strong>in</strong>zelner Reiseleistungen von dem vere<strong>in</strong>barten Inhalt<br />

des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig<br />

werden und die vom <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> nicht wider Treu und<br />

Glauben herbeigeführt werden, s<strong>in</strong>d gestattet, soweit sie<br />

nicht erheblich s<strong>in</strong>d und den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />

Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />

bleiben unberührt, soweit die geänderten<br />

Leistungen mit Mängeln behaftet s<strong>in</strong>d.<br />

5.2 Preisänderung: Preisänderungen s<strong>in</strong>d nach Abschluss des<br />

Reisevertrages im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten<br />

oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder<br />

Flughafengebühren, zusätzliche Sicherheitsgebühren,<br />

Versicherungszuschläge, Erhöhung der Treibstoffkosten oder<br />

e<strong>in</strong>er Änderung der für die betreffende Reise geltenden<br />

Wechselkurse <strong>in</strong> dem Umfang möglich, wie sich deren<br />

Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis<br />

auswirkt. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen<br />

Vertragsabschluss und dem vere<strong>in</strong>barten Reiseterm<strong>in</strong> mehr<br />

als vier Monate liegen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor<br />

Reiseantritt s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

5.3. Bei e<strong>in</strong>er erheblichen Änderung der Reiseleistung und<br />

bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reiseteilnehmer<br />

berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten oder die Teilnahme an e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens<br />

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

<strong>in</strong> der Lage ist, e<strong>in</strong>e solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer<br />

aus se<strong>in</strong>em Angebot anzubieten. Der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über bevorstehende<br />

Änderungen oder Abweichungen unverzüglich <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />

setzen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der<br />

Erklärung diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

5.4. Wird die Reise <strong>in</strong>folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet<br />

oder bee<strong>in</strong>trächtigt, so können sowohl der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird<br />

der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für<br />

die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise<br />

noch zu erbr<strong>in</strong>genden Reiseleistungen e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Entschädigung verlangen. Weiterh<strong>in</strong> ist der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,<br />

den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die Mehrkosten<br />

für die Rückbeförderung s<strong>in</strong>d für die Parteien je zur Hälfte zu<br />

tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer<br />

zur Last.<br />

6. Beschränkung der Haftung<br />

Die vertragliche Haftung des <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> für Schäden, die<br />

nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt,<br />

1. soweit e<strong>in</strong> Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

2. soweit der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> für e<strong>in</strong>en dem Reiseteilnehmer<br />

entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens<br />

e<strong>in</strong>es Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

Dem Reiseteilnehmer wird <strong>in</strong> diesem Zusammenhang im<br />

eigenen Interesse der Abschluss e<strong>in</strong>er Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung<br />

empfohlen. Bei Schäden durch höhere<br />

Gewalt und E<strong>in</strong>zelunternehmungen ohne E<strong>in</strong>verständnis der<br />

Reiseleitung übernimmt der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> ke<strong>in</strong>e Haftung.<br />

Bei groben Verstößen gegen die Geme<strong>in</strong>schaft und ihre<br />

Ordnung kann die Reiseleitung e<strong>in</strong>e Rückfahrt des Reiseteilnehmers<br />

auf dessen Kosten verlangen.<br />

7. Mitwirkungspflicht<br />

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen<br />

zu vermeiden oder ger<strong>in</strong>g zu halten. Der Reiseteilnehmer ist<br />

<strong>in</strong>sbesondere verpflichtet, se<strong>in</strong>e Beanstandungen unverzüglich<br />

der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese<br />

ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.<br />

Unterlässt der Reisende schuldhaft e<strong>in</strong>en Mangel anzuzeigen,<br />

so tritt e<strong>in</strong> Anspruch auf M<strong>in</strong>derung nicht e<strong>in</strong>.<br />

8. Fotos und Daten<br />

Der Reisende willigt e<strong>in</strong>, dass er Fotos von se<strong>in</strong>er Person, die<br />

im Rahmen der Reise aufgenommen werden, dem <strong>CVJM</strong><br />

<strong>Nürnberg</strong> zur weiteren Nutzung überlässt (Recht am eigenen<br />

Bild). Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Reisende<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Dieser<br />

E<strong>in</strong>willigung kann nur vor Antritt der Reise widersprochen<br />

werden.<br />

Der Reisende willigt e<strong>in</strong>, dass se<strong>in</strong>e Daten <strong>in</strong> der EDV des<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> aufgenommen und gespeichert werden.<br />

9. Verjährung<br />

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB<br />

verjähren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr. Die Verjährung beg<strong>in</strong>nt mit dem<br />

Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.<br />

10. M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />

Der <strong>CVJM</strong> <strong>Nürnberg</strong> kann vom Vertrag ganz oder teilweise<br />

bis 2 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n zurücktreten, wenn die im<br />

Prospekt genannte M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl nicht spätestens<br />

bis zum 20. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n erreicht wird.<br />

11. Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages zur Folge.<br />

12. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für Kaufleute und Personen, die ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en<br />

Gerichtsstand <strong>in</strong> der Bundesrepublik Deutschland<br />

haben, ist <strong>Nürnberg</strong>.<br />

13. Informationsbrief<br />

Rechtzeitig vor Reisebeg<strong>in</strong>n erhalten Sie e<strong>in</strong>en Informationsbrief,<br />

der alle E<strong>in</strong>zelheiten der Reise enthält sowie alle<br />

erforderlichen Reiseunterlagen.<br />

22 <strong>CVJM</strong> Freizeiten & Reisen 2012 <strong>CVJM</strong> Freizeiten & Reisen 2012 22

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