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Mitgliederbrief Dezember Nr. 6 / 2010 - Rentnerinnen- und Rentner ...

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Gr<strong>und</strong>einkommen bzw. Bürgergeld<br />

( Der Versuch einer Kurzdarstellung )<br />

Hinter diesen Arbeitstiteln verbirgt sich die Gr<strong>und</strong>idee die „ Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche<br />

Zukunftsgestaltung „ der Menschen in unserem Land zu sichern. Es handelt sich um eine Reform <strong>und</strong><br />

ganz eindeutig eine systemische Veränderung in der Sozialpolitik, die natürlich in Schritten durch zu<br />

führen ist ( besonders bei den Renten sind Übergangszeiten erforderlich ).<br />

Alle Menschen in der B<strong>und</strong>esrepublik ( geringe Ausnahmen ) sollen einen festen monatlichen Betrag<br />

vom Staat erhalten ( z. B. 400- 800 € für Erwachsene <strong>und</strong> die Hälfte für Kinder ) der aus Einkommensoder<br />

Umsatzsteuer finanziert wird. Dieser Betrag wird durch Einkommen aus selbständiger oder<br />

nichtselbständiger Arbeit aufgestockt. Männer <strong>und</strong> Frauen können dann in der Familie beispielsweise<br />

entscheiden, wer <strong>und</strong> in welchem Umfang arbeiten geht.<br />

Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung werden mit 175 – 200 € angesetzt. Beiträge zur<br />

Renten- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung sind in den verschiedensten Modellen insgesamt mit ca. 10 %<br />

aus den Einkünften veranschlagt. Der Anteil der Wirtschaft entspricht als Einkommensteuer dann den<br />

bisherigen AG-Sozialabgaben<br />

Eine solche Regelung gibt den Menschen eine gewisse Sicherheit für die Lebensplanung <strong>und</strong> den<br />

<strong>Rentner</strong>n einen garantierten Sockelbetrag im Alter, zusätzlich zur Rente.<br />

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, arbeiten unterschiedliche Gruppen <strong>und</strong> Parteien seit einiger Zeit<br />

an diesem Thema. Erst am 8. November <strong>2010</strong> fand im Petitionsausschuss des Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages eine Anhörung zum Gr<strong>und</strong>einkommen statt; die Antragsteller hatten diese Anhörung mit<br />

über 50.000 Unterschriften erwirkt.<br />

Pflegeversicherung – Finanzierungszwang <strong>und</strong> die Leistungswirkungen<br />

Günter Steffen, Lemwerder<br />

Gegenwärtig wissen Sie als einigermaßen informierte Arbeitnehmer <strong>und</strong> <strong>Rentner</strong> wenig mehr<br />

als dieses: Auf ihrem monatlichen Gehaltzettel oder (Jahres)-Rentenbescheid werden 1,95%<br />

(oder 2,2%) Beiträge für die Pflegeversicherung als Pflichtmitgliedschaft monatlich abgezogen<br />

<strong>und</strong> falls Sie später Pflege benötigen, treten die Leistungen dafür ein.<br />

Da die B<strong>und</strong>esregierung im nächsten Jahr voraussichtlich Zusatzbeiträge gesetzlich neben<br />

den bereits üblichen Prozentabzügen beschließen lassen will, halte ich es für sinnvoll, schon<br />

heute ganz wichtige Fakten <strong>und</strong> finanzielle Überlegungen zur Pflegeversicherung näher zu<br />

beschreiben. Die Medien versäumen es in der Regel, wenn der Ges<strong>und</strong>heitsminister im<br />

<strong>Dezember</strong> <strong>2010</strong> diesbezüglich in den politischen Gremien aktiv wird, die Hintergründe <strong>und</strong> die<br />

Problemstellungen für den einzelnen Bürger verständlich zu erläutern.<br />

Es ist nicht von der Hand zu weisen: Die Pflegeversicherung ist eine solidarische Finanzierung.<br />

Und es ist durchaus möglich, dass der Einzelne diese Absicherung nie in seinem Leben<br />

benötigt, weil die Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bei ihm gar<br />

nicht eintreten wird. Trotzdem bezahlt er sein Leben lang dafür Beiträge <strong>und</strong> zukünftig<br />

möglicher Weise auch noch Zusatzbeiträge, die ihm gesetzlich auferlegt werden. Anders als<br />

zur Absicherung von Krankheiten in einer Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse, denn dort<br />

nimmt er dafür in aller Regel auch Leistungen in Anspruch.<br />

Was heißt nun Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen?<br />

Mit dem Besuch eines Arztes oder einer Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes, auf<br />

Veranlassung der Pflegekasse, findet auf Ihren Antrag eine Begutachtung mit dem Zweck statt,<br />

die sachgerechte Einstufung im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu prüfen. (Die Pflegekassen<br />

entscheiden dann, ob eine Pflegestufe genehmigt wird). Übrigens: Anträge auf Anerkennung<br />

einer Pflegestufe stellt man bei der zuständigen Krankenkasse.<br />

In öffentlichen Verlautbarungen verbreiten Politiker <strong>und</strong> Funktionäre der Krankenkassen immer<br />

wieder den Eindruck, bei der Pflegeversicherung handele es sich um eine Art Vollkasko, die<br />

immer <strong>und</strong> überall eintritt, wenn der alte Mensch oder der Behinderte mit seinem Alltag

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