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Ausgabe Mai 2013 - Stadt Schleiden

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Verwaltung informiert<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.<br />

Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geÑndert durch Artikel 7 des<br />

Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> mit Beschluss vom 31. Januar <strong>2013</strong> folgende<br />

Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong>, der die für die Erfüllung<br />

der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen<br />

Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit<br />

auf<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme<br />

für Investitionen erforderlich ist, wird auf<br />

festgesetzt.<br />

26.639.700,00 EUR<br />

29.183.100,00 EUR<br />

23.712.200,00 EUR<br />

25.286.900,00 EUR<br />

4.246.900,00 EUR<br />

5.146.500,00 EUR<br />

575.500,00 EUR<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,<br />

der zur Leistung von Investitionsauszahlungen<br />

in künftigen Jahren erforderlich ist,<br />

wird auf<br />

5.600.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf<br />

310 v.H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 413 v.H.<br />

§ 7<br />

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich<br />

im Jahre 2018 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept<br />

enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der<br />

Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die<br />

nach § 76 Abs. 2 Satz 2 GO erforderliche Genehmigung des<br />

Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat des Kreises Euskirchen,<br />

als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit Verfügung<br />

vom 22. März <strong>2013</strong> erteilt worden.<br />

Die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept liegen<br />

zur Einsichtnahme bis zum Ende der in § 96 Abs. 2 GO benannten<br />

Frist, während der Dienststunden, und zwar<br />

montags und dienstags:<br />

mittwochs:<br />

donnerstags:<br />

freitags:<br />

von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />

im Rathaus in 53937 <strong>Schleiden</strong>, Blankenheimer Str. 2, Zimmer 104,<br />

öffentlich aus.<br />

<strong>Schleiden</strong>, den 26.3.<strong>2013</strong><br />

Bürgermeister: Udo Meister<br />

Bekanntmachung<br />

der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirks Nierfeld-Olef-Wintzen<br />

Die Bargeldauszahlungen von Jagdpachtanteilen finden in diesem Jahr statt<br />

am Samstag, 25.05.<strong>2013</strong>, 18.00-22.00 Uhr, in der Gaststätte Röhl, Olef.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossen verpflichtet<br />

sind, ihre Ansprüche durch Vorlage von Katasterunterlagen (Größe und Lage<br />

der einzelnen Parzellen) nachzuweisen. Auf Antrag werden die Jagdpachtanteile<br />

auch überwiesen.<br />

Olef, 26.04.<strong>2013</strong>, Der Jagdvorstand<br />

gez.: Gerhards (Vorsitzender)<br />

begl.: Käßbach (Geschäftsführer)<br />

§ 4<br />

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage<br />

zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf<br />

und/oder die Verringerung der allgemeinen<br />

Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans<br />

wird auf<br />

festgesetzt.<br />

0,00 EUR<br />

2.543.400,00 EUR<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung<br />

in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird auf<br />

15.000.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

4<br />

BürgerINFO aktuell . <strong>Ausgabe</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>

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