Ausgabe Mai 2013 - Stadt Schleiden
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Verwaltung informiert<br />
Bekanntmachung<br />
Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.<br />
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geÑndert durch Artikel 7 des<br />
Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> mit Beschluss vom 31. Januar <strong>2013</strong> folgende<br />
Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong>, der die für die Erfüllung<br />
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden<br />
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen<br />
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />
im Ergebnisplan mit<br />
Gesamtbetrag der Erträge<br />
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />
im Finanzplan mit<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit<br />
auf<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit<br />
auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme<br />
für Investitionen erforderlich ist, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
26.639.700,00 EUR<br />
29.183.100,00 EUR<br />
23.712.200,00 EUR<br />
25.286.900,00 EUR<br />
4.246.900,00 EUR<br />
5.146.500,00 EUR<br />
575.500,00 EUR<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,<br />
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen<br />
in künftigen Jahren erforderlich ist,<br />
wird auf<br />
5.600.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
1. Grundsteuer<br />
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf<br />
310 v.H.<br />
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 413 v.H.<br />
§ 7<br />
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich<br />
im Jahre 2018 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept<br />
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der<br />
Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.<br />
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die<br />
nach § 76 Abs. 2 Satz 2 GO erforderliche Genehmigung des<br />
Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat des Kreises Euskirchen,<br />
als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit Verfügung<br />
vom 22. März <strong>2013</strong> erteilt worden.<br />
Die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept liegen<br />
zur Einsichtnahme bis zum Ende der in § 96 Abs. 2 GO benannten<br />
Frist, während der Dienststunden, und zwar<br />
montags und dienstags:<br />
mittwochs:<br />
donnerstags:<br />
freitags:<br />
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />
im Rathaus in 53937 <strong>Schleiden</strong>, Blankenheimer Str. 2, Zimmer 104,<br />
öffentlich aus.<br />
<strong>Schleiden</strong>, den 26.3.<strong>2013</strong><br />
Bürgermeister: Udo Meister<br />
Bekanntmachung<br />
der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirks Nierfeld-Olef-Wintzen<br />
Die Bargeldauszahlungen von Jagdpachtanteilen finden in diesem Jahr statt<br />
am Samstag, 25.05.<strong>2013</strong>, 18.00-22.00 Uhr, in der Gaststätte Röhl, Olef.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossen verpflichtet<br />
sind, ihre Ansprüche durch Vorlage von Katasterunterlagen (Größe und Lage<br />
der einzelnen Parzellen) nachzuweisen. Auf Antrag werden die Jagdpachtanteile<br />
auch überwiesen.<br />
Olef, 26.04.<strong>2013</strong>, Der Jagdvorstand<br />
gez.: Gerhards (Vorsitzender)<br />
begl.: Käßbach (Geschäftsführer)<br />
§ 4<br />
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage<br />
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf<br />
und/oder die Verringerung der allgemeinen<br />
Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans<br />
wird auf<br />
festgesetzt.<br />
0,00 EUR<br />
2.543.400,00 EUR<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung<br />
in Anspruch genommen werden<br />
dürfen, wird auf<br />
15.000.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2013</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
4<br />
BürgerINFO aktuell . <strong>Ausgabe</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>