Mandantenveranstaltung - Schuber und Partner
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Rückblick: Auslaufen der befristeten Steuervergünstigungen nach § 7g EStG<br />
Investitionsabzugsbetrag<br />
Bildung einer Rücklage in Höhe von 40% (max. 200.000 EUR) der<br />
voraussichtlichen Anschaffungs- <strong>und</strong> Herstellungskosten<br />
abnutzbarer, beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
Auflösung der Rücklage im Zeitpunkt der Anschaffung des begünstigten<br />
Wirtschaftsgutes, spätestens drei Jahre nach Rücklagenbildung<br />
Abzug eines Investitionsabzugsbetrages von den Anschaffungskosten als<br />
Sonder-AfA im Jahr der Anschaffung<br />
Voraussetzung:<br />
Betriebsvermögen von höchstens 335.000 EUR<br />
Einnahmen-Überschuss-Rechnung Gewinn ohne Investitionsabzugsbetrag im<br />
Kalenderjahr der Bildung höchstens 200.000 EUR<br />
Betriebe Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft Ersatzwirtschaftswert von 175.000 EUR<br />
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