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Hinweise - Institut für Religionspädagogik und Medienarbeit

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10 <strong>Hinweise</strong><br />

• Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

in den Katholischen – Öffentlichen Büchereien (KÖB)<br />

2. Beratung mit den Schwerpunkten<br />

• theologische, religionspädagogische <strong>und</strong> didaktisch-methodische Fragestellungen<br />

des katholischen Religionsunterrichts<br />

• religionspädagogische <strong>und</strong> katechetische Literatur <strong>und</strong> Medien<br />

• Förderung der Fachkompetenz <strong>und</strong> Begleitung der ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter sowie der Träger der Katholischen<br />

Öffentlichen Büchereien im Erzbistum Paderborn<br />

3. Verleih mit den Schwerpunkten<br />

• religionspädagogische <strong>und</strong> katechetische Literatur <strong>und</strong> Medien<br />

• Literatur, Medien <strong>und</strong> Medientechnik für festgelegte Zielgruppen <strong>und</strong><br />

für die Katholischen Öffentlichen Büchereien im Erzbistum Paderborn<br />

4. Initiierung <strong>und</strong> Unterstützung von religionspädagogisch-katechetischen <strong>und</strong><br />

medienpädagogischen Projekten, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen im Erzbistum<br />

Paderborn <strong>und</strong> auf überdiözesaner Ebene<br />

Anschriften <strong>und</strong> Öffnungszeiten des <strong>Institut</strong>s<br />

Abt. Paderborn 33098 Paderborn, AmStadelhof 10<br />

Tel.: 0 52 51 / 125-19 00<br />

Mo., Di., Do., Fr. 10.00 – 17.30 Uhr<br />

Sa. 10.00 -13.00<br />

Mittwoch: ganztägig geschlossen<br />

Abt. Schwerte 58239 Schwerte, Bergerhofweg 20<br />

Tel.: 0 23 04 / 47 73 00<br />

Mo., Di., Do., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Mo., Di., Mi., Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />

Wichtiger Hinweis: Kirchliche Unterrichtserlaubnis<br />

Wir weisen darauf hin, dass im Erzbistum Paderborn alle Lehrerinnen<br />

<strong>und</strong> Lehrer im Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulbereich, die nicht im Besitz einer<br />

staatlichen Lehrbefähigung (Fakultas) „Katholische Religionslehre“<br />

sind <strong>und</strong> katholischen Religionsunterricht erteilen möchten, die fachliche<br />

Voraussetzung hierzu durch Teilnahme an einem Zertifikatskurs (siehe<br />

Seite 70) nachweisen müssen.<br />

Das entsprechende Zertifikat, ersatzweise auch die erteilte Genehmigung<br />

zur Teilnahme an einem Zertifikatskurs durch die Bezirksregierung, ist bei<br />

der Beantragung einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis der zuständigen<br />

Stelle der Hauptabteilung Schule <strong>und</strong> Erziehung vorzulegen. Nach Prüfung

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