Hinweise - Institut für Religionspädagogik und Medienarbeit
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10 <strong>Hinweise</strong><br />
• Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
in den Katholischen – Öffentlichen Büchereien (KÖB)<br />
2. Beratung mit den Schwerpunkten<br />
• theologische, religionspädagogische <strong>und</strong> didaktisch-methodische Fragestellungen<br />
des katholischen Religionsunterrichts<br />
• religionspädagogische <strong>und</strong> katechetische Literatur <strong>und</strong> Medien<br />
• Förderung der Fachkompetenz <strong>und</strong> Begleitung der ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter sowie der Träger der Katholischen<br />
Öffentlichen Büchereien im Erzbistum Paderborn<br />
3. Verleih mit den Schwerpunkten<br />
• religionspädagogische <strong>und</strong> katechetische Literatur <strong>und</strong> Medien<br />
• Literatur, Medien <strong>und</strong> Medientechnik für festgelegte Zielgruppen <strong>und</strong><br />
für die Katholischen Öffentlichen Büchereien im Erzbistum Paderborn<br />
4. Initiierung <strong>und</strong> Unterstützung von religionspädagogisch-katechetischen <strong>und</strong><br />
medienpädagogischen Projekten, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen im Erzbistum<br />
Paderborn <strong>und</strong> auf überdiözesaner Ebene<br />
Anschriften <strong>und</strong> Öffnungszeiten des <strong>Institut</strong>s<br />
Abt. Paderborn 33098 Paderborn, AmStadelhof 10<br />
Tel.: 0 52 51 / 125-19 00<br />
Mo., Di., Do., Fr. 10.00 – 17.30 Uhr<br />
Sa. 10.00 -13.00<br />
Mittwoch: ganztägig geschlossen<br />
Abt. Schwerte 58239 Schwerte, Bergerhofweg 20<br />
Tel.: 0 23 04 / 47 73 00<br />
Mo., Di., Do., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Mo., Di., Mi., Do. 14.00 – 17.30 Uhr<br />
Wichtiger Hinweis: Kirchliche Unterrichtserlaubnis<br />
Wir weisen darauf hin, dass im Erzbistum Paderborn alle Lehrerinnen<br />
<strong>und</strong> Lehrer im Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulbereich, die nicht im Besitz einer<br />
staatlichen Lehrbefähigung (Fakultas) „Katholische Religionslehre“<br />
sind <strong>und</strong> katholischen Religionsunterricht erteilen möchten, die fachliche<br />
Voraussetzung hierzu durch Teilnahme an einem Zertifikatskurs (siehe<br />
Seite 70) nachweisen müssen.<br />
Das entsprechende Zertifikat, ersatzweise auch die erteilte Genehmigung<br />
zur Teilnahme an einem Zertifikatskurs durch die Bezirksregierung, ist bei<br />
der Beantragung einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis der zuständigen<br />
Stelle der Hauptabteilung Schule <strong>und</strong> Erziehung vorzulegen. Nach Prüfung