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Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />

§ 12<br />

Übergangs- und Schlussvorschriften; Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft<br />

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 31.01.1980<br />

außer Kraft.<br />

(3) Soweit eine Beitragspflicht auf Grund früherer Satzungen entstanden ist, gelten<br />

diese weiter.<br />

Fell, den 24.09.1990<br />

Gemeindeverwaltung Fell<br />

Ortsbürgermeister<br />

Seite 8

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