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Protokoll der ordentlichen Jugendversammlung des SCW am 25.02 ...

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. Wahl <strong>des</strong> Jugendausschusses:<br />

Der Jugendwart stellt<br />

• Cathleen Rund,<br />

• Jessica Kodym,<br />

• Leonie Gilles,<br />

• Lutz Müller und<br />

• Christoph Erdbrink<br />

als Jugendausschusste<strong>am</strong> vor.<br />

Es gibt keine weiteren Vorschläge.<br />

Das genannte Te<strong>am</strong> wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.<br />

5. Antrag auf Abstimmung über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendordnung:<br />

Vom Jugendwart wurde fristgerecht, im Rahmen <strong>der</strong> Einladung zur<br />

<strong>Jugendvers<strong>am</strong>mlung</strong>, <strong>der</strong> Antrag auf Abstimmung über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Jugendordnung angekündigt.<br />

Der Jugendwart liest die gewünschten Än<strong>der</strong>ungen vor und erklärt den Sinn dieser<br />

Än<strong>der</strong>ung. Es bestehen keine Rückfragen.<br />

a. Än<strong>der</strong>ung Punkt 5.1 b)<br />

“Der Jugendausschuss besteht aus bis zu 7 Mitglie<strong>der</strong>n.“<br />

b. Einfügen <strong>des</strong> neuen Punktes 5.7<br />

“Ferner ist es dem Jugendausschuss gestattet, nach dem<br />

Mehrheitsprinzip einzelne Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Jugendausschusses zu<br />

bestimmen, welche im Rahmen <strong>der</strong> Statuten <strong>der</strong> bestehenden<br />

Jugendordnung, repräsentativ für die Abteilung, <strong>der</strong> sie angehören,<br />

berechtigt werden, eigenständig<br />

a) die unter §5 (2) <strong>der</strong> Jugendordnung genannten Aufgaben zu<br />

erfüllen, soweit sie ausschließlich ihre Abteilung betreffen und<br />

b) über die Verwendung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Jugend ihrer Abteilung<br />

zufließenden Gel<strong>der</strong> zu entscheiden."<br />

Bei <strong>der</strong> Abstimmung gab es 20 Stimmen dafür und 1 Enthaltung.<br />

Die 2/3 Mehrheit wurde somit erreicht und die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendordnung trifft<br />

somit ab sofort in Kraft.<br />

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