30.06.2014 Aufrufe

Daniele Moto Gesamtkatalog 2014/2015

Pünktlich zu unserem 30 Jährigen Jubiläum (2014) ist es endlich soweit! Lang erwartet und umfangreicher denn je, ist der neue, druckfrische Gesamtkatalog 2014/15 ab sofort verfügbar. Prall gefüllt, verfügen die mehr als 220 Seiten über die neusten von uns angebotenen Produkte für viele Motorradmarken, in deutscher und englischer Sprache. Neu dazugekommen sind die Produkte der italienischen Edelmarken RIZOMA und des innovativen Schalldämpferherstellers FM Projects und vieles mehr. Wir sind General-Importeur der Marken EVR, SILMOTOR, Marving und QD Exhaust. Des Weiteren führen wir die Marken K&N, Ilmberger Carbon und MPL Tuningparts. Auf den Seiten 202-203 finden Sie ausreichend Informationen zu unserem brandneuen, mobilen Leistungsprüfstand.

Pünktlich zu unserem 30 Jährigen Jubiläum (2014) ist es endlich soweit!
Lang erwartet und umfangreicher denn je, ist der neue, druckfrische Gesamtkatalog 2014/15 ab sofort verfügbar. Prall gefüllt, verfügen die mehr als 220 Seiten über die neusten von uns angebotenen Produkte für viele
Motorradmarken, in deutscher und englischer Sprache. Neu dazugekommen sind die Produkte der italienischen Edelmarken RIZOMA und des innovativen
Schalldämpferherstellers FM Projects und vieles mehr. Wir sind General-Importeur der Marken EVR, SILMOTOR, Marving und QD Exhaust. Des Weiteren führen wir die Marken K&N, Ilmberger Carbon und MPL Tuningparts. Auf den Seiten 202-203 finden Sie ausreichend Informationen zu unserem brandneuen,
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220<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

AGB<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>Daniele</strong> <strong>Moto</strong> International OHG<br />

I. Vertragsabschluss, Textform, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers<br />

1. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist<br />

abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist<br />

schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch<br />

verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich oder in Textform zu<br />

unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die gesetzlichen Rechte des Käufers<br />

bei Fernabsatzverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen oder<br />

Finanzierungshilfen bleiben unberührt.<br />

2. Sämtliche Vereinbarungen sollen schriftlich oder in Textform niedergelegt werden. Dies<br />

gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche<br />

Vertragsänderungen und die Aufhebung des Vertrages.<br />

3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der<br />

Zustimmung des Verkäufers in gleicher Form.<br />

II. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung<br />

1.Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sowie verauslagte Kosten sind bei Übergabe<br />

des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen<br />

Bereitstellungsanzeige und Zugang (Aushändigung oder Übersendung) der Rechnung zur<br />

Zahlung in bar fällig.<br />

2.Alternativ kann der Käufer <strong>Daniele</strong> <strong>Moto</strong> International ein SEPA-Basis-Mandat erteilen.<br />

Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens 1, jedoch spätestens 6<br />

Bankarbeitstage nach Rechnung-stellung. Die Frist für die Vorabankündigung<br />

(Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung<br />

des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der<br />

Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die<br />

Rückbuchung nicht durch <strong>Daniele</strong> <strong>Moto</strong> International verursacht wurde.<br />

3.<strong>Daniele</strong> <strong>Moto</strong> International kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und<br />

Verträge Vorkasse verlangen.<br />

4.Verzugszinsen werden in Höhe von 6 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz fällig,<br />

bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten<br />

über dem Basiszinssatz.<br />

5.Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn<br />

die Gegen-forderung des Käufers unbestritten ist oder für diese ein rechtskräftiger Titel<br />

vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen<br />

aus dem Kaufvertrag beruht.<br />

III. Lieferung und Lieferverzug<br />

1.Liefertermine oder Lieferfristen können - verbindlich oder unverbindlich – nur schriftlich<br />

oder in Textform vereinbart werden. Lieferfristen beginnen im Zweifel mit Vertragsabschluss.<br />

Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, kann der Verkäufer die<br />

Vereinbarung eines neuen Liefertermins oder einer neuen Lieferfrist verlangen.<br />

2.Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende<br />

Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne<br />

eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten<br />

Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Liefertermine und -Fristen<br />

um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.<br />

3.Führt eine entsprechende Störung zu einem unzumutbaren Leistungsaufschub, kann<br />

der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Als unzumutbar gilt in der Regel ein Aufschub von<br />

mindestens vier Monaten.<br />

IV. Abnahme<br />

1.Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige<br />

den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den<br />

Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen.<br />

2.Nimmt der Käufer den Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige<br />

nicht ab, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich oder in Textform eine<br />

Nachfrist von mindestens einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser<br />

Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der<br />

Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche oder textförmliche Erklärung vom<br />

Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.<br />

3.Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und<br />

endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises<br />

nicht imstande ist.<br />

4.Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises<br />

bei einem neu hergestellten Kaufgegenstand, ansonsten 10%.<br />

Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren<br />

oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.<br />

V. Eigentumsvorbehalt<br />

1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher dem Verkäufer aufgrund des<br />

Kaufvertrages zustehenden Forderungen dessen Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt<br />

auch für alle Forderungen bestehen, die der Verkäufer danach gegen den Käufer im Zusammenhang<br />

mit dem Kaufgegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen<br />

sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.<br />

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches<br />

Sonder-vermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes<br />

gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer<br />

aus seiner laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat.<br />

2.Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung<br />

Teil 2 (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.<br />

3.Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt<br />

verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang<br />

stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden<br />

Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.<br />

4.Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung<br />

oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung<br />

oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.<br />

5.Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung<br />

des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer<br />

unverzüglich schriftlich oder in Textform Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf<br />

den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.<br />

6.Wurde der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vereinbart, hat der Käufer diese unverzüglich<br />

für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abzuschließen (zulässig ist eine angemessenen Selbstbeteiligung)<br />

mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen.<br />

Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung<br />

zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen.<br />

Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung des Verkäufers nicht nach,<br />

kann der Verkäufer selbst die Vollkasko-Versicherung auf Kosten des Käufers<br />

abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag<br />

einziehen.<br />

7.Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Käufer<br />

-mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt,<br />

der rückständige Betrag mindestens 10% des Gesamtkaufpreises beträgt und der Käufer trotz<br />

schriftlicher oder textförmlicher Mahnung des Verkäufers mit mindestens zweiwöchiger Nachfrist<br />

nicht leistet,<br />

-das Vermögensverzeichnis (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat, in das<br />

Schuldnerverzeichnis eingetragen worden ist oder das Insolvenzverfahren über sein<br />

Vermögen eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wird oder<br />

-sonstigen Verpflichtung aus den vorstehenden Absätzen I. bis IV. nicht nachkommt.<br />

In diesem Falle sind Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen,<br />

ausgeschlossen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so<br />

vergütet er dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der<br />

Rücknahme. Auf Wunsch des Käufers, der unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes<br />

zu äußern ist, ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen<br />

Verkaufswert. Der Verkäufer kann dem Käufer erneut schriftlich eine angemessene Frist<br />

zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzen und anbieten, dem Käufer bei Erfüllung der Käuferverpflichtung<br />

innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand zurückzugeben. Sonst ist der Verkäufer berechtigt,<br />

den Kaufgegenstand zu verwerten und hat dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert<br />

gutzubringen.<br />

Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die<br />

Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder<br />

niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.<br />

VI. Gewährleistung, Schadensersatz<br />

1.Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit gem. § 434 BGB während eines Jahres ab<br />

Auslieferung des Kaufgegenstandes, gegenüber Verbrauchern bei neu hergestellten<br />

Sachen für die Dauer von zwei Jahren ab Auslieferung. Soweit sich aus vorstehend<br />

genannter Vorschrift nichts anderes ergibt, ist Maßstab für die Fehlerfreiheit der Stand der Technik<br />

für vergleichbare Fahrzeuge des Typs des Kaufgegenstandes bei Auslieferung;<br />

Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte,<br />

Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes in Beschreibungen, die bei<br />

Vertragsabschluss gültig sind, sind insoweit Vertragsinhalt, als sie als annähernd zu betrachten<br />

sind und keine garantierten Eigenschaften darstellen, sondern als Maßstab zur Feststellung dienen,<br />

ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Garantie ausdrücklich schriftlich<br />

oder in Textform vereinbart wird. Konstruktions- oder<br />

Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des<br />

Herstellers/lmporteurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand<br />

nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Sofern der<br />

Verkäufer oder der Hersteller/lmporteur zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes<br />

Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet<br />

werden.<br />

2.Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung von Fehlern und durch sie an<br />

anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Ein Käufer, der<br />

Verbraucher ist, kann stattdessen auch Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands verlangen,<br />

soweit dies vom Verkäufer nicht gem. § 439 Abs. 3 BGB oder § 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigert<br />

werden kann (Nachlieferung). Schadensersatzansprüche können nur beim Verkauf neu hergestellter<br />

Sachen und im Falle, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers<br />

herbeigeführt werden, bestehen.<br />

3.Für die Abwicklung der Nachbesserung gilt folgendes:<br />

Der Käufer kann Nachbesserungsansprüche nur beim Verkäufer geltend machen. Der Käufer hat<br />

Fehler unverzüglich nach deren Feststellung beim Verkäufer anzuzeigen oder von ihm aufnehmen<br />

zu lassen.<br />

Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder<br />

Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen zu erfolgen, die<br />

zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und<br />

Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.<br />

4.Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.<br />

5.Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere, wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann<br />

oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer vom Verkäufer<br />

Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der<br />

Verkäufer kann die Geltendmachung dieser Ansprüche durch Ersatzlieferung eines mangelfreien<br />

Kaufgegenstandes abwenden.<br />

6.Garantiezusagen können wirksam nur schriftlich oder in Textform erfolgen. Bei Fehlen garantierter<br />

Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.<br />

7.Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gewährleistungsverpflichtungen nicht<br />

berührt.<br />

8.Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch<br />

entstanden ist, dass<br />

a) der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen oder der Käufer trotz<br />

Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder<br />

b) der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist,<br />

z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder<br />

c) der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller/<br />

Importeur für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder<br />

gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder<br />

WWW.DANIELE-MOTO.DE<br />

E-MAIL: INFO@DANIELE-MOTO.DE

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