Demenz
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Wird ein Behindertenausweis beantragt, kann dies ebenfalls<br />
Vergünstigungen bringen wie zum Beispiel ermäßigte<br />
Rundfunk- und Fernsehgebühren, ermäßigte Fahrpreise<br />
in Bus und Bahn oder steuerliche Vergünstigungen für<br />
angestellte Haushaltshilfen. Ein solcher Behindertenausweis<br />
muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt<br />
werden.<br />
Richterlich bestellte Betreuung<br />
Wenn der Kranke Entscheidungen hinsichtlich seiner<br />
medizinischen Versorgung, seines Aufenthaltsortes oder<br />
seiner Vermögens- und Verwaltungsangelegenheiten<br />
nicht mehr alleine bewältigen kann, empfiehlt es sich,<br />
die Einrichtung einer Betreuung anzuregen. Dies kann<br />
jeder beim ortsansässigen Amtsgericht tun. Nach entsprechender<br />
Überprüfung beauftragt das Gericht einen<br />
Betreuer für einen individuell festgelegten Aufgabenbereich.<br />
Als Betreuer empfiehlt sich normalerweise eine<br />
Person, die dem Patienten nahe steht. Es gibt jedoch<br />
auch Familienverhältnisse, bei denen eine Betreuung<br />
durch eine fremde, unparteiisch agierende Person sinnvoller<br />
ist. Der vom Amtsgericht bestellte Betreuer trifft für<br />
festgelegte Bereiche Entscheidungen im Sinne und zum<br />
Wohle des Patienten. Ein guter Betreuer wird zudem die<br />
Wünsche des Kranken so weit wie möglich berücksichtigen.<br />
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